Qualitätsförderung
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Gutachterwesen
Allgemeines
Die Zahlen der vergangenen Jahre zeigen, dass der Anteil der gutachterlich beanstandeten Therapien an der Gesamtzahl der Zahnersatzbehandlungen im Promillebereich lag. Dies ist ein Indikator für eine insgesamt qualitativ hochwertige Versorgung. Informationen zu Planungsgutachten, Mängelgutachten und das sog. Privatgutachten.
Vertragszahnärztliches Gutachterwesen
Die Broschüren informieren u. a. über Sinn und Zweck des Gutachterverfahrens, die Rechtsgrundlagen, die verschiedenen Gutachtenarten und die gesteigerten Anforderungen an Gutachterinnen und Gutachter. Außerdem gibt es Informationen für Zahnärzte, die Interesse am Amt des Gutachters haben und sich hierfür bewerben möchten.
Leitfäden für Gutachter
Mit den Leitfäden für implantologische Gutachter, PAR-Gutachter und KFO-Gutachter stellt die KZBV den Gutachtern in der vertragszahnärztlichen Versorgung Arbeitshilfen zur Verfügung. Die drei Broschüren geben einen Überblick über die Rechtsvorschriften und Verfahrensgrundsätze und helfen, sich in den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zurechtzufinden.

Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement
Nach § 135 a SGB V ist jeder Vertragszahnarzt verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu die vom Gesetzgeber geforderte Richtlinie beschlossen. Seit 2011 ist sicherzustellen, dass das in der Praxis eingesetzte QM-System alle aufgeführten Grundelemente enthält.

Zahnärztliche Qualitätsprüfungen
In den kommenden Monaten beginnen bundesweit die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsprüfungen. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) sind dabei verpflichtet, die Qualität der in der vertragszahnärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen im Einzelfall durch ausgewählte Stichproben zu prüfen.

Qualitätszirkel
Qualitätszirkel sind eine etablierte Form zahnärztlicher Fortbildung und es gibt sie bundesweit. In kleinen Arbeitskreisen, die von einem Moderator geleiteten werden, tauschen sich die teilnehmenden Zahnärzte kontinuierlich über ihre Arbeit aus, um die eigene Behandlungspraxis zu analysieren und gezielt weiterzuentwickeln.

Vertragszahnärztliche Fortbildung

Qualitätsförderungsrichtlinie der KZBV
Unter den vom Gesetzgeber auch als Oberbegriff verstandenen Begriff der Qualitätssicherung fallen im Rahmen der umfangreichen Tätigkeit im G-BA drei wesentliche Themenbereiche: Qualitätsmanagement, datengestützte Qualitätssicherung sowie Qualitätsprüfung/-beurteilung. Flankierend zur Qualitätsprüfung hat die KZBV ihre eigenen Empfehlungen in der Qualitätsförderungsrichtlinie formuliert.

Zahnmedizinische Leitlinien
Klinische Leitlinien sind systematisch entwickelte, wissenschaftlich begründete und praxisorientierte Entscheidungshilfen für eine angemessene zahnärztliche Vorgehensweise bei spezifischen Behandlungsszenarien. Da Leitlinien auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, können sie zur Behandlungssicherheit beitragen.

CIRS dent – Jeder Zahn zählt!
Das gemeinsame Berichts- und Lernsystem von KZBV und BZÄK „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“ leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit. Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen aus eigenen Erfahrungen mit unerwünschten Ereignissen im Praxisalltag und aus Erfahrungen ihrer Kollegen lernen.

Gemeinsamer Bundesausschuss

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
Im Auftrag des G-BA entwickelt das IQTIG hauptsächlich Qualitätsindikatoren, mit denen die Qualität der Gesundheitsversorgung gemessen wird. Der G-BA entscheidet dann, ob er diese Indikatoren zur Qualitätsmessung einsetzen möchte. Auftraggeber des IQTIG sind der G-BA oder das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Informationen über zahnärztliche Arzneimittel
Die Arzneimittelkommission der Zahnärzte ist Herausgeber der „Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel“ (IZA). Die Publikation dient als Nachschlagewerk für Fragen im Zusammenhang mit angemessenen Arzneimitteltherapien. Seit dem Jahr 2006 wird die IZA nur noch in elektronischer Form veröffentlicht.