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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, die bisherigen Mitglieder der Gesellschafterversammlung der gematik weiterhin als stimmberechtigte Mitglieder an der Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu beteiligen. Bei einer Verstaatlichung der gematik darf die Finanzierung nicht aus Mitteln der GKV erfolgen.
Begründung
Das BMG hat angekündigt, die gematik als Digitalagentur des Bundes zu 100 Prozent zu verstaatlichen. Damit wird die Einflussnahme der Selbstverwaltung auf die Prozesse der Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter beschnitten. Dabei wird ausgeblendet, dass die Akteure der Selbstverwaltung aufgrund ihrer Sachnähe am besten in der Lage sind, nutzenstiftende und akzeptierte TI-Anwendungen hervorzubringen (s. EBZ). Es ist daher zwingend erforderlich, dass die Expertise und die Interessen der Vertragszahnärzteschaft bei der Konzeption und Einführung von TI-Anwendungen weiterhin berücksichtigt werden. Dies könnte zum Beispiel gewährleistet werden, indem die gematik als Digitalagentur für die Entwicklung und den Betrieb der Basistechnologien verantwortlich zeichnet, während die auf diesen Technologien zu entwickelnden Anwendungen im Gestaltungsbereich der betroffenen Standesorganisationen der Selbstverwaltung liegen.
Die Akteure der Selbstverwaltung wissen am besten, welche Anwendungen zu einer Verbesserung der Versorgung führen und der Bürokratiebewältigung dienen. Die entsprechende Entwicklung und Einführung und somit die Weiterentwicklung der Digitalisierung des Gesundheitswesens kann daher nur im Einvernehmen mit den Standesorganisationen der Selbstverwaltung erfolgen. Das hierfür erforderliche Mitspracherecht und die korrelierenden Spielregeln muss das BMG festlegen und sicherstellen. Sollte die Trägerschaft künftig zu 100 Prozent beim Bund liegen, wäre es folgerichtig, auch die Finanzierung der Digitalagentur vollständig auf den Bund zu übertragen und dergestalt die GKV-Finanzen zu entlasten.