Artikel
Beschluss
Die VV der KZBV fordert das BMG auf, den aktuellen Stand der Umsetzung der Telematikinfrastruktur zu evaluieren und die Verfehlungen der vergangenen Jahre zu korrigieren, bevor weitere Maßnahmen durch gesetzliche Vorhaben angestrebt werden.
Begründung
Rund 19 Jahre nach Einführung gleicht die Telematikinfrastruktur einer riesigen Baustelle von Versäumnissen statt einem professionell aufgesetztem Netzwerkverbund, indem sich die Akteure im Gesundheitswesen vertrauensvoll und gesichert elektronisch austauschen können. Volatile TI-Hardware (wie beim Konnektortausch oder dem Kartenaufsatz bei den Kartenlesegeräten ersichtlich) und TI-Anwendungen ohne Mehrwert für die vertragszahnärztliche Versorgung bei gleichzeitiger Unterfinanzierung der TI-Aufwendungen bilden zurzeit das Fundament der TI. Akzeptanz zur Nutzung der TI erzwingt der Gesetzgeber bei den Zahnärzten und Ärzten durch eine verkürzte Fristenpolitik und immer wieder aufgerufenen Sanktionen bei Ungehorsam. Der Gesetzgeber verkennt hier, dass sinnstiftende Anwendungen keine Sanktionen benötigen. Die Zahnärzteschaft selbst hat mit Einführung des elektronischen Beantragungs,-und Genehmigungsverfahrens Zahnärzte (EBZ) deutlich gezeigt, dass eine Anwendung dann freiwillig genutzt wird, wenn sie den Praxen und somit den Versicherten in der Versorgung einen Mehrwert bringen. Daneben fehlt es auch an eindeutigen Regulierungen bei der Zulassung bzw. bei zulassungsbeschränkenden Maßnahmen, wenn Hersteller normative Vorgaben der gematik nicht erfüllen. Es ist jetzt die Zeit Fehler zu analysieren und Fehler zu korrigieren. Nicht Schnelligkeit, sondern Verlässlichkeit und Nutzen bringen Vertrauen und Akzeptanz. Ein weiter so darf es nicht geben!