Fragen der Patienten
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Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten umfassend über die Nutzung der ePA zu informieren. Auch das BMG hat ein Informationsangebot aufgebaut. Dennoch ist es vor allem zum Start der neuen ePA wahrscheinlich, dass die Patientinnen und Patienten ihre Fragen auch in den Zahnarztpraxen stellen.