Artikel
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt ein grundsätzliches Verbot von Amalgam als einen in der zahnmedizinischen Versorgung bewährten und sicheren Werkstoff ab und fordert die EU-Institutionen und die Bundesregierung auf, am vereinbarten Phase Down festzuhalten.
Begründung
Die Vertreterversammlung der KZBV regt eindringlich an, das von der Europäischen Kommission mit Blick auf die Revision der EU-Quecksilberverordnung formulierte Ziel eines Phase-Out von Dentalamalgam zu überdenken. Weltweit konnte bisher keine Studie den Nachweis auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung von Amalgamfüllungen erbringen. Insbesondere dem regelmäßig vorgebrachten Argument, Dentalamalgam hätte sowohl für Zahnärztinnen und Zahnärzte als auch für die Patientinnen und Patienten unmittelbare toxikologische Effekte, widersprechen alle seriösen Untersuchungen.
Aus zahnmedizinischer Sicht sprechen demgegenüber zahlreiche wichtige Gründe für die Beibehaltung der Verfügbarkeit dieses Füllungsmaterials. Dentalamalgam ist aufgrund seiner einfachen Anwendung, Haltbarkeit und Kosteneffizienz weiterhin ein besonders geeignetes Füllungsmaterial für eine Reihe von Restaurationen. Das Material ist langlebiger als andere Füllungswerkstoffe insbesondere in schwierigen klinischen Situationen, zudem gibt es im mechanischen Verhalten signifikante Vorteile. Die aktuell alternativ zur Verfügung stehenden Werkstoffe sind erheblich teurer und aufwendiger in der Verarbeitung. Darüber hinaus können diese Werkstoffe nicht alle Indikationen von Amalgamfüllungen in gleicher Weise abdecken. Die Entwicklung eines ähnlich wirksamen und universell einsetzbaren Ersatzmaterials sowie die Erforschung der kurz- und langfristigen Auswirkungen der derzeit verfügbaren Restaurationsmaterialien sind zudem noch nicht abgeschlossen.
Durch die europaweite Verpflichtung zum Betrieb von Amalgamabscheidern in Zahnarztpraxen ist ein umweltgerechter Umgang mit dem Werkstoff bereits sichergestellt. So darf EU-weit nur noch Dentalamalgam in verkapselter Form verwendet werden. Zudem müssen alle europäischen Zahnarztpraxen mit hochwirksamen Amalgamabscheidern ausgerüstet sein. Die Auswirkungen dieser Vorgaben, die europaweit erst seit 2019 gelten, sollten daher zunächst abgewartet werden, bevor neue gesetzliche Regelungen oder sogar ein vorschnelles sofortiges Verbot von Dentalamalgam auf den Weg gebracht werden.