Programmmodule der KZBV
Vorgaben für Softwarehersteller
Praxisverwaltungssysteme müssen unter anderem in der Lage sein, Daten zu zahnärztlichen Leistungen für die quartalsmäßige Abrechnung mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) aufzubereiten und in elektronischer Form (Datenträgeraustausch, Online-Abrechnung) zu übermitteln. Dabei müssen sie auch die KZV-spezifischen Anforderungen berücksichtigen. Die KZBV stellt den Softwareherstellern konkrete Vorgaben in Form von Programmmodulen zur Verfügung, die in die Praxisverwaltungsprogramme integriert werden.
Übersicht über die aktuellen Programmmodule:
| Modul | Version | Gültig ab |
|---|---|---|
| KCH-Datenübertragungsmodule | 2.1 | 4 / 2011 |
| KBR-Datenübertragungsmodule | 1.2 | 3 / 2012 |
| KFO-Datenübertragungsmodule | 2.0 | 1 / 2012 |
| PAR-Datenübertragungsmodule | 1.0 | 1 / 2012 |
| ZE-Datenübertragungsmodule | 2.4 | 3 / 2012 |
| Knr12-Modul | 3.4 | 3 / 2010 |
Software-Hersteller, die Fragen zu den Programmmodulen haben, können sich an die Abteilung Vertragsinformatik der KZBV wenden.