Gut versorgt. Überall.
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Veranstaltungen
8. Vertreterversammlung Köln 2026
Am 10. und 11. Juni 2026 findet in Köln die 8. Vertreterversammlung statt. Im Mittelpunkt steht der Bericht des Vorstandes zur aktuellen Gesundheitspolitik. Insbesondere diskutieren die Vertreterinnen und Vertreter über die Auswirkungen des Entwurfs des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die vertragszahnärztliche Versorgung. Für die KZBV-Vertreterversammlung steht fest, dass die Regierung mit diesem Gesetzentwurf einen grundlegenden Paradigmenwechsel fortsetzt, weg von einer am zahnmedizinischen Bedarf orientierten Versorgung hin zu einem System, das sich primär an finanziellen Grenzen ausrichtet.
Positionen und Stellungnahmen
Resolution des Bündnis Gesundheit zur Stabilisierung der GKV
Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens – stellt fest, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird. Die KZBV hat die Resolution mitgezeichnet.
Podcast
Interview mit Meike Gorski-Goebel
Festzuschüsse
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Gesetze, Verträge und Richtlinien
BMV-Z
Der Bundesmantelvertrag – Zahnärzte ist der zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband ausgehandelte Vertrag zur vertragszahnärztlichen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Er legt die Rahmenbedingungen für die Versorgung fest, die zugleich automatisch Bestandteil der sog. Gesamtverträge werden, die zwischen KZVen und Vertretern der Krankenkassen auf Länderebene ausgehandelt werden.
BEMA
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen dient als Basis für die Abrechnung von Behandlungen in Zahnarztpraxen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Zugleich ist er Grundlage für das vertragszahnärztliche Honorar. Das Regelwerk wird durch den sogenannten Bewertungsausschuss festgelegt, der von der KZBV und dem GKV-Spitzenverband gebildet wird.
Richtlinien des G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu zählen auch Richtlinien für die zahnärztliche Behandlung, die Versorgung mit Zahnersatz sowie für kieferorthopädische Behandlungen.
Pressemitteilungen
GKV-Reform darf zahnärztliche Versorgung nicht gefährden
Köln, 11. Juni 2026 – Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) stimmt grundsätzlich mit dem Ziel der Bundesregierung überein, weitere Beitragssatzsteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verhindern. Dies darf aber nicht mit ziellosen Sparmaßnahmen erkauft werden, welche die Erfolge des hocheffizienten, präventionsorientierten zahnärztlichen Versorgungsbereichs aufs Spiel setzen. Daher fordern die Vertreterinnen und Vertreter der KZBV deutliche Korrekturen am Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.
Handlungsspielräume stärken statt beschneiden!
Berlin, 18. Mai 2026 – Seit Jahrzehnten beweist der zahnärztliche Berufsstand als Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung erfolgreich, dass er krisenfest, verantwortungsbewusst und versorgungsnah ist. Zum Tag der Selbstverwaltung warnt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) noch einmal eindringlich vor den Folgen, die auch durch die aktuellen Sparpläne der Bundesregierung für die Gestaltungsfreiheit der Selbstverwaltung drohen.
Investoren dürfen keine medizinischen Entscheidungen bestimmen
Kampagne „Zähne zeigen“
Mit der bundesweiten Kampagne „Zähne zeigen“ haben sich KZBV und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen u. a. zum Ziel gesetzt, das Bewusstsein für den Zusammenhang von Mund- und Allgemeingesundheit zu steigern. Allein eine umfassende Präventionsorientierung im Gesundheitswesen verbessert nicht nur die Gesundheit, sondern stabilisiert letztlich auch die GKV-Ausgaben.
Über uns
Die KZBV vertritt die Interessen von knapp 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen. Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte bilden eine der größten Facharztgruppen in Deutschland. Die KZBV ist die Dachorganisation der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Bundesländern, die die Versorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und erfüllt eigenverantwortlich gesetzlich zugewiesene Aufgaben. Die KZBV verhandelt mit den Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der GKV und zur Honorierung. Als Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss, dem wichtigsten Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, gestaltet die KZBV gemeinsam mit Ärzten, Kliniken und Krankenkassen den GKV-Leistungskatalog für etwa 70 Millionen Menschen maßgeblich mit.