Rechtsgrundlagen und Hinweise für Bewerber
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Vertragszahnärztliches Gutachterwesen
Die Broschüre „Vertragszahnärztliches Gutachterwesen“ informiert unter anderem über Sinn und Zweck des Gutachterverfahrens, die Rechtsgrundlagen, die verschiedenen Gutachtenarten und die gesteigerten Anforderungen an die Gutachter. Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Darstellung der von den KZVen geleisteten Maßnahmen zur Qualitätsförderung des Gutachterwesens und ihrer Ziele. Diese bestehen darin, den Patientinnen und Patienten unter den Restriktionen sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben die bestmögliche zahnärztliche Versorgung zukommen zu lassen.

Informationen für Bewerber
Gutachter in der vertragszahnärztlichen Versorgung
Das seit Jahrzehnten bewährte vertraglich vereinbarte Gutachterverfahren im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung schafft sachverständige Entscheidungsgrundlagen für die Krankenkassen sowie – in Fällen der Mängelgutachten zum Zahnersatz – für die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und deren Prothetik-Einigungsausschüsse. Damit ist das Gutachterverfahren ein wichtiges Instrument zum Schutz der Rechte der Patienten. Es schützt auch den Zahnarzt vor nicht nachvollziehbarer Geltendmachung von Mängelansprüchen. Insbesondere die Möglichkeit der Durchführung eines Obergutachtens bzw. der Anrufung des Prothetik-Einigungsausschusses führt nicht nur dazu, die Interessen der Patienten besser wahrzunehmen, sondern auch zu einer Verbesserung der Akzeptanz der darauf aufbauenden Entscheidung der Krankenkasse durch alle Beteiligten. Das Verfahren ist damit ein wichtiges Instrument der Qualitätsförderung in der zahnmedizinischen Versorgung.
Die vorliegenden Informationen geben Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an einer Bestellung als Gutachter interessiert sind, einen Überblick über die Anforderungen an die gutachterliche Tätigkeit.