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Beschluss
Die Aktivitäten von versorgungsfremden Investoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen in der Zahnheilkunde nehmen weiter ungebremst zu. Mittlerweile ist fast ein Drittel aller zahnärztlichen MVZ in Investorenhand, weitere Investoren sind in den Markt eingetreten. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) hat im November 2021 und im Juni 2022 den Gesetzgeber jeweils einstimmig aufgefordert, die längst überfälligen gesetzlichen Regulierungen dieser iMVZ auf den Weg zu bringen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) weist seit Jahren auf die bedrohliche Zunahme versorgungsfremder Investoren in der Zahnmedizin und die daraus entstehenden negativen Folgen für die Versorgung hin und fordert die Bundesregierung auf, endlich tätig zu werden und diesen Prozess durch gesetzgeberische Maßnahmen zu stoppen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben dazu gemeinsam dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Vorschläge für konkrete Maßnahmen übermittelt:
- Voraussetzung für die Berechtigung zur Gründung von zahnärztlichen MVZ durch ein Krankenhaus soll sein, dass das Krankenhaus über einen zahnmedizinischen Fachbezug verfügt und ein MVZ nur innerhalb seines Planungsbereiches gründen darf (räumlich-fachlicher Bezug).
- Die Gründung eines zahnärztlichen MVZ über ein Krankenhaus soll für städtische Planungsbereiche, die bereits bedarfsgerecht versorgt sind (100 % oder mehr), ausgeschlossen werden, wenn der Versorgungsanteil zahnmedizinischer iMVZ 2 % der Versorgung im jeweiligen Planungsbereich beträgt.
- Änderungen im Zahnheilkundegesetz zur Regulierung der iMVZ.
Die Vertreterversammlung fordert das BMG auf, nun dem mehrfachen Beschluss der GMK Folge zu leisten und diese für die Zahnheilkunde in unserem Lande schicksalhafte Frage zeitnah zu lösen. Jeder weitere Tag des Abwartens ermöglicht den Investoren die Errichtung weiterer iMVZ, die die Versorgungslandschaft dauerhaft verändern. Eine solche Entwicklung gilt es dringend zu verhindern.
Begründung
Die ungebremste Ausbreitung der iMVZ ist eine Bedrohung für eine funktionierende, hochqualitative zahnärztliche Versorgung in unserem Land. Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass diese Strukturen
- Qualitätsverlust durch Umsatzdruck und daraus resultierende Überbehandlung verursachen,
- zu über 80 % in kaufkraftstarken Großstädten agieren, entgegen ihrer vollmundigen Behauptungen zur Versorgung in der Fläche also kaum etwas beitragen,
- „Cherrypicking" betreiben und primär wirtschaftlich attraktive Behandlungen fördern, sich dabei aber kaum um die Versorgung vulnerabler Gruppen kümmern,
- nach einer Studie der Hochschule Bochum zu mehr als 75 % in Steuerparadiesen steuerpflichtig sind und somit Gelder unserer gesetzlichen Krankenkassen in Steueroasen wie den Cayman Islands landen,
- nach Zahlen der KZVen erheblich erhöhte Abrechnungswerte im Vergleich zu herkömmlichen Niedergelassenen haben.