Artikel
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung auf, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass bei den weiteren Beratungen des Verordnungsvorschlags über den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ein besonderes Augenmerk auf die Garantie der ärztlichen Schweigepflicht und den Schutz der personenbezogenen Daten der Patientinnen und Patienten gelegt wird. Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass die mit der Einführung und dem Betrieb des EHDS verbundenen technischen Anpassungen und der administrative Aufwand auf das Notwendige zu begrenzen und finanzielle Ausgleiche zu leisten sind.
Begründung
Die Vertragszahnärzte in Deutschland sind bereit, ihren Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Europäischen Gesundheitsdatenraum zu leisten und so auch die Effizienz der Gesundheitssysteme in der Europäischen Union zu steigern. Zuallererst sind die Zahnärzte wie alle Angehörigen der Heilberufe allerdings dem Wohl ihrer Patientinnen und Patienten verpflichtet und verstehen sich als Treuhänder der ihnen vertraulich offenbarten Informationen. Das geschützte Vertrauen zwischen Zahnarzt und Patient und die ärztliche Schweigepflicht müssen auch im Rahmen eines EHDS gewährleistet sein.
Eine Nutzung dieser Daten durch Dritte im Wege der Sekundärnutzung darf diese Vertrauensbasis nicht infrage stellen. Die Einhaltung der Schweigepflicht, des Berufsgeheimnisses und der Zustimmungserfordernisse der Patientinnen und Patienten dürfen nicht durch die Verarbeitungstätigkeit für sekundäre Zwecke geschwächt, aufgehoben oder umgangen werden. Sofern in Umsetzung des EHDS ein Zugriff auf die Primärdokumentation der Zahnarztpraxen vorgesehen ist, muss sichergestellt sein, dass kein Risiko eines Datenverlusts besteht. Auch ein Zugriff von Unbefugten auf die Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten muss technisch ebenso ausgeschlossen sein wie ein Kompromittieren der bestehenden, technischen Infrastruktur der Praxen.
Ein Europäischer Gesundheitsdatenraum kann nur dann erfolgreich sein, wenn er sowohl auf dem Vertrauen der Patientinnen und Patienten als auch auf dem Vertrauen der Angehörigen der Heilberufe aufbaut.