Martin Hendges und Karl-Georg Pochhammer neue stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZBV
Berlin, 17. März 2017 – Kontinuität und neue Dynamik an der Spitze der Vertragszahnärzte: Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung hat am Freitag in Berlin Dr. Wolfgang Eßer erneut zum hauptamtlichen Vorsitzenden des Vorstandes der KZBV gewählt. Der Mönchengladbacher Zahnarzt bleibt damit Chef der 53.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Deutschland. Zu seinen Stellvertretern wurden Martin Hendges, Zahnarzt und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Nordrhein sowie Dr. Karl-Georg Pochhammer, Zahnarzt und Vorstandsvorsitzender der KZV Berlin bestimmt. Die bisherigen Vorstandsmitglieder bleiben bis zur offiziellen Amtsübernahme des neuen Vorstands geschäftsführend im Amt.
Eßer, der die Körperschaft als Vorstandsvorsitzender seit 2013 führt, wurde bei der regulär anstehenden Wahl nach Ablauf der Legislatur einstimmig wiedergewählt (56 Ja-Stimmen). Mit ihrer Entscheidung würdigte die Vertreterversammlung Eßers ebenso langjähriges wie erfolgreiches Engagement für den Berufsstand und die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung. Für den 62-Jährigen ist es die zweite Amtszeit als Vorsitzender, nachdem er bereits von 2005 bis 2013 das Amt des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der KZBV bekleidet hatte. Eßer legt Wert auf einen von Vertrauen und Verlässlichkeit geprägten Interessenausgleich in der Politik. Zu seinen Aufgabenbereichen im Vorstand zählen zudem Gesetzgebung, Vertragsrecht, Statistik, Gemeinsamer Bundesausschuss sowie internationale Arbeit.
Martin Hendges (53) verantwortet als Vertragsspezialist bei der KZV Nordrhein den Geschäftsbereich Sicherstellung. Karl-Georg Pochhammer (62) ist für die Berliner Vertragszahnärzte unter anderem für die Themen Finanzen, Haushalt und IT zuständig. Beide gehören dem Vorstand der KZBV erstmals an. Die stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Dr. Jürgen Fedderwitz (66) und Dr. Günther E. Buchholz (64) hatten bereits vor Monaten angekündigt, nicht erneut zu kandidieren. Fedderwitz gehört seit 1994 dem Vorstand an und war von 2005 bis 2013 Vorstandsvorsitzender. Buchholz ist seit 1998 Vorstandsmitglied.
Den Vorsitz der Vertreterversammlung - oberstes Beschlussgremium der KZBV - behält nach dem Willen der Mitglieder Dr. Karl-Friedrich Rommel inne, Vorstandsvorsitzender der KZV Thüringen. Seine Stellvertreter im VV-Vorsitz sind Dr. Bernhard Reilmann (KZV Westfalen-Lippe) und Oliver Woitke (KZV Bremen). Sie folgen auf Dr. Axel Wiedenmann (KZV Bayerns) und Christoph Besters (KZV Baden-Württemberg).
Volle Kraft für Verbesserung der Versorgung
„Das uns entgegengebrachte große Vertrauen ist Verpflichtung und Ansporn zugleich. Trotz zunehmend schwieriger Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen werden wir uns als Führungsteam mit voller Kraft für eine stetige Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung einsetzen. Auch in strukturschwachen Gegenden muss künftig eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wohnortnahe Versorgung gewährleistet sein. Zugleich legen wir großen Wert darauf, dass die berechtigten Interessen des Berufsstandes nicht zu kurz kommen“, sagte Eßer nach seiner Wiederwahl.
Es gelte die Herausforderungen des demographischen Wandels erfolgreich zu bewältigen. „Das kann nur gelingen, wenn dafür die politischen Voraussetzungen bedarfsgerecht justiert werden. Die Bereitschaft zur Niederlassung junger Kolleginnen und Kollegen muss gefördert sowie die Freiberuflichkeit und das Recht auf Selbstverwaltung mit einem möglichst weiten Gestaltungsspielraum durch die Politik garantiert werden.“
Hintergrund: Vorstand und Vertreterversammlung
Die Wahl des Vorstands steht nach den Vorgaben der Satzung der KZBV alle sechs Jahre an. Der seit 2005 hauptamtliche Vorstand wird bei seiner Arbeit durch den Beirat unterstützt, einem Gremium von Vorständen der 17 KZVen in den Ländern. Die Vertreterversammlung ist das „Parlament der Vertragszahnärzte“. Sie hat 60 Mitglieder und wählt und kontrolliert den Vorstand. Gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder sind die oder der Vorsitzende jeder KZV und ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin. Die Vorstände und ihre Stellvertreter nehmen 34 Sitze ein. Weitere 26 Delegierte werden von den Vertreterversammlungen der KZVen aus ihren Reihen unter Berücksichtigung des Verhältniswahlrechtes gewählt.