Neue Festzuschussbeträge

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Wirkung zum 1. Januar 2012 eine Anpassung der Festzuschussbeträge zum Zahnersatz beschlossen. Die neuen Beträge gelten für alle Heil- und Kostenpläne, die ab diesem Datum ausgestellt werden.

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Festzuschüsse für Zahnersatz

Zum 1. Januar 2005 wurde für Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung das bisherige prozentuale Bezuschussungssystem beim Zahnersatz abgeschafft. Patienten erhalten jetzt von ihrer Kasse befundorientierte Festzuschüsse. Auf dieser Seiten finden Sie einen Überblick über die rechtlichen Regelungen des Festzuschusssystems und Dokumente zur Hilfestellung bei der Umsetzung des Systems in der Zahnarztpraxis.

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Verträge & Abkommen

Wie im Sozialgesetzbuch festgelegt, schließen die KZBV und die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Verträge bzw. Abkommen zur zahnärztlichen Versorgung. Die Vereinbarungen sind für alle Vertragszahnärzte („Kassenzahnärzte“) verbindlich. Hier eine Übersicht der wichtigsten Verträge und Abkommen...

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Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Vertragszahnärztliche Versorgung)

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat u. a. die Aufgabe, Richtlinien über die zahnärztliche Behandlung, die Versorgung mit Zahnersatz sowie die kieferorthopädische Behandlung zu schließen. Die Richtlinien sind für alle Vertragszahnärzte verbindlich.

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