Start der ePA

Anfang 2025 wird die weiterentwickelte Version 3.0 der elektronischen Patientenakte (ePA) eingeführt. Neu ist, dass sich der Gesetzgeber hinsichtlich Anwendung und Verbreitung der ePA insgesamt für eine Widerspruchslösung entschieden hat. Das heißt: Wer nicht widerspricht, bekommt sie automatisch. Unter der Bezeichnung „ePA für alle“ wird damit beabsichtigt, dass sie von deutlich mehr Menschen genutzt wird. Ziel des Gesetzgebers ist es, den Austausch und die Nutzung von medizinischen Daten zu verbessern.

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