KZBV zum jüngsten Entwurf des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes
Berlin, 27. Januar 2017 – Den überarbeiteten Entwurf des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes (GKV-SVSG), der gestern Abend im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung behandelt wurde, kommentiert die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV):
„Auch wenn das GKV-SVSG nach wie vor seinem Namen nicht gerecht wird und stattdessen vielmehr einer Einschränkung des notwendigen Handlungsspielraumes der Selbstverwaltung Vorschub leistet, begrüßen wir die jüngst vorgenommenen inhaltlichen Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Entwurfsfassungen. Zumindest wird die vernünftige Einsicht seitens der Politik erkennbar, dass sich das Gesundheitswesen in Deutschland nicht durch ein enges und kleinteiliges Korsett an Vorschriften und Kontrollen von außen verbessern lässt, sondern notwendige Freiheiten für diejenigen benötigt, die über das fachliche Know-how für dessen Gestaltung verfügen“ sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
„Diese Erkenntnis zeigt sich nicht zuletzt darin, dass der unlängst eingebrachte Änderungsantrag hinsichtlich etwaiger Prüfrechte an Haushalts- und Wirtschaftsführung der Körperschaften durch den Bundesrechnungshof zurückgezogen wurde. Die KZBV sowie die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Ländern finanzieren sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte – ohne den geringsten Zufluss von Steuermitteln. Aus diesem Grund hat der Bundesrechnungshof hier folgerichtig auch künftig keinerlei Prüfkompetenzen.“
Hintergrund – Der weitere Zeitplan für das GKV-SVSG
Der zweite Durchgang des GKV-SVSG im Deutschen Bundesrat ist für den 10. Februar geplant. Damit könnte das Gesetz bereits Anfang März in Kraft treten.
Stellungnahme der KZBV