Zahnärztliche Früherkennung ab 2026 im Gelben Heft

Das Gelbe Heft als zentraler Baustein der Prävention

Alle Eltern kennen das Gelbe Heft. Ausgehändigt zur Geburt, werden im Kinderuntersuchungsheft (kurz U-Heft) die Ergebnisse aller ärztlichen U-Untersuchungen eingetragen. Dem Gelben Heft kommt damit eine wesentliche Bedeutung im Rahmen der medizinischen Prävention als Informations-, Erinnerungs- und Kommunikationsmedium zu. Entsprechend hoch ist die Teilnahmequote an den ärztlichen U-Untersuchungen. Sie liegt im Schnitt bei über 95 Prozent. Dies liegt nicht am Gelben Heft allein, auch die unterschiedlichen Einladungssysteme der Bundesländer tragen dazu bei. Aber die Bedeutung des „Gelben Heftes“ und sein Bekanntheitsgrad sind unbestritten. Es ist ein etablierter und zentraler Baustein der ärztlichen Prävention.

Ein neues Kapitel: Zahnärztliche Früherkennung im Gelben Heft

Umso wichtiger ist es, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Antrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und im Einklang mit der Wissenschaft und der zahnärztlichen Kammerwelt am 15. Mai 2025 das Gelbe Heft ergänzt hat: Ab Januar 2026 werden die Ergebnisse der bestehenden sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ebenfalls im Gelben Heft dokumentiert. Damit wird ein neues Kapitel der Erfolgsgeschichte zahnärztlicher Prävention aufgeschlagen.

Zahnärztliche Prävention wirkt, aber …

Die Ergebnisse der 6. Deutschen Mundgesundheitsstudie haben gezeigt: Zahnmedizinische Prävention wirkt. Die vielseitigen Mundgesundheitsmaßnahmen der letzten Jahrzehnte scheinen sich weiterhin auf den positiven Trend einer verringerten Karieserfahrung auszuwirken. In der Gruppe der 12-Jährigen sind heute 78 Prozent der Kinder kariesfrei. Gleichwohl zeigt sich, dass sich auf einen kleineren Teil der Kinder die Hauptlast der Karieserkrankungen konzentriert. Dieser Befund wird gestützt, wenn man die Inanspruchnahme der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen mit der der ärztlichen vergleicht. Im Gegensatz zu den 95 Prozent bei den U-Untersuchungen liegt die Quote bei der zahnärztlichen Früherkennung je nach Untersuchung lediglich zwischen 11,5 und 56 Prozent. Insbesondere die 2019 eingeführten drei Untersuchungen für Kinder zwischen dem 6. und vollendeten 34. Lebensmonat zur Verhinderung frühkindlicher Karies werden weit unterdurchschnittlich wahrgenommen. Dies ist umso bedenklicher, als dass gerade in diesem Alter der Grundstein für eine lebenslange Zahn- und Mundgesundheit gelegt wird.

Alle Kinder sind das Ziel

Der G-BA hat auf Antrag der KZBV gehandelt. Mit der Einführung einheitlicher und verbindlicher Dokumentationsvorgaben für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollen mehrere Ziele erreicht werden:

  • Die „Sichtbarkeit“ der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Eltern, Kinderärzte und Zahnärzte wird erhöht, um möglichst alle Kinder vom 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 6. Lebensjahr zu erreichen.
  • Die Termine für die ärztlichen und zahnärztlichen Untersuchungen werden gebündelt dargestellt.
  • Die intersektorale Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Zahnärzten wird weiter gestärkt.
  • Eine verbindliche Dokumentation überführt die bestehenden unterschiedlichen Ansätze auf Landesebene in eine einheitliche Lösung.
  • Darauf aufsetzend wird eine Steigerung der Inanspruchnahmerate erwartet.
  • Zugleich werden die Weichen gestellt für eine prospektive Überführung der gesamten Dokumentation in ein digitales Format als Medizinisches Informationsobjekt (MIO).

Z1-Z6, MIO, FU-RL …

Der G-BA hat auf Ebene seiner Richtlinien an zwei Stellen angesetzt: Die zahnärztliche Früherkennungs-Richtlinie (FU-RL) enthält ab 1. Januar 2026 eine Vorgabe, dass die Ergebnisse der sechs Zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen verbindlich im Gelben Heft zu dokumentieren sind. Dazu werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen einheitlich und prägnant in Z1 bis Z6 umbenannt und die Zeitintervalle der Untersuchungen nun eindeutig geregelt. Die Intervalle ergaben sich insbesondere für die Z4 bis Z6 bislang nur mittelbar aus den Abrechnungsvorgaben. Zugleich wird die FU-RL Regelungen vorsehen, die im Vorgriff auf eine anstehende Digitalisierung des Gelben Hefts die Dokumentation in elektronischer Form ermöglichen. Damit sind bereits die Weichen für das MIO „U-Heft“ gestellt. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesgesundheitsministerium seiner Verantwortung nachkommt, und das MIO entsprechend mittels Rechtsverordnung gem. § 342 Abs. 2c SGB V priorisiert und die vorliegende technische Spezifikation umsetzt. Die Dokumentation selbst, und damit die verbindliche Vorlage für das Gelbe Heft ist über die Anlage 1 der Kinder-Richtlinie des G-BA geregelt. Für jede der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen enthält die Dokumentation Elterninformationen, Eintragungsmöglichkeiten für die jeweiligen Untersuchungsitems sowie Grafiken der Zahndurchbruchszeiten. Dabei haben sich Inhalt und Umfang der Untersuchungen nicht geändert.

