Vertragszahnärztliche Fortbildung
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Obwohl alle Zahnärzte bereits über ihr Berufsrecht zur Fortbildung verpflichtet sind, hat der Gesetzgeber in 2004 die Fortbildungspflicht der Vertragszahnärzte auch im Sozialgesetzbuch geregelt. Nach § 95 d SGB V ist jeder Vertragszahnarzt zur regelmäßigen fachlichen Fortbildung verpflichtet und muss alle fünf Jahre seiner Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) gegenüber nachweisen können, dass er der Pflicht in den zurückliegenden fünf Jahren nachgekommen ist.
Mindestpunktzahl / Nachweis durch Zertifikate
© Gina Sanders - Fotolia.comDer Vertragszahnarzt muss innerhalb des Fünfjahreszeitraums 125 Fortbildungspunkte nachweisen können. Für die Punktewertigkeit der Fortbildung wird auf die Bewertung der Bundeszahnärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) zurückgegriffen. Der Nachweis über die Fortbildung kann durch Zertifikate der Zahnärztekammern erbracht werden. Andere Zertifikate müssen den Kriterien entsprechen, die die Bundeszahnärztekammer aufgestellt hat. Der Nachweis kann gegenüber der KZV erst dann geführt werden, wenn der Vertragszahnarzt mindestens 125 Punkte nachweisen kann.
Folgen bei Nichtvorlage der Nachweise
Erbringt ein Vertragszahnarzt den erforderlichen Nachweis nicht oder nicht vollständig, kürzt die KZV den gesetzlichen Vorgaben entsprechend den Vergütungsanspruch des Zahnarztes für die ersten vier Quartale, die auf den Fünfjahreszeitraum folgen, um zehn Prozent, ab dem fünften Quartal um 25 Prozent. Fehlende Nachweise können innerhalb von zwei Jahren nachgereicht werden, die Honorarkürzung bleibt bis zum Ende des Quartals der Vorlage bestehen. Bei Überschreiten der Zweijahresfrist droht dem Zahnarzt die unverzügliche Entziehung der Zulassung.
Weitere Informationen zur Fortbildungspflicht
Regelung des Fortbildungsnachweises gemäß § 95 d Abs. 6 SGB V Stand 25.03.2009 (pdf-Datei, 82 KB)
Leitsätze der BZÄK und KZBV zur zahnärztlichen Fortbildung Vom 01.01.2006 (pdf-Datei, 104 KB)
Punktebewertung nach BZÄK/DGZMK Stand 01.01.2006 (pdf-Datei, 87 KB)
Für Fortbildungsveranstalter: Muster-Fortbildungserklärung (pdf-Datei, 65 KB)