Bundesmantelvertrag

Der Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z) ist der zwischen KZBV und Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ausgehandelte Vertrag zur vertragszahnärztlichen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Er legt die Rahmenbedingungen für die Versorgung fest, die kraft Gesetz zugleich automatisch Bestandteil der sogenannten Gesamtverträge werden, die zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Vertretern der Krankenkassen auf Länderebene ausgehandelt werden.

Die früher für Primär- und Ersatzkassen getrennt verhandelten Bundesmantelverträge BMV-Z und EKV-Z sind im Jahr 2018 zu einem einheitlichen Vertrag zusammengeführt worden, der für alle gesetzlichen Krankenkassen Geltung hat.

Gesamtausgabe

Gesamtausgabe des BMV-Z, Stand 1.4.2025

Die Anlage A des BMV-Z zum BEMA ist hier nicht abgedruckt. Sie finden den BEMA auf der Seite Gebührenverzeichnisse.

Einzeldateien

Bundesmantelvertrag, §§-Teil (gültig ab 1.1.2025) Anlage 1: Behandlungsplanung und Erstellung der Abrechnung (gültig ab 1.4.2025) Anlage 2: Vereinbarung nach § 87 Absatz 1a SGB V über die Versorgung mit Zahnersatz (gültig ab 1.1.2022) Anlage 3: Vereinbarung über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) (gültig ab 11.10.2022) Anlage 4: Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren sowie das Gutachterwesen bei der kieferorthopädischen Behandlung (gültig ab 1.4.2025) Anlage 5: Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren sowie das Gutachterwesen bei der systematischen Behandlung von Parodontopathien (gültig ab 1.1.2025) Anlage 6: Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren sowie das Gutachterwesen bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen (gültig ab 1.1.2025) Anlage 7: Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren sowie das Gutachterwesen bei implantologischen Leistungen (gültig ab 1.1.2025) Anlage 8a: DTA-Vertrag (gültig ab 1.4.2025) Anlage 8b: Technische Anlage zum Vertrag über den Datenaustausch auf Datenträgern oder im Wege elektronischer Datenübertragung (DTA-Vertrag) Anlage 8c: Vereinbarung zur Technischen Anlage gemäß § 14 des DTA-Vertrags (gültig ab 1.1.2012) Anlage 9: Vereinbarung zur Einführung der papierlosen Abrechnung (gültig ab 1.1.2012) Anlage 10: Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (gültig ab 1.7.2020) Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI): Festlegung des Vereinbarungsinhalts durch das Bundesministerium für Gesundheit gemäß § 378 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 und 4 des fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (gültig ab 1.7.2023) Anlage 11: Grundsatzfinanzierungsvereinbarung zur Finanzierung der Maßnahmen nach § 378 SGB V (außer Kraft) (Ersetzt ab 1.7.2023 durch Festlegung des BMG zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur.) Anlage 11a: Pauschalen-Vereinbarung (außer Kraft) (Ersetzt ab 1.7.2023 durch Festlegung des BMG zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur.) Anlage 11b: Vereinbarung einer Stichprobenprüfung (außer Kraft) (Ersetzt ab 1.7.2023 durch Festlegung des BMG zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur.) Anlage 11c: Vereinbarung Erstausstattung elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (gültig ab 1.1.2024) Anlage 11d: Sondervereinbarung im Zusammenhang mit der Grundsatzfinanzierungsvereinbarung und der Pauschalen-Vereinbarung (außer Kraft) (Ersetzt ab 1.7.2023 durch Festlegung des BMG zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur.) Anlage 12: Rahmenvereinbarung kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von stationär Pflegebedürftigen (gültig ab 30.9.2020) Anlage 13: Beschluss des Bundesschiedsamtes für die vertragszahnärztliche Versorgung vom 13.12.1993 zur Gewährleistung bei Füllungen und Zahnersatz (gültig ab 13.12.1993) Anlage 14a: Formulare für die vertragszahnärztliche Versorgung (gültig ab 1.4.2025) Anlage 14b: Erläuterungen und Ausfüllhinweise zu den Formularen (gültig ab 1.4.2025) Anlage 14c: Elektronische Formulare (eFormulare) für die vertragszahnärztliche Versorgung (gültig ab 1.4.2025) Anlage 14c: Download der einzelnen E-Formulare Anlage 14d: Erläuterungen und Ausfüllhinweise zu den eFormularen (gültig ab 1.4.2025) Anlage 15: Grundsatzvereinbarung über ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Leistungsanträge nach den BEMA-Teilen 2 bis 5 (gültig ab 1.4.2025) Anlage 15a: Technische Anlage zur Grundsatzvereinbarung über ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Leistungsanträge nach den BEMA-Teilen 2 bis 5 gemäß § 87 Abs. 1 Satz 8 SGB V Anlage 15b: Anforderungen an ein elektronisches Antrags- und Genehmigungsverfahren für die BEMA-Teile 2 bis 5 (gültig ab 1.1.2022) Anlage 16: Videosprechstunde (gültig ab 1.1.2025) Bescheinigung des Videodienstanbieters über die erforderlichen Nachweise gemäß § 5 Absatz 2 Anlage 16 Anlage 17: Rahmenempfehlung § 106a (gültig ab 5.5.2020) Anlage 18: Vereinbarung zur Behandlung von Patienten im Rahmen über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland (gültig ab 1.10.2021) Anlage B: Katalog kieferorthopädischer Mehrleistungen und Zusatzleistungen (gültig ab 20.2.2024)

Archiv

Bis einschließlich 30. Juni 2018 waren folgende Bundesmantelverträge wirksam:

Bundesmantelvertrag, Stand 1.4.2017
Ersatzkassenvertrag, Stand 1.4.2017