TI – das Gesundheitsnetz
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Grundlage der elektronischen Vernetzung ist der Aufbau eines hochsicheren Netzwerks, das Schritt für Schritt alle Akteure des Gesundheitswesens miteinander verbindet, der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI). Zahnarzt- und Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser sind nahezu flächendeckend an die TI angebunden; mittelfristig werden auch Organisationen der Leistungserbringer – also z. B. die KZVen folgen. Der sichere Zugang der Praxen an die TI wird mittels einer speziellen Hardwarebox (dem „Konnektor“) ermöglicht. Dieser Konnektor enthält wichtige Sicherheitsfunktionen, wie zum Beispiel eine Firewall gegen Angriffe auf die Praxis-EDV und übernimmt auch Aufgaben bei der Steuerung der Anwendungen im Zusammenspiel mit dem Praxisverwaltungssystem. Mit einem elektronischen Heilberufsausweis (HBA) unterstützt der Konnektor auch die Erzeugung und Prüfung einer qualifizierten, elektronischen Signatur (QES).

Datenschutz und IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis
Dieser Leitfaden berücksichtigt die Weiterentwicklung des Datenschutzrechtes und gibt zugleich einen erweiterten Überblick über die Anforderungen an die IT-Sicherheit. Er zeigt in Praxistipps, mit welchen Maßnahmen diese möglichst praxisnah und aufwandsarm umgesetzt werden können. Berücksichtigt werden auch der inzwischen obligatorische Anschluss an die Telematikinfrastruktur sowie der Einsatz mobiler Anwendungen und Geräte wie Smartphones und Tablets.
Erklärfilm
Einführung in die Telematikinfrastruktur

Dieser in Kooperation mit der KZV Sachsen entstandene Erklärfilm gibt Ihnen in ca. 20 Minuten einen guten Überblick über die Telematikinfrastruktur und die notwendigen Vorgänge bei der Anbindung in Ihrer Praxis. (Letzte Aktualisierung: März 2019)
Kostenerstattung: Wer zahlt dafür und wie erhalte ich mein Geld?
Zahnarztpraxen erhalten eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) zu finanzieren (s. § 378 SGB V). Systematik und Höhe der Pauschale wurden durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt. Die jeweils gültige Fassung finden Sie hier:
Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z)
Beantragung und Auszahlung der monatlichen Pauschale erfolgt gegen Nachweis der funktionsfähigen Ausstattung mit den erforderlichen Anwendungen, Komponenten und Diensten über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen).