Wenn Sie Zahnersatz benötigen, erstellt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt einen elektronischen Heil- und Kostenplan. Seit 1. Januar 2023 wird der Plan den Patienten nicht mehr auf Papier ausgehändigt, sondern in der Zahnarztpraxis elektronisch erstellt und der Krankenkasse übermittelt. Der Ablauf einer Zahnersatzbehandlung vom Antrag bis zur Abrechnung.