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Wenn Sie sehr ängstlich sind oder Ihnen die physischen Belastungen der Behandlung nicht zuzumuten sind, kann Ihnen der Zahnarzt zusätzliche Hilfe anbieten.
Beruhigende Medikamente oder Schmerzmittel
Der Zahnarzt kann Ihnen in diesem Fall beruhigende und angstlösende Medikamente oder auch Schmerzmittel verabreichen.
Vollnarkose
Reichen diese Maßnahmen nicht aus, Sie schmerzfrei und weitgehend stressfrei zu behandeln, so wird eine Allgemeinanästhesie (Vollnarkose) notwendig. Diese erfordert in der Regel keine stationäre Aufnahme, sondern wird ambulant durchgeführt. Aufgrund des höheren Aufwands und Risikos sollte sie jedoch nur bestimmten Indikationen vorbehalten bleiben. Sie wird immer von einem Facharzt für Anästhesiologie durchgeführt.
Stand: November 2023
Bild: © istockphoto.com/c-George
Was übernimmt die Kasse?
In der Zahnheilkunde wird in der Regel eine lokale Schmerzausschaltung angewendet. Hierzu zählen die Infiltrationsanästhesie, die Leitungsanästhesie, die intraligamentäre Anästhesie und die intraossäre Anästhesie (alle Techniken sind auf dieser Seite beschrieben). Diese Techniken werden von den Krankenkassen übernommen.
Die oberflächliche Anwendung eines Lokalanästhetikums – bei der das Zahnfleisch oder die Schleimhaut (z. B. die Einstichstelle der Spritze) und nicht die Zähne oder der Knochen betäubt werden – zahlt die Krankenkasse nicht. Dies können Zahnärztinnen und Zahnärzte jedoch individuell mit dem Patienten vereinbaren und in Rechnung stellen.