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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber dazu auf, im Rahmen der Neugestaltung und Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) und der Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) im Allgemeinen auch und gerade durch die Einführung der Opt-out-ePA die Freiwilligkeit der Nutzung durch die Versicherten dauerhaft sicherzustellen.
Begründung
An verschiedenen Stellen werden derzeit Planungen durch das BMG forciert, immer mehr bestehende und auch neue Anwendungen in die ePA zu integrieren und diese somit zur zentralen Anwendung für die Verwaltung und den Transport resp. die Weitergabe von verschiedensten Versichertendaten und deren Gesundheitsdaten zu etablieren. Dies ist aus Sicht der Versicherten und auch der Praxen im Sinne einer einfachen und konsistenten Nutzung in vielen Fällen durchaus zu begrüßen. Gleichwohl ist auch die Opt-out-ePA weiterhin für die Versicherten ein freiwilliges Angebot und dies soll auch aus Sicht der Zahnärzteschaft so bleiben. Auch durch die Integration weiterer Anwendungen in die ePA ohne gleichwertige Alternativen dürfen die Versicherten nicht zur Nutzung der ePA genötigt werden. Es wird demnach dauerhaft einen nicht zu vernachlässigenden Anteil von Versicherten geben, die keine ePA nutzen und dennoch alle Leistungen des Gesundheitssystems in Anspruch nehmen wollen und dürfen. Insofern müssen alle Anwendungen, die in die ePA integriert werden, auch ohne ePA für diese Versichertengruppe dauerhaft nutzbar sein.