Zahngesundheit ist Lebensqualität.

Aktuelles

Reichstagsgebäude © AdobeStock - Mummert und Ibold

Koalitionsvertrag

Agenda Mundgesundheit

Das Recht auf freie Arzt- und Zahnarztwahl, der Erhalt des dualen Versicherungssystems, die Sicherung der Freiberuflichkeit und die Förderung der Selbstverwaltung mit weitem Gestaltungsspielraum sollten die Eckpfeiler gesundheitspolitischen Handelns darstellen. Die „Agenda Mundgesundheit“ beinhaltet die Forderungen der KZBV für die 21. Wahlperiode.

Politik

6. Vertreterversammlung

Am 4. und 5. Juni 2025 fand die 6. Vertreterversammlung der KZBV in Köln statt. Hier finden Sie die Reden des Vorstands, die politischen Beschlüsse, Fotos der Vertreterversammlung sowie Pressemitteilungen. Die Vertreterversammlung hat Frau Ass. jur. Meike Gorski-Goebel zur neuen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der KZBV gewählt. Sie tritt ab 1. Oktober 2025 die Nachfolge von Dr. Ute Maier an.

Veranstaltung

Frühjahrsfest 2025

Am 20. Mai 2025 lud der Vorstand der KZBV erneut zum traditionellen Frühjahrsfest ein. Mehr als 300 Gäste aus Politik, Gesundheitswesen, Selbstverwaltung, Wissenschaft und Medien kamen nun im dritten Jahr in Folge in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg am Rande des Berliner Tiergartens zusammen.

Rund um die Praxis

Zahnärztliche Früherkennung ab 2026 im „Gelben Heft“

Ab Januar 2026 werden zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im „Gelben Heft“ dokumentiert – dem zentralen Vorsorgeinstrument für Kinder in Deutschland. Bislang wurden im Gelben Heft ausschließlich die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U1–U9) erfasst. Hier erfahren Sie die Hintergründe.

Studie

Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie

Die mittlerweile sechste Auflage der Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) setzt sich aus mehreren Forschungsmodulen zusammen. Zu diesem Zwecke sind von 2021 bis 2023 an 90 verschiedenen Orten in Deutschland rund 4.000 Menschen aus diversen Altersgruppen und sozialen Schichten umfassend befragt und zahnmedizinisch untersucht worden. Am 17. März 2025 wurden in Berlin die Ergebnisse der DMS 6 vorgestellt.

Digitales

„ePA für alle“

Seit dem 15. Januar 2025 erhalten automatisch alle Versicherten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA) – außer, sie widersprechen. Die neue „ePA für alle“ wird deshalb Schritt für Schritt Teil der Regelversorgung in der Zahnarztpraxis werden. Die KZBV stellt Praxen eine Patienteninformation zum Ausdrucken zur Verfügung.

Amalgamverbot

Zahnfüllungen – Alternativen zu Dentalamalgam

Seit dem 1. Januar 2025 darf Amalgam für die zahnärztliche Behandlung in der EU in der Regel nicht mehr verwendet werden. Als grundlegende Kassenleistung im Seitenzahnbereich ist stattdessen die Versorgung mit sogenannten selbstadhäsiven Materialien ohne Zuzahlung der Versicherten möglich. Auf dieser Seite werden die verschiedenen Füllungsmaterialien beschrieben.

Qualitätsförderung

Patientenberatung

Wenn Sie Rat suchen und bei allen Fragen und Problemen zur zahnärztlichen Behandlung sind die Patientenberatungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern, die bundesweit ein Netz von Beratungsstellen unterhalten, Ihre kompetenten Ansprechpartner.

Festzuschüsse

Collage zum Thema "Zahnersatz" © AdobeStock - New Africa/SENTELLO

Festzuschussbeträge 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Wirkung zum 1. Januar 2025 eine Anpassung der Festzuschussbeträge zum Zahnersatz beschlossen. Die aktuelle Abrechnungshilfe können Sie hier herunterladen.

Collage zum Thema "Zahnersatz" © AdobeStock - New Africa/JULA

Update Digitale Planungshilfe

Die DPF erleichtert Zahnarztpraxen bei einer Versorgung mit Zahnersatz den Umgang mit dem Festzuschusssystem. Das Update 3.2.1 enthält die zum 1. Januar 2025 geltenden neuen Festzuschussbeträge. Es enthält außerdem eine Fehlerkorrektur.

Pressemitteilungen

Diabetische Folgeerkrankungen vermeiden

Berlin, 20. Juni 2025 – Schon lange weist die KZBV gemeinsam mit der Wissenschaft darauf hin, dass negative Wechselwirkungen zwischen Diabetes und Parodontitis bestehen. Einerseits erhöht der Diabetes das Risiko, an Parodontitis zu erkranken. Andererseits reduzieren akute Entzündungen die Wirkung von Insulin, sodass eine Parodontitis die Einstellung des Blutzuckers bei Diabetikern erschweren kann.

Meike Gorski-Goebel zur neuen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der KZBV gewählt

Köln, 5. Juni 2025 – Die Vertreterversammlung der KZBV hat Frau Ass. jur. Meike Gorski-Goebel zur neuen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der KZBV gewählt. Sie tritt ab 1. Oktober 2025 die Nachfolge von Dr. Ute Maier an, die auf eigenen Wunsch von ihrer Position zurückgetreten ist.

Chance für einen gesundheitspolitischen Kurswechsel nutzen

Köln, 5. Juni 2025 – Die Vertreterversammlung der KZBV ruft die neue Bundesregierung dazu auf, gemeinsam mit der Zahnärzteschaft die großen Erfolge bei der Mundgesundheit zu sichern und Grundlagen für die notwendige Planungssicherheit der Praxen zu schaffen.

Zahnärztliche Früherkennung ab 2026 im „Gelben Heft“

Berlin, 15. Mai 2025 – Ab Januar 2026 werden zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im sogenannten „Gelben Heft“ dokumentiert – dem zentralen Vorsorgeinstrument für Kinder in Deutschland. Das hat heute der Gemeinsame Bundesausschuss auf Antrag der KZBV beschlossen.

Kampagne „Zähne zeigen“

Mit der bundesweiten Kampagne „Zähne zeigen“ haben sich KZBV und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen u. a. zum Ziel gesetzt, das Bewusstsein für den Zusammenhang von Zahn- und Allgemeingesundheit zu steigern. Allein eine umfassende Präventionsorientierung im Gesundheitswesen verbessert nicht nur die Gesundheit, sondern reduziert letztlich die GKV-Ausgaben.

Vertreterversammlung

Über uns

Die KZBV vertritt die Interessen von knapp 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen. Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte bilden eine der größten Facharztgruppen in Deutschland. Die KZBV ist die Dachorganisation der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Bundesländern, die die Versorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und erfüllt eigenverantwortlich gesetzlich zugewiesene Aufgaben. Die KZBV verhandelt mit den Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der GKV und zur Honorierung. Als Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss, dem wichtigsten Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, gestaltet die KZBV gemeinsam mit Ärzten, Kliniken und Krankenkassen den GKV-Leistungskatalog für etwa 70 Millionen Menschen maßgeblich mit.