Zugriff und Einsichtnahme

Der Personenkreis, der auf die ePA zugreifen und die Inhalte einsehen darf, ist gesetzlich festgelegt. Grundlegende Voraussetzung für die berechtigten Praxen, Krankenhäuser und Apotheken ist ein nachgewiesener Behandlungskontext. Dieser wird durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und einen erfolgreichen Versichertenstammdatenabgleich ausgelöst.

Das Wichtigste zu Zugriff und Einsichtnahme im Überblick: