Zahngesundheit ist Lebensqualität.

Aktuelles

Digital © AdobeStock - meenkulathiamma

Digitales

IT‐Sicherheitsrichtlinie aktualisiert

Mit dem Digital-Gesetz hat die Bundesregierung Anforderungen und Konkretisierungen für die digitale Zukunft in Praxen festgelegt. KZBV und KBV wurden be­auftragt, die IT-Sicherheits­anforderungen für Zahnarzt- und Arztpraxen verbindlich in einer IT-Sicherheits­richtlinie festzulegen. Die aktualisierte IT-Sicherheitsrichtlinie trat am 2. Juli 2025 in Kraft. Neu eingeführte oder geänderte Anforderungen sind ab dem 2. Januar 2026 umzusetzen.

Politik

7. Vertreterversammlung

Am 12. und 13. November 2025 fand die Vertreterversammlung der KZBV in Berlin statt. Die Vertreterinnen und Vertreter nahmen zu aktuellen standespolitischen Themen Stellung. Die Reden des Vorstandes, die Beschlüsse sowie die Fotos der Versammlung stehen ab sofort zur Verfügung.

Rund um die Praxis

Zahnärzte-Praxis-Panel

Das ZäPP ist eine Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Ziel: eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in Deutschland. Bei der Erhebung 2025 steht in einem Sonderfragebogen das Thema „Work-Life-Balance“ im Fokus. In den vergangenen Wochen wurden erneut rund 33.000 Zahnarztpraxen um die Teilnahme am ZäPP gebeten. Machen Sie mit!

Stellungnahme

Reform der Notfallversorgung

Die ambulante Notfallversorgung ist ein wichtiger Baustein innerhalb des Behandlungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher halten KZBV und BZÄK gesetzliche Maßnahmen für sinnvoll, die ggf. bestehende Probleme bei der Notfallversorgung beseitigen. Da die in der Begründung des Gesetzesentwurfs genannten Defizite in der vertragszahnärztlichen Notfallversorgung nicht bestehen, begrüßen beide Organisationen, dass die Neuregelungen hierfür nicht gelten sollen.

Konzepte und Berichte

Versorgung sichern – Strukturen stärken

Die KZBV und die KZVen stehen gemeinsam in der Verantwortung, die zahnärztliche Versorgung im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags zu sichern und zukunftsfest auszurichten. Mit einem Aktionsplan wollen wir die Faktenlage klären und damit das Fundament für eine sachorientierte Debatte legen. Der Plan unterbreitet konkrete Vorschläge, wie die Versorgungsstrukturen im zahnärztlichen Bereich insgesamt gestärkt werden können und wie drohenden lokalen Versorgungsengpässen frühzeitig entgegengewirkt werden kann.

Digitales

„ePA für alle“

Die „ePA für alle“ wird Schritt für Schritt Teil der Regelversorgung in der Zahnarztpraxis. Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sind aufgrund gesetzlicher und bundesmantelvertraglicher Regelungen verpflichtet, u. a. die Befunde, Diagnosen, Behandlungsmaßnahmen, Abrechnungsdaten sowie veranlasste Leistungen in der Patientenkartei im Praxisverwaltungssystem zu dokumentieren. Was kommt in die ePA und was nicht? Ein Überblick zum Ausdrucken.

Patient und Krankenkasse

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen im „Gelben Heft“

Das Fundament für eine lebenslange Mund- und Zahngesundheit wird bereits in jungen Jahren gelegt. Um ein Leben lang von gesunden Zähnen zu profitieren, ist die wichtigste Voraussetzung, die Zähne von Anfang an zu schützen, also bereits ab dem ersten Zahn. Ab Januar 2026 gilt: Eltern nehmen zum Zahnarzttermin ihres Kindes das Gelbe Heft mit. Darin werden – wie bei den ärztlichen U-Untersuchungen in der Kinderarztpraxis – die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen dokumentiert.

Qualitätsförderung

Patientenberatung

Wenn Sie Rat suchen und bei allen Fragen und Problemen zur zahnärztlichen Behandlung sind die Patientenberatungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern, die bundesweit ein Netz von Beratungsstellen unterhalten, Ihre kompetenten Ansprechpartner.

Festzuschüsse

Collage zum Thema "Zahnersatz" © AdobeStock - New Africa/SENTELLO

Festzuschussbeträge 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Wirkung zum 1. Januar 2025 eine Anpassung der Festzuschussbeträge zum Zahnersatz beschlossen. Die aktuelle Abrechnungshilfe können Sie hier herunterladen.

Collage zum Thema "Zahnersatz" © AdobeStock - New Africa/JULA

Update Digitale Planungshilfe

Die DPF erleichtert Zahnarztpraxen bei einer Versorgung mit Zahnersatz den Umgang mit dem Festzuschusssystem. Das Update 3.2.1 enthält die zum 1. Januar 2025 geltenden neuen Festzuschussbeträge. Es enthält außerdem eine Fehlerkorrektur.

Pressemitteilungen

Freiberuflichkeit statt Investoreneinfluss

Berlin, 8. Dezember 2025 – Die KZBV hat sich in einer gemeinsamen Erklärung mit der Bundessteuerberaterkammer, der Bundesanwaltskammer, der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer, der Bundesingenieurkammer, der Bundesarchitektenkammer, dem Deutschen Steuerberaterverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gegen die zunehmenden Aktivitäten internationaler Finanzinvestoren ausgesprochen. Zugleich appellieren die Spitzenorganisationen an die Bundesregierung, das Fremdbesitzverbot spürbar zu stärken.

10. Herbert-Lewin-Preis

Berlin, 25. November 2025 – Heute wird der Herbert-Lewin-Preis zur Aufarbeitung der Geschichte der Ärzteschaft in der Zeit des Nationalsozialismus zum zehnten Mal verliehen. Die Auszeichnung würdigt zwei wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit medizinischen Schicksalen in der NS-Zeit auseinandersetzen. Der Preis wird gemeinsam vom Bundesministerium für Gesundheit, der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundeszahnärztekammer und der KZBV vergeben.

Erfolgsmodell der Zahnärzteschaft ist Vorbild für alle Sektoren

Berlin, 13. November 2025 – Die Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist zentrales Thema der diesjährigen Herbst-Vertreterversammlung der KZBV. Die Mitglieder der Vertreterversammlung appellieren an die Bundesregierung, die Erfolge der konsequenten Präventionsausrichtung in der zahnärztlichen Versorgung zum Vorbild für alle Sektoren im Gesundheitswesen zu nehmen.

Prävention schafft Gesundheit und spart Geld!

Kampagne „Zähne zeigen“

Mit der bundesweiten Kampagne „Zähne zeigen“ haben sich KZBV und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen u. a. zum Ziel gesetzt, das Bewusstsein für den Zusammenhang von Zahn- und Allgemeingesundheit zu steigern. Allein eine umfassende Präventionsorientierung im Gesundheitswesen verbessert nicht nur die Gesundheit, sondern reduziert letztlich die GKV-Ausgaben.

Vertreterversammlung

Über uns

Die KZBV vertritt die Interessen von knapp 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen. Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte bilden eine der größten Facharztgruppen in Deutschland. Die KZBV ist die Dachorganisation der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Bundesländern, die die Versorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und erfüllt eigenverantwortlich gesetzlich zugewiesene Aufgaben. Die KZBV verhandelt mit den Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der GKV und zur Honorierung. Als Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss, dem wichtigsten Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, gestaltet die KZBV gemeinsam mit Ärzten, Kliniken und Krankenkassen den GKV-Leistungskatalog für etwa 70 Millionen Menschen maßgeblich mit.