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Gesetze & Verordnungen

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© H-J Paulsen - Fotolia.comDie Ausübung des zahnärztlichen Berufs wird durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Neben Rechtsnormen mit generellem Charakter bestimmen Sonderregelungen die Tätigkeit des Zahnarztes im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:

Vertragszahnarztrecht (Kassenzahnarztrecht):

Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung

Enthält die Vorschriften zur gesetzlichen Krankenversicherung. Regelt vor allem die Versicherungspflicht, die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, deren Rechtsbeziehungen zu weiteren Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker etc.) sowie die Organisation und Finanzierung der Krankenkassen.

SGB V, Stand 01.01.2012 (880 KB)

Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV)

Regelt die Bedingungen für die Zulassung von Zahnärzten zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter, die "Kassenzulassung".

Zulassungsverordnung, Stand 01.01.2012 (175 KB)

Zahnärztliches Berufsrecht:

Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (Zahnheilkundegesetz, ZHG)

Regelt seit 1952 die Rahmenbedingungen zur Zulassung zum zahnärztlichen Beruf. Beseitigte damals die Kurierfreiheit (Laientätigkeit) auf dem Gebiet der Zahnheilkunde, indem es die akademische Ausbildung als Voraussetzung für zahnärztliche Behandlungen festlegte. Der Berufsstand der Dentisten wurde mit dem der Zahnärzte vereinigt. Für Zahntechniker gilt das Gesetz nicht: Sie üben ein Handwerk und keine heilkundliche Tätigkeit aus.

Zahnheilkundegesetz in der Fassung vom 24.07.2010 (93 KB)

Anlage zum Zahnheilkundegesetz (Liste der Bezeichnungen der Diplome etc.)

Approbationsordnung für Zahnärzte (ZappO)

Legt den Inhalt der zahnärztlichen Ausbildung fest, gibt Prüfungsbestimmungen vor und regelt die Erteilung der Approbation. Früherer amtlicher Name bis Ende 1986: Prüfungsordnung für Zahnärzte.

Approbationsordnung in der Fassung vom 18.12.1992 (107 KB)

Heilberufsgesetze der Länder

Die Heilberufsgesetze der Länder regeln die Zuständigkeiten der Kammern der Heilberufe. Beispiel Nordrhein-Westfalen siehe bei der Zahnärztekammer Nordrhein:

http://www.zaek-nr.de/pdf/recht/rechtsvorschriften/heilberufsgesetz.pdf

Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer

Jede Landeszahnärztekammer ist nach den Heilberufsgesetzen verpflichtet, eine Berufsordnung für ihre Mitglieder zu erlassen. Die Bundeszahnärztekammer hat dazu eine Musterberufsordnung erstellt, die empfehlenden Charakter hat. In der Berufsordnung werden die Rechte und Pflichten von Zahnärzten bei der Ausübung ihres Berufes festgelegt, zum Beispiel zu Fortbildung, Qualität, Dokumentation etc.

Musterberufsordnung, Stand 19.05.2010 (44 KB)

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