Vorbild Kinderzahnpass

Bei der Erstellung der Dokumentation konnte der G-BA Erfahrungen mit den bestehenden unterschiedlichen Kinderzahnpässen, die von KZVen und Landeszahnärztekammern freiwillig erstellt wurden, in seine Entscheidung einfließen lassen. Die Kinderzahnpässe zeigen, dass die Zahnärzteschaft seit langem ihrer Verantwortung für die Gesundheit der kleinsten Patienten gerecht wird. Die große inhaltliche Bandbreite und unterschiedliche Verbreitung und Handhabung haben aber gezeigt, dass eine Vereinheitlichung der Dokumentation sinnvoll und notwendig ist. Wichtig ist: Die Kinderzahnpässe, die bislang von den Zahnärztekammern der Länder und KZVen herausgegeben wurden, können neben dem neuen Gelben Heft ergänzend weiterhin verwendet werden. Hier finden sich oft hilfreiche weiterführende Informationen und Begriffserklärungen für die Eltern.

Prävention gemeinsam gestalten

Die einheitliche Dokumentation über Anlage 1 der Kinder-Richtlinie ist damit das Herzstück der Neuregelungen. Mit diesem Ansatz geht die gemeinsame Selbstverwaltung konsequent den Weg weiter, den sie mit der Einführung der neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen und der ersten Vorgaben zur Vernetzung von Ärzten und Zahnärzten über die Verweise auf die zahnärztlichen Untersuchungen begonnen hat. Seit dem 1. Januar 2026 beinhalten die Gelben Hefte bereits für die Neugeborenen die neue Dokumentation. Für die sich in der Versorgung befindlichen Hefte wird die Dokumentation als Einleger zur Verfügung stehen.

Der Beschluss des G-BA ist ein Meilenstein für die zahnärztliche Prävention. Mit ihm ist zugleich ein Auftrag an den gesamten ambulanten Sektor, die an der Geburt beteiligten Institutionen wie Krankenhäuser und Hebammen sowie an die Wissenschaft verbunden: Eine umfassende Prävention kann nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen. Es gibt nur eine Gesundheit, gleich welche ärztliche oder zahnärztliche Profession sich ihrer Pflege annimmt. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, bedarf es einer engen Vernetzung aller Beteiligten. Wie das gelingen kann, hat der Beschluss des G-BA eindrucksvoll gezeigt. Selten war die Bewertung durch die wissenschaftlichen Fachgesellschaften in den Stellungnahmen so einheitlich, selten wurde so einvernehmlich auf die Wichtigkeit der Prävention hingewiesen und die Bedeutung einer einheitlichen Dokumentation so hervorgehoben. Damit bietet sich eine große Chance für den zahnärztlichen Berufsstand, diesen Rückenwind zugunsten der Präventionsanstrengungen zu nutzen.

Downloads

Materialien für die Zahnarztpraxis

Die Inanspruchnahme der Z1 bis Z6 muss für die Eltern genauso selbstverständlich werden wie jene der ärztlichen Untersuchungen U1 bis U9. Es gilt jetzt, das Instrument der verpflichtenden Dokumentation im Gelben Heft mit Leben zu füllen – in jeder Praxis, bei jeder Untersuchung, um unsere kleinsten Patientinnen und Patienten künftig noch besser zu schützen und ihnen das Schicksal kranker Zähne zu ersparen.

Poster DIN A4
Cover

Praktischer Ratgeber für die zahnärztliche Praxis

KZBV und BZÄK haben in enger Abstimmung mit Wissenschaft und Fachgesellschaften den gemeinsamen Ratgeber „Frühkindliche Karies vermeiden – Praktischer Ratgeber für die zahnärztliche Praxis“ grundlegend überarbeitet. Für die nun vorliegende 3. Auflage des Ratgebers wurden etwa die Hälfte der Fotos neu produziert und zentrale Textinhalte in enger Abstimmung mit den wissenschaftlichen Experten aktualisiert, optimiert und vereinheitlicht. Insbesondere die Informationen über die Fluoridkonzentration in Kinderzahnpasten und deren altersentsprechende Dosierung wurden umfangreich überarbeitet und berücksichtigen nun die aktuellen Empfehlungen der zahnmedizinischen Fachgesellschaften und Körperschaften.