Gut versorgt. Überall.
Aktuelles
©
iStockphoto - EyeEm Mobile GmbH
Rund um die Praxis
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen im „Gelben Heft“
Seit Januar 2026 gilt: Eltern nehmen zum Zahnarzttermin ihres Kindes das Gelbe Heft mit. Darin werden – wie bei den ärztlichen U-Untersuchungen in der Kinderarztpraxis – die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen dokumentiert. Die Inanspruchnahme der Z1 bis Z6 muss für die Eltern genauso selbstverständlich werden wie jene der ärztlichen Untersuchungen U1 bis U9. Es gilt jetzt, das Instrument der verpflichtenden Dokumentation im Gelben Heft mit Leben zu füllen – in jeder Praxis, bei jeder Untersuchung, um unsere kleinsten Patientinnen und Patienten künftig noch besser zu schützen und ihnen das Schicksal kranker Zähne zu ersparen. Wir bieten Zahnarztpraxen Materialien zum Download an.
Digitales
IT‐Sicherheitsrichtlinie aktualisiert
Mit dem Digital-Gesetz hat die Bundesregierung Anforderungen und Konkretisierungen für die digitale Zukunft in Praxen festgelegt. KZBV und KBV wurden beauftragt, die IT-Sicherheitsanforderungen für Zahnarzt- und Arztpraxen verbindlich in einer IT-Sicherheitsrichtlinie festzulegen. Die aktualisierte IT-Sicherheitsrichtlinie trat am 2. Juli 2025 in Kraft. Neu eingeführte oder geänderte Anforderungen sind seit dem 2. Januar 2026 umzusetzen.
Service
Statistisches Jahrbuch 2025
Rund um die Praxis
Zahnärzte-Praxis-Panel
Das ZäPP ist eine Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Ziel: eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in Deutschland. Bei der Erhebung 2025 steht in einem Sonderfragebogen das Thema „Work-Life-Balance“ im Fokus. In den vergangenen Wochen wurden erneut rund 33.000 Zahnarztpraxen um die Teilnahme am ZäPP gebeten. Machen Sie mit!
Stellungnahme
Reform der Notfallversorgung
Die ambulante Notfallversorgung ist ein wichtiger Baustein innerhalb des Behandlungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher halten KZBV und BZÄK gesetzliche Maßnahmen für sinnvoll, die ggf. bestehende Probleme bei der Notfallversorgung beseitigen. Da die in der Begründung des Gesetzesentwurfs genannten Defizite in der vertragszahnärztlichen Notfallversorgung nicht bestehen, begrüßen beide Organisationen, dass die Neuregelungen hierfür nicht gelten sollen.
Konzepte und Berichte
Versorgung sichern – Strukturen stärken
Die KZBV und die KZVen stehen gemeinsam in der Verantwortung, die zahnärztliche Versorgung im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags zu sichern und zukunftsfest auszurichten. Mit einem Aktionsplan wollen wir die Faktenlage klären und damit das Fundament für eine sachorientierte Debatte legen. Der Plan unterbreitet konkrete Vorschläge, wie die Versorgungsstrukturen im zahnärztlichen Bereich insgesamt gestärkt werden können und wie drohenden lokalen Versorgungsengpässen frühzeitig entgegengewirkt werden kann.
Digitales
„ePA für alle“
Die „ePA für alle“ wird Schritt für Schritt Teil der Regelversorgung in der Zahnarztpraxis. Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sind aufgrund gesetzlicher und bundesmantelvertraglicher Regelungen verpflichtet, u. a. die Befunde, Diagnosen, Behandlungsmaßnahmen, Abrechnungsdaten sowie veranlasste Leistungen in der Patientenkartei im Praxisverwaltungssystem zu dokumentieren. Was kommt in die ePA und was nicht? Ein Überblick zum Ausdrucken.
Qualitätsförderung
Patientenberatung
Festzuschüsse
©
AdobeStock - New Africa/SENTELLO
©
AdobeStock - New Africa/JULA
Pressemitteilungen
Präventionsleistungen für Pflegebedürftige weiter im Aufwärtstrend
Berlin, 22. Januar 2026 – Einen besonderen Schwerpunkt legt die KZBV auf die Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Ein heute im G-BA vorgelegter Bericht der KZBV zeigt, dass die Inanspruchnahme von speziellen Präventionsleistungen für diese Patientinnen und Patienten auch im Jahr 2024 weiter zunahm.
Das Gelbe Heft kommt jetzt mit zum Zahnarztbesuch
Berlin, 13. Januar 2026 – Seit dem 1. Januar 2026 werden neben den neun ärztlichen auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) bei allen Kindern im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr im sogenannten Gelben Heft dokumentiert. Sie umfassen die klinische Untersuchung und Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Fluorid-Anwendung.
Klares Signal gegen Gewalt: BZÄK und KZBV begrüßen neues Schutzgesetz für Gesundheitsberufe
Berlin, 8. Januar 2026 – BZÄK und KZBV begrüßen den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ ausdrücklich. „Der Entwurf setzt ein wichtiges Signal: Wer Helfende angreift, muss mit spürbaren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen – und zwar unabhängig davon, ob die Tat in der Notaufnahme, in der ärztlichen oder zahnärztlichen Praxis oder in anderen Versorgungssituationen erfolgt“, so BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler.
Kampagne „Zähne zeigen“
Mit der bundesweiten Kampagne „Zähne zeigen“ haben sich KZBV und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen u. a. zum Ziel gesetzt, das Bewusstsein für den Zusammenhang von Zahn- und Allgemeingesundheit zu steigern. Allein eine umfassende Präventionsorientierung im Gesundheitswesen verbessert nicht nur die Gesundheit, sondern reduziert letztlich die GKV-Ausgaben.
Über uns
Die KZBV vertritt die Interessen von knapp 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen. Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte bilden eine der größten Facharztgruppen in Deutschland. Die KZBV ist die Dachorganisation der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Bundesländern, die die Versorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und erfüllt eigenverantwortlich gesetzlich zugewiesene Aufgaben. Die KZBV verhandelt mit den Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der GKV und zur Honorierung. Als Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss, dem wichtigsten Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, gestaltet die KZBV gemeinsam mit Ärzten, Kliniken und Krankenkassen den GKV-Leistungskatalog für etwa 70 Millionen Menschen maßgeblich mit.