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Die Vertreterversammlung der KZBV stellt fest:
Die Vertragszahnärzteschaft hat ihre Aufgabe, die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung flächendeckend, wohnortnah und qualitätsgesichert sicherzustellen, zu jedem Zeitpunkt zuverlässig erfüllt. Gleichzeitig hat sie wesentliche Versorgungsverbesserungen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung eingebracht und trotzdem die anteiligen Ausgaben der Krankenkassen für den zahnärztlichen Bereich von 2000 bis heute um ein Drittel gesenkt.
Selbst in Zeiten der Flüchtlingskrise, der Pandemie und des Ukrainekrieges hat die Zahnärzteschaft die Herausforderungen in der Versorgung vorbildlich gemeistert. In diesen schwierigen Zeiten gab es von Seiten der Politik kaum Unterstützung für die zahnärztlichen Praxen.
In Zeiten galoppierender Inflation und explodierender Energie- und Materialkosten überzieht der Gesetzgeber die Zahnarztpraxen zusätzlich mit Honorarkürzungen und Wiedereinführung der strikten Budgetierung. Das bringt das Fass zum Überlaufen. Diese Kostendämpfungsinstrumente aus der Mottenkiste werden die Zahnärzteschaft, anders als es der Minister immer wieder betont, eben nicht nur für zwei Jahre als Notopfer treffen, sondern wegen ihrer Basiswirkung dauerhaft die zahnärztlichen Praxen schädigen, ihre Existenz und damit die flächendeckende Versorgung gefährden. Damit legt der Gesetzgeber die Axt an eine funktionierende zahnärztliche Versorgung, die Deutschland auf diesem Gebiet zu einem Vorbild in Sachen Prävention und Mundgesundheit gemacht hat.
Erforderliche Investitionen in die Praxen können nicht mehr getätigt, Rücklagen nicht mehr gebildet und das Praxispersonal nicht mehr angemessen und marktgerecht honoriert werden. Niederlassungswilligen Zahnärztinnen und Zahnärzten wird ohne jede Vorankündigung die Planungssicherheit entzogen, Bestandspraxen werden verfrüht geschlossen und somit die ohnehin schon gefährdete zahnärztliche Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen aktiv gefährdet.
Als Kollateralschaden führt die strikte Budgetierung dazu, dass der gerade erst eingeführten neuen, präventionsorientierten Parodontitisversorgung die zugesagten Mittel wieder entzogen werden, wodurch es zu faktischen Leistungskürzungen bei der dringend erforderlichen Bekämpfung dieser großen Volkskrankheit kommen wird. Alle vorgetragenen Argumente, Fakten und Appelle der KZBV, der KZVen, der Wissenschaft und der Zahnärztinnen und Zahnärzte, ja selbst Beschlüsse des Bundesrates wurden vom Bundesgesundheitsminister und der Ampelkoalition im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes ignoriert. Vor diesem Hintergrund beschließt die Vertreterversammlung der KZBV, sich gegen diese unangemessenen, überzogenen und ungerechtfertigten Maßnahmen zur Wehr zu setzen.
Daher beauftragt die Vertreterversammlung den Vorstand der KZBV, als Reaktion auf das gerade verabschiedete GKV-FinStG und in Vorbereitung auf weitere Kostendämpfungsmaßnahmen umgehend eine breit angelegte Kampagne zu konzipieren und zeitnah gemeinsam mit den KZVen zu realisieren.
Ziel dieser auf Bundes- wie auf Landesebene durchzuführenden Kampagne und Aktionen wird es sein, die fatalen Folgen dieses gesundheitspolitischen Irrwegs öffentlich deutlich zu machen und zu fordern, den Patientinnen und Patienten den Zugang zu einer präventionsorientierten Versorgung wohnortnah und flächendeckend zu ermöglichen, die systematische Benachteiligung der ambulanten Versorgung gegenüber dem stationären Sektor zu beenden und die Zahnarztpraxen in Krisensituationen ebenfalls wirtschaftlich zu unterstützen. Der zunehmenden Vergewerblichung der Zahnmedizin durch ungehinderten Zustrom von versorgungsfremden Investoren muss ein Riegel vorgeschoben, die Rechte der Selbstverwaltung nachhaltig gestärkt und die Freiberuflichkeit wirkungsvoll gefördert werden.