Gut versorgt. Überall.
Aktuelles
©
AdobeStock - Lothar Drechsel
Stellungnahme
Geplante GKV-Regelungen bedrohen zahnärztliche Versorgung
Mit dem Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind für KZBV und BZÄK tiefgreifende negative Einschnitte in das Versorgungsgeschehen – insbesondere im Bereich der Kieferorthopädie – absehbar. Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, und Dr. Romy Ermler, Präsidentin der BZÄK: „Bei aller Notwendigkeit, Reformen aufgrund der Kostenentwicklung im Gesundheitssystem umsetzen zu müssen, darf der Blick auf die einzelnen Versorgungsbereiche nicht verloren gehen. Deshalb haben wir kein Verständnis dafür, dass mit diesem Gesetzesentwurf die Politik erneut in bewährte und wirksame Versorgungsstrukturen eingreift, anstatt die wirklichen Ursachen für die aktuelle Schieflage anzugehen. Die Folgen eines solch unüberlegten Handelns werden auf unabsehbare Zeit zulasten der Versicherten gehen.“
Pressekonferenz
DMS 6 – Ergebnisse der Längsschnittanalysen
In der 6. Deutschen Mundgesundheitsstudie wurden erstmals Längsschnittanalysen vorgenommen. Dazu wurden Studienteilnehmende aus der 5. Deutschen Mundgesundheitsstudie von 2014 erneut untersucht, um die Entwicklung der Mundgesundheit der Bevölkerung nachzuvollziehen und erstmalig detaillierte Einblicke in individuelle Krankheitsverläufe zu erhalten. Am 14. April 2026 stellten das Institut der Deutschen Zahnärzte, die Bundeszahnärztekammer und die KZBV die Ergebnisse im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin vor.
Konzepte und Berichte
Abbau von Bürokratie
Durch eine erhebliche Zunahme regulatorischer Vorgaben wird der Versorgungsalltag in den zahnärztlichen Praxen heute in großem Maße von Bürokratielasten und Verwaltungsaufgaben beeinträchtigt. Wir setzen uns dafür ein, dass die zahnärztlichen Praxen schnell und pragmatisch von den ausufernden Bürokratielasten befreit werden und die Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihre Teams wieder mehr Zeit für die Patientenbehandlung haben. KZBV und BZÄK haben ihren Katalog mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau überarbeitet und appellieren an die Politik, den Bürokratieaufwand spürbar zu reduzieren.
Rund um die Praxis
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen im „Gelben Heft“
Seit Januar 2026 gilt: Eltern nehmen zum Zahnarzttermin ihres Kindes das Gelbe Heft mit. Darin werden – wie bei den ärztlichen U-Untersuchungen in der Kinderarztpraxis – die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen dokumentiert. Die Inanspruchnahme der Z1 bis Z6 muss für die Eltern genauso selbstverständlich werden wie jene der ärztlichen Untersuchungen U1 bis U9. Wir bieten Zahnarztpraxen Materialien zum Download an.
Festzuschüsse
©
AdobeStock - New Africa/SENTELLO
©
AdobeStock - New Africa/JULA
Gesetze, Verträge und Richtlinien
BMV-Z
Der Bundesmantelvertrag – Zahnärzte ist der zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband ausgehandelte Vertrag zur vertragszahnärztlichen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Er legt die Rahmenbedingungen für die Versorgung fest, die zugleich automatisch Bestandteil der sog. Gesamtverträge werden, die zwischen KZVen und Vertretern der Krankenkassen auf Länderebene ausgehandelt werden.
BEMA
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen dient als Basis für die Abrechnung von Behandlungen in Zahnarztpraxen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Zugleich ist er Grundlage für das vertragszahnärztliche Honorar. Das Regelwerk wird durch den sogenannten Bewertungsausschuss festgelegt, der von der KZBV und dem GKV-Spitzenverband gebildet wird.
Richtlinien des G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu zählen auch Richtlinien für die zahnärztliche Behandlung, die Versorgung mit Zahnersatz sowie für kieferorthopädische Behandlungen.
Pressemitteilungen
Geplante GKV-Regelungen bedrohen zahnärztliche Versorgung
Zahnärztliche Prävention verbessert die Mundgesundheit über die gesamte Lebensspanne
Berlin, 14. April 2026 – In der DMS 6 wurden erstmals Längsschnittanalysen vorgenommen. Dazu wurden Studienteilnehmende aus der DMS V von 2014 erneut untersucht, um die Entwicklung der Mundgesundheit der Bevölkerung nachzuvollziehen und erstmalig detaillierte Einblicke in individuelle Krankheitsverläufe zu erhalten. Die Ergebnisse stellten IDZ, BZÄK und KZBV heute vor.
Sparvorschläge gefährden massiv die Patientenversorgung
Berlin, 1. April 2026 – Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken berufene Finanzkommission Gesundheit hat ihren ersten Bericht vorgelegt und empfiehlt umfangreiche Sparmaßnahmen – auch im zahnärztlichen Bereich – zur Stabilisierung der GKV-Finanzen. Die KZBV und die BZÄK kritisieren einzelne Vorschläge der Kommission scharf.
Kampagne „Zähne zeigen“
Mit der bundesweiten Kampagne „Zähne zeigen“ haben sich KZBV und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen u. a. zum Ziel gesetzt, das Bewusstsein für den Zusammenhang von Mund- und Allgemeingesundheit zu steigern. Allein eine umfassende Präventionsorientierung im Gesundheitswesen verbessert nicht nur die Gesundheit, sondern stabilisiert letztlich auch die GKV-Ausgaben.
Über uns
Die KZBV vertritt die Interessen von knapp 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen. Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte bilden eine der größten Facharztgruppen in Deutschland. Die KZBV ist die Dachorganisation der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Bundesländern, die die Versorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und erfüllt eigenverantwortlich gesetzlich zugewiesene Aufgaben. Die KZBV verhandelt mit den Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der GKV und zur Honorierung. Als Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss, dem wichtigsten Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, gestaltet die KZBV gemeinsam mit Ärzten, Kliniken und Krankenkassen den GKV-Leistungskatalog für etwa 70 Millionen Menschen maßgeblich mit.