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Zahnärzteschaft ist mit dem EBZ Taktgeber der Digitalisierung
Beim Ausbau der digitalen Infrastruktur speziell für die zahnärztliche Versorgung kommt dem Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) eine Schlüsselposition zu. Seit dem 1. Januar 2023 haben Zahnarztpraxen mit der verpflichtenden Nutzung des EBZ bereits ca. 29 Mio. EBZ-Anträge an die Krankenkassen zur Genehmigung versendet. Die bisherige Antragstellung mit Papiervordrucken entfällt. Bei der Anwendung wurde großen Wert daraufgelegt, nicht allein Papierformulare zu digitalisieren, sondern die komplette Antragsstrecke so aufzustellen, dass spürbare Verbesserungen der Genehmigungs- und Dokumentationsprozesse realisiert werden und zugleich Bürokratie und kleinteilige, zeitintensive und fehleranfällige Arbeitsschritte im Praxisalltag nach Möglichkeit reduziert werden.
Viele Vorteile für Zahnärzteschaft und Patienten
Das bisherige Verfahren vom Antrag über die Genehmigung bis zum Beginn der Behandlung wird mit dem EBZ erheblich beschleunigt und vereinfacht – mit vielen Vorteilen, sowohl für die Zahnärzteschaft als auch für Patientinnen und Patienten. Zu den konkreten Benefits zählen unter anderem Zeitersparnis, eine schnellere Genehmigung durch die Kostenträger, die Vermeidung von Medienbrüchen, eine sichere Datenübertragung und -verarbeitung sowie eine optimierte Terminplanung.
Der konkrete Ablauf
Bei dem digitalen Verfahren wurden Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO) und Parodontalerkrankungen (PAR), die bislang per Papier genehmigt wurden, in das EBZ überführt. Besonderer Wert wurde daraufgelegt, möglichst sämtliche Anwendungsfälle in der Zahnarztpraxis zu berücksichtigen und die technische Umsetzbarkeit sicherzustellen. Daher wurden von KZBV und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) über den Verband der deutschen Dentalsoftware Unternehmen (VDDS) von Beginn an in das Projekt umfassend mit einbezogen.
Das Verfahren ist so aufgesetzt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte einen elektronischen Antragsdatensatz direkt über das sichere Mail-Verfahren der Telematikinfrastruktur „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) an die Kasse übermitteln. Diese spielt einen ebenfalls elektronischen Antwortdatensatz mit den Angaben zur Genehmigung via KIM zeitnah zurück an die Praxis. Das PVS verarbeitet die Daten automatisch und ordnet diese der entsprechenden Patientenkartei zu. Änderungen, etwa bei der Höhe des Bonus oder der Festlegung des Festzuschusses bei Zahnersatz, werden direkt berücksichtigt – die gesamte digitale Prozesskette ist somit geschlossen.
Allgemeinverständliche Ausfertigung für Patienten zum Heil- und Kostenplan
Patienten wird durch das EBZ nicht mehr der herkömmliche und für Laien sehr komplexe Heil- und Kostenplan (HKP) ausgehändigt. Vielmehr erhalten sie eine Patienteninformation mit allen relevanten Inhalten in allgemeinverständlicher Form. Diese beinhaltet auch die erforderlichen Erklärungen des Versicherten bezüglich Aufklärung und Einverständnis mit der geplanten Behandlung.
Papierverfahren nur noch bei begründeten Ausnahmen möglich
Nur noch in begründeten Ausnahmefällen – insbesondere bei Programmierfehlern oder sonstigen technischen Störungen – darf der elektronische Antrag in Papierform ausgedruckt und per Post verschickt werden.
Für das EBZ-Projekt hat die KZBV eine vertragliche Vereinbarung mit den Kostenträgern getroffen (BMV-Z Anlage 11c).