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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung und die Ampelkoalition erneut und mit Nachdruck auf, die Budgetierung in der zahnärztlichen Versorgung dauerhaft abzuschaffen.
Parallel fordert die Vertreterversammlung der KZBV die Bundesregierung dazu auf, die zeitnahe Durchführung einer Multicenter-Studie zu finanzieren, um alternative Füllungsmaterialien wissenschaftlich zu bewerten.
Begründung
Der Anteil an den Ausgaben der GKV für die vertragszahnärztliche Versorgung hat sich von 9 % im Jahr 2000 auf 6 % im Jahr 2021 kontinuierlich reduziert, ein Ausgabenrisiko besteht wegen der belegten Erfolge der Präventionsorientierung der modernen Zahnheilkunde nicht. Die im Jahr 2013 gesetzlich vollzogene Abkehr von der bis dahin geltenden strikten Budgetierung hat nachweislich zu keinen Ausgabensteigerungen geführt.
Die in den Folgejahren aufgenommenen Leistungen - insbesondere zur Verbesserung der Versorgung vulnerabler Gruppen - haben keine überproportionalen Mehrausgaben bewirkt, dies belegt den verantwortungsvollen Umgang der Zahnärzteschaft mit den Mitteln der GKV. Um die neue, präventionsorientierte Versorgungsstrecke zur Behandlung der Parodontitis flächendeckend auf ein hohes Niveau heben zu können, muss die durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wieder eingeführte Budgetierung schnell beseitigt werden. Zudem wird die wohnortnahe zahnärztliche Versorgung in strukturschwachen und ländlichen Gebieten durch die Budgetierung erheblich erschwert.
Der Bundestag hat am 20. Oktober 2022 mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen, das von Bundesgesundheitsminister Lauterbach eingebrachte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) mitzutragen und damit für die Jahre 2023 und 2024 im zahnärztlichen Bereich eine strikte Budgetierung einzuführen. Das war ein schwarzer Tag für die Mundgesundheit in Deutschland. Damit verbunden sind schwerwiegende Auswirkungen insbesondere auf die moderne, präventionsorientierte Parodontitis Therapie, die erst im Juli 2021 in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen und von allen Beteiligten im G-BA, den Krankenkassen sowie auch dem BMG als „Quantensprung“ für die Mundgesundheit begrüßt wurde.
Die erst im Juli 2021 eingeführte neue Parodontitisversorgung befindet sich immer noch in der Einführungsphase, die über mehrere Jahre gestreckt sein wird. Durch die mit dem GKV-FinStG eingeführte strikte Budgetierung für 2023 und 2024 fehlen die finanziellen Mittel in dieser Einführungsphase. In der Folge kann die neue Parodontitis-Therapie nicht flächendeckend auf ein hohes Niveau gehoben werden.
Unbehandelt ist Parodontitis die häufigste Ursache für vermeidbaren Zahnverlust. Jeder zweite Erwachsene leidet an einer behandlungsbedürftigen Parodontitis. Diese Volkskrankheit steht zudem in Wechselwirkung mit schweren Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes und stellt ein Risiko für Schwangere, demenzielle Erkrankungen und schwere Verläufe bei Infektionen mit dem Coronavirus dar. Auch mit Blick auf die Stabilität des GKV-Systems ist es nicht zielführend, wenn der präventionsorientierten Parodontitisversorgung die finanzielle Grundlage entzogen wird. Dies wäre langfristig für das GKV System mit erheblich höheren Kosten verbunden.