Festzuschüsse
- Startseite
- Zahnärzte
- Rechtsgrundlagen
- Festzuschüsse
Richtlinie und Beschlüsse
Das seit 2005 bestehende Festzuschusssystem zum Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bindet die Zahnarztpraxis in zweierlei Hinsicht ein: Zum einen ist die Praxis verpflichtet, vor jeder anstehenden Zahnersatzbehandlung die jeweiligen Festzuschussbefunde zu ermitteln und im Heil- und Kostenplan einzutragen. Zum anderen muss die Praxis die systembedingten Besonderheiten bei der Abrechnung beachten.
Festzuschuss-Kompendium
Seit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz sind viele Jahre vergangen. Das System ist fest etabliert und seine Anwendung in den Praxen zur Routine geworden. Dennoch wird das Festzuschusskompendium immer wieder nachgefragt, sei es zum Nachschlagen bei speziellen Fragestellungen oder als Grundlagenwerk für Auszubildende. Das Kompendium wird deshalb weiterhin regelmäßig aktualisiert.