Elektronische Patientenakte (ePA)

ePA für alle

Die neue „ePA für alle“ wird Schritt für Schritt Teil der Regelversorgung in der Zahnarztpraxis werden. Sie enthält wichtige Gesundheitsdaten und strukturierte Informationsobjekte, die von Zahnärzten und anderen Gesundheitsberufen eingestellt und eingesehen werden können.

Medizinisches Informationsobjekt

Als erstes zahnärztliches medizinisches Informationsobjekt (MIO) wird das elektronische Zahnbonusheft spezifiziert. Es ermöglicht die Dokumentation der Durchführung von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen im Sinne von § 55 Abs. 1 digital abzubilden und kann damit das papiergebundene Bonusheft ersetzen.

Elektronisches Zahnbonusheft

Der Gesetzgeber hat die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass das elektronische Zahnbonusheft ab 1. Januar 2022 Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) des Versicherten ist. Dies bringt für Versicherte und Zahnarztpraxen einige Vorteile.