Informationen zum Austausch der Konnektoren

Konnektoren und andere Komponenten zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur enthalten Zertifikate mit einem Ablaufdatum. Aus Sicherheitsgründen müssen diese spätestens alle fünf Jahre ausgetauscht werden.

Ohne Konnektoren, Kartenterminals und Smartcards (HBA und SMC-B) ist kein Zugang zur TI möglich. Zum Sicherheitskonzept der TI gehört es, dass die Komponenten ihre Echtheit nachweisen müssen, um miteinander kommunizieren zu können. Dazu werden sogenannte Zertifikate verwendet. Sind diese abgelaufen, kann keine Verbindung zur TI mehr aufgenommen werden. Wichtige Funktionen, wie zum Beispiel das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte oder die Übermittlung eines Behandlungsplans im Rahmen des EBZ an die Krankenkasse, sind dann nicht mehr möglich. Die Zahnarztpraxen müssen in diesen Fällen handeln und sich um den Austausch der betroffenen TI-Komponenten kümmern. Hierbei werden sie in der Regel von ihren Herstellern und Dienstleistern vor Ort (DVO) unterstützt.
Bislang waren ausschließlich Geräte der Compugroup Medical (CGM) betroffen, die zwischen Herbst 2022 und Herbst 2023 in Betrieb genommen sind. Ab Oktober bzw. November 2023 sind alle Hersteller berührt.

gematik: Rund um die TI-Anbindung – Zentrale Informationsstelle zur TI-Anbindung mit aktuellen Hinweisen für TI-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer
zm-online: Was Praxen zum Ablauf ihrer Konnektoren wissen sollten

FAQ zum Tausch der TI-Komponenten

Komponenten, die von einem Zertifikatsablauf betroffen sein können: Dazu gehören die Zertifikate der Konnektoren (gSMC-K) und Kartenterminals (gSMC-KT) sowie der Praxisausweise (SMC-B) und der Heilberufsausweise (HBA). In der Regel haben diese eine Laufzeit von fünf Jahren und müssen anschließend ausgetauscht werden.

Hinweis: Die Laufzeit von fünf Jahren gilt ab Produktionsdatum des jeweiligen Zertifikats. Dadurch kommt es, dass die tatsächlich verfügbare (Rest-)Laufzeit abhängig vom Zeitpunkt der Auslieferung geringer ist. Für Konnektoren ist durch die gematik eine Restlaufzeit von mindestens vier Jahren vorgegeben. Herausgeber der gSMC-KT geben ebenfalls eine Mindestgültigkeit von vier Jahren an, sind hierzu aber nicht verpflichtet.

1. Konnektoren

Um sich gegenüber dem VPN-Zugangsdienst und anderen Komponenten der TI zu authentisieren, nutzt der Konnektor eine festverbaute Smartcard, die gSMC-K, auf der die Zertifikate gespeichert sind. Wenn davon gesprochen wird, dass der „Konnektor abläuft“ ist damit das Ende der Laufzeit dieser Zertifikate gemeint.

2. Kartenterminals

Das Kartenterminal ist ein Kartenlesegerät, dass die in der TI eingesetzten Smartcards (elektronische Gesundheitskarte, Praxisausweis, Heilberufsausweis) erkennt und liest. In diesen befindet sich eine Sicherheitskarte mit begrenzter Laufzeit, die sogenannte gSMC-KT.

3. Praxisausweis (SMC-B)

Die Secure Module Card Typ B (SMC-B) ist der elektronische Ausweis für Zahnarztpraxen, mit dem sich diese in der TI authentisieren können. Der Praxisausweis kann zudem für die Signatur und Ver- bzw. Entschlüsselung von KIM-Nachrichten genutzt werden.

4. Elektronischer Zahnarztausweis (HBA)

Der elektronische Zahnarztausweis (HBA) ist anders als die SMC-B eine personenbezogene Smartcard, mit der sich die Zahnärztin oder der Zahnarzt in der TI identifizieren kann. Nähere Informationen zum elektronischen Zahnarztausweis erhalten Sie bei Ihrer Kammer als herausgebende Stelle.

5. Sonstige Hinweise

Zahnarztpraxen sollten im Vorfeld des Austauschs- bzw. Installationstermins sicherstellen, dass alle TI-Komponenten und die Praxissoftware auf dem aktuellen Updatestand sind. Informationen zu Updates und Upgrades können den Herstellerseiten entnommen werden.

Am Tag des Austausches bzw. der Installation benötigen die ausführenden Dienstleister verschiedene Kenndaten und Zugangsdaten. Bereithalten zu sind z. B. die Administratoren-Kennwörter für Konnektor und Kartenterminals, ggf. Zugangsdaten für Router/Firewall und die Administrator-Zugangsdaten für PC und Praxissoftware. Beim Austausch der SMC-B wird zudem die PIN der alten SMC-B und der Transport-PIN der neuen SMC-B benötigt.

Zahnarztpraxen sollten, wenn Sie Kenntnis über den Ablauf einer Komponente erhalten, zur Sicherheit die Ablaufdaten der anderen Komponenten kontrollieren.

Weitere Informationen zu den notwendigen Vorbereitungen in der Zahnarztpraxis stellen die Anbieter bereit.

Gegenüberstellung der TI-Anbindungsmöglichkeiten bei Zertifikatsablauf unter besonderer Berücksichtigung der geplanten zukünftigen (konnektorfreien) Sicherheitsarchitektur (TI 2.0)

Im Folgenden werden die Vor- und Nachteile der Lösungsoptionen der Vertragszahnarztpraxen zum Ende der Laufzeit der Konnektor-Zertifikate stichpunktartig gegenübergestellt. Auf die Kosten(-modelle) kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht realistisch eingegangen werden, da der Markt gerade erst begonnen hat, sich an die Umstellung der TI-Finanzierung zu einer monatlichen TI-Pauschale anzupassen. Ferner sind noch keine belastbaren Preise für eine Laufzeitverlängerung oder das TI-Gateway bekannt. Zur oft zitierten zukünftigen Sicherheitsarchitektur, der sog. „TI 2.0“ finden Sie hier weitere Informationen.