Gesetze, Verträge und Richtlinien

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Die Ausübung des zahnärztlichen Berufs wird durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Neben Rechtsnormen mit generellem Charakter bestimmen Sonderregelungen die Tätigkeit des Zahnarztes im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen.

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Verträge und Abkommen

Wie im Sozialgesetzbuch geregelt, schließen die KZBV und die Träger der gesetzlichen Krankenkassen Verträge zur zahnärztlichen Versorgung. Diese Vereinbarungen sind für alle Vertragszahnärzte verbindlich. Hier eine Übersicht der wichtigsten Verträge und Abkommen neben dem Bundesmantelvertrag.

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Bundesmantelvertrag – Zahnärzte

Der BMV-Z ist der zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband vereinbarte Vertrag zur vertragszahnärztlichen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Er legt die Rahmenbedingungen fest, die automatisch Bestandteil der Gesamtverträge werden, die zwischen KZVen und Krankenkassen auf Länderebene ausgehandelt werden.

Richtlinien des G-BA

Festzuschuss-Richtlinie

Das Festzuschusssystem bindet die Zahnarztpraxis in zweierlei Hinsicht ein: Zum einen muss die Praxis vor jeder Zahnersatzbehandlung die jeweiligen Festzuschussbefunde ermitteln und im Heil- und Kostenplan eintragen. Zum anderen muss die Praxis die systembedingten Besonderheiten bei der Abrechnung beachten.

PAR-Richtlinie

Die Inhalte der Richtlinie setzen auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und der neuen Klassifikation parodontaler Erkrankungen der Fachgesellschaften auf. Die Erkrankung kann auf dieser Grundlage mit umfassenden, am individuellen Bedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichteten Maßnahmen bekämpft werden.

Heilmittel-Richtlinie

Die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Damit wurde die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte deutlich vereinfacht. Wir stellen Struktur und Inhalt vor und geben Praxen detaillierte Ausfüllhinweise. Außerdem gibt es zwei Fallbeispiele.