Bei der Einstellung neuer Mitarbeitenden sollte besonders auf ihre Vertrauenswürdigkeit, beispielsweise bei der Prüfung vorliegender Arbeitszeugnisse, geachtet werden.
Soweit möglich, sollten alle an der Personalauswahl Beteiligten kontrollieren, ob die Angaben der Bewerbenden, die relevant für die Einschätzung ihrer Vertrauenswürdigkeit sind, glaubhaft sind.