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Beschluss
Die VV der KZBV fordert die Bundesregierung auf, eine von der gematik unabhängige Prüfungsinstanz damit zu beauftragen, die entscheidungsrelevanten Vorgänge für den Konnektortausch zu prüfen, zu bewerten und objektiv darzustellen, um ggf. erforderliche Konsequenzen ziehen zu können!
Begründung
Die normativen Festlegungen für den Produktivbetrieb der Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens für das Vorhaben Onlineproduktivbetrieb 1 (OPB1) ergeben sich aus der Dokumentenlandkarte Release 1.6.4.-1 vom 23.08.2017. Die normativen Festlegungen, entsprechend dem vorgenannten Release, bilden die Grundlage für die Zulassungs- bzw. Bestätigungsverfahren der gematik für den Produktivbetrieb der TI. Die ersten zugelassenen Konnektoren des Anbieters CompuGroup Medical AG sind seit September 2017 verfügbar, sodass das o. g. Release zum OPB1 nach derartiger Kenntnislage maßgeblich für das Zulassungs- bzw. Bestätigungsverfahren u. a. von Konnektoren sein dürfte.
Es wird angezweifelt, ob eine ordnungsgemäße Umsetzung der normativen Spezifikationsvorgaben der gematik von allen Konnektorherstellern erfolgt ist und im Rahmen der Zulassungsprozesse nach § 325 Abs. 1 SGB V durch die gematik selbst geprüft und/oder das Ergebnis der Prüfung den Gesellschaftern der gematik zur Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise zur Entscheidungsfindung am 28.02.2022 und 29.08.2022 hinreichend zur Kenntnis gebracht wurde. Den Konnektortausch habe die Geschäftsführung der gematik der Gesellschafterversammlung, so heißt es, als einzig verlässlich umsetzbare Lösung zur Beschlussfassung empfohlen.
Den Konnektortausch muss die Versichertengemeinschaft der GKV mit 2.300 € pro Konnektor finanzieren. Damit entstehen Ausgaben in mehrstelliger Mio. € Höhe, obgleich IT Experten kostengünstigere remote Lösungsszenarien zur Verlängerung der Laufzeit der Konnektoren bis zur Einführung von alternativen Lösungen nachgewiesen haben.