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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung auf, die Selbstverwaltung zu stärken, indem sie
- das Subsidiaritätsprinzip vollumfänglich beachtet und erfüllt.
- sich künftig auf Rahmenvorgaben beschränkt. Die Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die Selbstverwaltung ausbaut statt - wie aktuell - immer weiter beschneidet. Selbstverwaltung benötigt, um kraftvoll und wirkungsvoll ihren Auftrag in unserer Gesellschaft zu erfüllen, einen weiten Ermessens- und Gestaltungsspielraum.
- auf starre Fristen und detaillierte Vorgaben bei Aufträgen an die (gemeinsame) Selbstverwaltung und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verzichtet. Immer weiterreichende gesetzliche Vorgaben verhindern, dass die Selbstverwaltung ihrem Auftrag zur Gestaltung von Versorgung nachkommen kann.
- die fortgesetzten Eingriffe der staatlichen Organe in die Funktionsabläufe der Körperschaften der gemeinsamen Selbstverwaltung beendet. Dazu gehört auch, dass die Bundesregierung sich im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten strikt auf eine maßvoll ausgeübte Rechtsaufsicht beschränkt.
- die mit Beschluss vom September 2022 erhobene Forderung des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages zur Einführung von Prüfrechten des Bundesrechnungshofes gegenüber KZBV und KZVen zurückweist. Diese ist aus rechtlicher Sicht nicht haltbar und mit Blick auf bereits bestehende engmaschige Prüfstrukturen bei KZBV und KZVen unzweckmäßig sowie unwirtschaftlich. Darüber hinaus drohen Doppel- bzw. Parallelstrukturen sowie hoher Bürokratieaufwand verbunden mit erheblichen Kosten.
Begründung
Die Selbstverwaltung ist eine tragende Säule unseres Gesundheitswesens. Selbstverwaltung steht für eine besondere Sachnähe: nah am Versorgungsgeschehen, nah an den Problemen vor Ort. Sie lebt neben ihrer hohen Fachkompetenz von der Identifikation und dem besonderen Verantwortungsbewusstsein ihrer Mitglieder. Dies wurde zuletzt auch unter den schwierigen Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie deutlich, als die Selbstverwaltung sich mit schnellen, unkomplizierten und wirkungsvollen Entscheidungen als unerlässlicher Partner bei der Krisenbewältigung erwiesen hat.
Ungeachtet dessen wird die Aufgabenteilung zwischen Selbstverwaltung und staatlichem Handeln seit Jahren Schritt für Schritt von der Politik in Richtung des Staates verschoben. Dabei werden auch die Handlungsmöglichkeiten der zahnärztlichen Selbstverwaltung immer weiter beschnitten und im Gegenzug die Aufsichtsrechte und Entscheidungsbefugnisse des Bundes ausgeweitet. Das schwächt die Selbstverwaltung auf allen Ebenen und macht sie auch für ein Engagement der nachfolgenden Generation wenig attraktiv. Mit der Schwächung der Selbstverwaltung wird zunehmend auch die Freiberuflichkeit in Frage gestellt, die eine wesentliche Säule des Mittelstandes, unserer Gesellschaft und unserer Demokratie ist.
Es braucht ein klares Bekenntnis der Politik zur Selbstverwaltung und zur Freiberuflichkeit. Politik muss das Subsidiaritätsprinzip leben und umsetzen und sich wieder eindeutig und klar zum besonderen Stellenwert der Selbstverwaltung für unser Gesundheitswesen bekennen und zu einem von gegenseitigem Vertrauen, Respekt und Kooperation geprägten Miteinander zurückkehren.