Gut versorgt. Überall.
Aktuelles
©
iStockphoto - EyeEm Mobile GmbH
Rund um die Praxis
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen im „Gelben Heft“
Seit Januar 2026 gilt: Eltern nehmen zum Zahnarzttermin ihres Kindes das Gelbe Heft mit. Darin werden – wie bei den ärztlichen U-Untersuchungen in der Kinderarztpraxis – die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen dokumentiert. Die Inanspruchnahme der Z1 bis Z6 muss für die Eltern genauso selbstverständlich werden wie jene der ärztlichen Untersuchungen U1 bis U9. Wir bieten Zahnarztpraxen Materialien zum Download an.
Statement
Mund- und Allgemeingesundheit sind unzertrennlich
Zu den Vorschlägen des CDU-Wirtschaftsrats, Zahnbehandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen und privat abzusichern, erklären KZBV und BZÄK: „Diese Vorschläge sind medizinisch falsch, unsozial und ökonomisch kurzsichtig. Eine Ausgliederung der Zahngesundheit aus der GKV wäre mit erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem verbunden und damit für die gesamte Bevölkerung.“
Digitales
IT‐Sicherheitsrichtlinie aktualisiert
Mit dem Digital-Gesetz hat die Bundesregierung Anforderungen und Konkretisierungen für die digitale Zukunft in Praxen festgelegt. KZBV und KBV wurden beauftragt, die IT-Sicherheitsanforderungen für Zahnarzt- und Arztpraxen verbindlich in einer IT-Sicherheitsrichtlinie festzulegen. Die aktualisierte IT-Sicherheitsrichtlinie trat am 2. Juli 2025 in Kraft. Neu eingeführte oder geänderte Anforderungen sind seit dem 2. Januar 2026 umzusetzen.
Rund um die Praxis
Zahnärzte-Praxis-Panel
Das ZäPP ist eine Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Ziel: eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in Deutschland. Bei der Erhebung 2025 steht in einem Sonderfragebogen das Thema „Work-Life-Balance“ im Fokus. In den vergangenen Wochen wurden erneut rund 33.000 Zahnarztpraxen um die Teilnahme am ZäPP gebeten. Frist für Übermittlung der Daten bzw. der Einsendung der Unterlagen: 31. März 2026
Festzuschüsse
©
AdobeStock - New Africa/SENTELLO
©
AdobeStock - New Africa/JULA
Gesetze, Verträge und Richtlinien
BMV-Z
Der Bundesmantelvertrag – Zahnärzte ist der zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband ausgehandelte Vertrag zur vertragszahnärztlichen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Er legt die Rahmenbedingungen für die Versorgung fest, die zugleich automatisch Bestandteil der sog. Gesamtverträge werden, die zwischen KZVen und Vertretern der Krankenkassen auf Länderebene ausgehandelt werden.
BEMA
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen dient als Basis für die Abrechnung von Behandlungen in Zahnarztpraxen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Zugleich ist er Grundlage für das vertragszahnärztliche Honorar. Das Regelwerk wird durch den sogenannten Bewertungsausschuss festgelegt, der von der KZBV und dem GKV-Spitzenverband gebildet wird.
Richtlinien des G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu zählen auch Richtlinien für die zahnärztliche Behandlung, die Versorgung mit Zahnersatz sowie für kieferorthopädische Behandlungen.
Pressemitteilungen
Mund- und Allgemeingesundheit sind unzertrennlich
Berlin, 2. Februar 2026 – Zu den Vorschlägen des CDU-Wirtschaftsrats, Zahnbehandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen und privat abzusichern, erklärten Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV und Dr., Romy Ermler, Präsidentin der BZÄK: „Diese Vorschläge sind medizinisch falsch, unsozial und ökonomisch kurzsichtig.“
Präventionsleistungen für Pflegebedürftige weiter im Aufwärtstrend
Berlin, 22. Januar 2026 – Einen besonderen Schwerpunkt legt die KZBV auf die Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Ein heute im G-BA vorgelegter Bericht der KZBV zeigt, dass die Inanspruchnahme von speziellen Präventionsleistungen für diese Patientinnen und Patienten auch im Jahr 2024 weiter zunahm.
Das Gelbe Heft kommt jetzt mit zum Zahnarztbesuch
Berlin, 13. Januar 2026 – Seit dem 1. Januar 2026 werden neben den neun ärztlichen auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) bei allen Kindern im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr im sogenannten Gelben Heft dokumentiert. Sie umfassen die klinische Untersuchung und Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Fluorid-Anwendung.
Kampagne „Zähne zeigen“
Mit der bundesweiten Kampagne „Zähne zeigen“ haben sich KZBV und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen u. a. zum Ziel gesetzt, das Bewusstsein für den Zusammenhang von Mund- und Allgemeingesundheit zu steigern. Allein eine umfassende Präventionsorientierung im Gesundheitswesen verbessert nicht nur die Gesundheit, sondern stabilisiert letztlich auch die GKV-Ausgaben.
Über uns
Die KZBV vertritt die Interessen von knapp 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen. Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte bilden eine der größten Facharztgruppen in Deutschland. Die KZBV ist die Dachorganisation der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Bundesländern, die die Versorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und erfüllt eigenverantwortlich gesetzlich zugewiesene Aufgaben. Die KZBV verhandelt mit den Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der GKV und zur Honorierung. Als Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss, dem wichtigsten Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, gestaltet die KZBV gemeinsam mit Ärzten, Kliniken und Krankenkassen den GKV-Leistungskatalog für etwa 70 Millionen Menschen maßgeblich mit.