Telematikinfrastruktur (TI)

TI – das Gesundheitsnetz

Grundlage der elektronischen Vernetzung ist der Aufbau eines hochsicheren Netzwerks, das Schritt für Schritt alle Akteure des Gesundheitswesens miteinander verbindet, der sogenannten Telematikinfrastruktur. Zahnarzt- und Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser sind nahezu flächendeckend an die TI angebunden.

Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist alleiniger, gültiger Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ermöglicht – zusammen mit der Telematikinfrastruktur – eine Reihe von (medizinischen) Anwendungen in digitaler Form.

Elektronischer Praxisausweis

Der elektronische Praxisausweis (SMC-B) ist eine sogenannte Smart Card, die zur Authentisierung der Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte eingesetzt wird. Mit Hilfe einer SMC-B können zum Beispiel besonders geschützte Daten auf der eGK in einer Zahnarztpraxis ausgelesen werden und auch KIM-Nachrichten entschlüsselt werden.

Elektronischer Heilberufsausweis

Der elektronische Heilberufsausweis (HBA) ist im Gegensatz zur SMC-B ein Ausweisdokument, welches ausschließlich dem Inhaber, also der Zahnärztin oder dem Zahnarzt zugeordnet ist und diese als Person beispielsweise gegenüber den Anwendungen in der TI authentisieren kann. Der HBA ermöglicht es, die medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur zu nutzen.

Ansprechpartner für eGK und Telematikinfrastruktur

Sollten Sie Fragen zur Telematikinfrastruktur oder zur elektronischen Gesundheitskarte haben, so können Sie sich an einen der hier aufgeführten Ansprechpartner Ihrer KZV wenden.

Informationen zum Austausch der Konnektoren

Konnektoren und andere Komponenten zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur enthalten Zertifikate mit einem Ablaufdatum. Aus Sicherheitsgründen müssen diese spätestens alle fünf Jahre ausgetauscht werden.