In der nächsten Ausbaustufe (ab Sommer 2025) soll die ePA Daten für die Forschung liefern. Hierfür wird zurzeit das Forschungsdatenzentrum (FDZ) aufgebaut. Wenn die Patientinnen und Patienten nicht widersprechen, werden die Daten künftig von der ePA an das FDZ übertragen und vom FDZ auf Antrag für die Forschung zur Verfügung gestellt. Für den Zugriff auf die FDZ-Daten müssen die antragstellenden Institutionen und Unternehmen einen berechtigten Zweck, wie etwa Versorgungsforschung oder klinische Forschung, nachweisen. Der Prozess der Datenausleitung ist so gestaltet, dass die personenbezogenen Daten pseudonymisiert werden, das heißt sie enthalten keine direkt personenidentifizierenden Informationen (zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Adresse) mehr, wodurch das FDZ und die Forschenden nicht wissen, von welchen Patienten die Daten stammen.