Die Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das Selbstverwaltungsorgan der KZBV und damit das höchste Organ aller Vertragszahnärzte in Deutschland. Seit dem 01.01.2005 besteht die Vertreterversammlung aus 60 Mitgliedern. Der Vorsitzende jeder Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) und einer seiner Stellvertreter sind gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder. Sie nehmen 34 Sitze ein. Die übrigen 26 Delegierten werden von den Vertreterversammlungen der KZVen aus ihren Reihen unter Berücksichtigung des Verhältniswahlrechtes gewählt.

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Vorstand der KZBV

Der Vorstand der KZBV besteht aus drei Mitgliedern, die für die Amtszeit von sechs Jahren gewählt werden. Der derzeitige Vorstand wurde von der Vertreterversammlung am 19. März 2011 in Berlin berufen.

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Ausschüsse/Gremien

Die Vertreterversammlung der KZBV hat vier Ausschüsse gebildet, die Kontroll- und Unterstützungsfunktion gegenüber der Körperschaft haben:den Haushaltsauschuss, den Kassenprüfungsausschuss, den Satzungsausschuss und den Wahlausschuss

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Geschäftsstelle der KZBV

Verwaltungsstruktur der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

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