Zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie

Zum 1. Januar 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss Änderungen der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Im Mittelpunkt standen dabei die Umsetzung geänderter gesetzlicher Vorgaben, mit denen die Verordnungssystematik für Heilmittel neu geregelt wurde.

Cover

Nach zweieinhalbjähriger Beratungszeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss auf Betreiben der KZBV als stimmberechtigte Trägerorganisation die eigenständige zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie verabschiedet. Planungsgemäß ist die Richtlinie zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten und stellt seitdem abschließend die verbindliche Rechtsgrundlage für die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Praxis dar. Die Neufassung der Richtlinie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Damit wird die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte deutlich vereinfacht. Wir stellen Struktur und Inhalt vor.

Broschüre: Die zahnärztliche Heilmittelverordnung – So verschreiben Sie richtig (Stand: 1.1.2021)
Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (Stand: 1.1.2021)

Vordruckerläuterungen

Detaillierte Ausfüllhinweise zum Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“. In 13 Punkten erhalten Zahnarztpraxen umfangreiche Hinweise zum Formular.

Fallbeispiel 1

Eine 40-jährige Patientin stellt sich in der Praxis vor und berichtet von akutem Stress, da sie eine neue Arbeitsstelle begonnen hat. In diesem Zusammenhang beschreibt sie Beschwerden im Bereich der Kaumuskulatur, die sich beim Essen verstärken. Sie hat das Gefühl, ihre Zähne passen nicht mehr richtig aufeinander.

Fallbeispiel 2

Eine Mutter stellt sich auf Empfehlung einer Zahnärztin/eines Zahnarztes mit ihrem 12-jährigen Kind in der Praxis für Kieferorthopädie vor.

Die Mutter berichtet, dass ihr Kind seit geraumer Zeit Schwierigkeiten beim Essen hat; insbesondere beim Abbeißen bestehen Schwierigkeiten.