Qualitätsförderung

Gutachterwesen

Allgemeines

Die Zahlen der vergangenen Jahre zeigen, dass der Anteil der gutachterlich beanstandeten Therapien an der Gesamtzahl der Zahnersatzbehandlungen im Promillebereich lag. Dies ist ein Indikator für eine insgesamt qualitativ hochwertige Versorgung. Informationen zu Planungsgutachten, Mängelgutachten und das sog. Privatgutachten.

Vertragszahnärztliches Gutachterwesen

Die Broschüren informieren u. a. über Sinn und Zweck des Gutachterverfahrens, die Rechtsgrundlagen, die verschiedenen Gutachtenarten und die gesteigerten Anforderungen an Gutachterinnen und Gutachter. Außerdem gibt es Informationen für Zahnärzte, die Interesse am Amt des Gutachters haben und sich hierfür bewerben möchten.

Leitfäden für Gutachter

Mit den Leitfäden für implantologische Gutachter, PAR-Gutachter und KFO-Gutachter stellt die KZBV den Gutachtern in der vertragszahnärztlichen Versorgung Arbeitshilfen zur Verfügung. Die drei Broschüren geben einen Überblick über die Rechtsvorschriften und Verfahrensgrundsätze und helfen, sich in den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zurechtzufinden.

Uhr © Fotolia - Alex Yeung

Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement

Nach § 135 a SGB V ist jeder Vertragszahnarzt verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu die vom Gesetzgeber geforderte Richtlinie beschlossen. Seit 2011 ist sicherzustellen, dass das in der Praxis eingesetzte QM-System alle aufgeführten Grundelemente enthält.

Tablet © istockphoto - kokouu

Zahnärztliche Qualitätsprüfungen

In den kommenden Monaten beginnen bundesweit die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsprüfungen. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) sind dabei verpflichtet, die Qualität der in der vertragszahnärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen im Einzelfall durch ausgewählte Stichproben zu prüfen.

Stuhlkreis © istockphoto- monkeybusinessimages

Qualitätszirkel

Qualitätszirkel sind eine etablierte Form zahnärztlicher Fortbildung und es gibt sie bundesweit. In kleinen Arbeitskreisen, die von einem Moderator geleiteten werden, tauschen sich die teilnehmenden Zahnärzte kontinuierlich über ihre Arbeit aus, um die eigene Behandlungspraxis zu analysieren und gezielt weiterzuentwickeln.

Cover © KZBV

Zahnärztliche Agenda Qualitätsförderung

KZBV und BZÄK haben im Jahr 2014 gemeinsam die Agenda Qualitätsförderung für die zahnmedizinische Versorgung entwickelt. Das Grundsatzpapier, an dessen Überarbeitung eine Vielzahl von Experten mitgewirkt hat, verdeutlicht die Positionen des Berufsstandes in Sachen Qualitätssicherung.

Akten © iStockphoto - filmfoto

Vertragszahnärztliche Fortbildung

Obwohl Zahnärzte bereits über ihr Berufsrecht zur Fortbildung verpflichtet sind, hat der Gesetzgeber 2004 die Fortbildungspflicht der Vertragszahnärzte auch im Sozialgesetzbuch geregelt. Nach § 95d SGB V ist jeder Vertragszahnarzt zur regelmäßigen fachlichen Fortbildung verpflichtet.

Checkliste © AdobeStock - Ralf Geithe

Richtlinien zum Thema Qualität

Die gesetzlichen Vorgaben zur Qualität wurden vom Gesetzgeber in den vergangenen Jahren regelmäßig erweitert und angepasst. Dies betrifft insbesondere auch die Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Regelungen zur Qualitätssicherung in Richtlinien zu treffen.

Zahnärztliche Behandlung © Fotolia - Andrey Popov

Zahnmedizinische Leitlinien

Klinische Leitlinien sind systematisch entwickelte, wissenschaftlich begründete und praxisorientierte Entscheidungshilfen für eine angemessene zahnärztliche Vorgehensweise bei spezifischen Behandlungsszenarien. Da Leitlinien auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, können sie zur Behandlungssicherheit beitragen.

Röntgenbild

CIRS dent – Jeder Zahn zählt!

Das gemeinsame Berichts- und Lernsystem von KZBV und BZÄK „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“ leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit. Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen aus eigenen Erfahrungen mit unerwünschten Ereignissen im Praxisalltag und aus Erfahrungen ihrer Kollegen lernen.

Öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses © Svea Pietschmann

Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Logo IQWiG © Ralf Baumgarten

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Das IQWiG wurde im Jahr 2004 durch den Gemeinsamen Bundesausschus als private Stiftung gegründet. Der Gesetzgeber hatte zuvor den G-BA beauftragt, ein unabhängiges wissenschaftliches Institut zu errichten, das den Nutzen medizinischer Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte untersucht.

Dentalspiegel © Fotolia - dispicture

Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen

Im Auftrag des G-BA entwickelt das IQTIG hauptsächlich Qualitätsindikatoren, mit denen die Qualität der Gesundheitsversorgung gemessen wird. Der G-BA entscheidet dann, ob er diese Indikatoren zur Qualitätsmessung einsetzen möchte. Auftraggeber des IQTIG sind der G-BA oder das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Tabletten © istockphoto - c-George

Informationen über zahnärztliche Arzneimittel

Die Arzneimittelkommission der Zahnärzte ist Herausgeber der „Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel“ (IZA). Die Publikation dient als Nachschlagewerk für Fragen im Zusammenhang mit angemessenen Arzneimitteltherapien. Seit dem Jahr 2006 wird die IZA nur noch in elektronischer Form veröffentlicht.

Digitaler Zahn © AdobeStock - Nim

Für den zahnärztlichen Bereich gibt es eine Vielzahl von Regelungen, die der Förderung der Qualität in den Praxen dienen. Die KZBV versteht eine umfassende Qualitätsförderung als eine zentrale kontinuierliche Aufgabe. Das Ziel ist die fortlaufende Verbesserung der Versorgung und damit der Mundgesundheit der Bevölkerung durch wirksame präventive und therapeutische Maßnahmen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst.