Informations- und Dokumentationspflichten

In Bezug auf die ePA ergeben sich für Zahnärztinnen und Zahnärzte verschiedene Informations- und Dokumentationspflichten. Zum einen müssen die Patientinnen und Patienten darüber informiert werden, welche Daten standardmäßig oder auf ihren Wunsch in die ePA eingestellt werden. Zum anderen sind Einwilligungen der Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit der Befüllung der ePA zu dokumentieren.

Das Wichtigste zu den Informations- und Dokumentationspflichten im Überblick: