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Digitales

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Elektronische Patientenakte

Tastatur

Allgemeine Informationen

Seit dem 1. Januar 2021 erhalten gesetzlich Versicherte auf Antrag von ihrer jeweiligen Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA). Aktuelle Praxisinformation: Umgang mit der ePA-Sanktionierung nach § 341 Abs. 6 Satz 2 SGB V

Hand hält symbolisch medizinsche Symbole

Medizinisches Informationsobjekt

Als erstes zahnärztliches medizinisches Informationsobjekt (MIO) wird das elektronische Zahnbonusheft spezifiziert. Es ermöglicht auf Wunsch der Versicherten, die Dokumentation der Durchführung von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen im Sinne von § 55 Abs. 1 digital abzubilden und kann damit das papiergebundene Bonusheft ersetzen.

Bonusheft mit digitalen Linien

Elektronisches Zahnbonusheft

Der Gesetzgeber hat die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass das elektronische Zahnbonusheft ab 1. Januar 2022 Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) des Versicherten ist.

Digitale Anwendungen

Apotheker mit einem Tablet in der Hand

Elektronisches Rezept

Das E-Rezept wird stufenweise eingeführt und startete am 1. September 2022 zunächst in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe. Um die Einführung zu beschleunigen, soll bis zum Sommer 2023 ein weiterer papierloser Einlöseweg mit der eGK in der Apotheke ermöglicht werden. Zahnarztpraxen finden auf dieser Seite alles Wissenswerte rund um das E-Rezept inklusive einer Checkliste, einem Leitfaden zum Download und einem Erklärvideo. Lesen Sie auch Erfahrungsberichte von Zahnärztinnen und Zahnärzte, die an der Testphase teilnehmen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Elektronische Arbeits­unfähig­keits­bescheinigung

Die elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) soll das herkömmliche, papiergebundene Verfahren der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit von gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern ablösen. Ein neuer Leitfaden unterstützt Zahnarztpraxen bei der Erstellung, Speicherung, dem Versand und der Verwaltung der eAU. Außerdem erhalten Sie auf dieser Seite weitergehende Hinweise zur ICD-Kodierung.

Mann hält E-Zahnarztausweis in der Hand

Komfortsignatur

Mit der Einführung des E-Rezepts und der eAU steigt die Anzahl der Arbeitsprozesse, in denen Praxen Signaturen mit ihrem E-Zahnarztausweis erzeugen müssen. Eine neue Broschüre zeigt, wie die Komfortsignatur in der Praxis eingesetzt werden kann.

Finger tippt auf medizinische Icons

Notfalldatenmanagement

Die Patientin oder der Patient hat die Möglichkeit, sich für die Speicherung eines sogenannten Notfalldatensatzes auf der eGK zu entscheiden. Vorzugsweise erfolgt die persönliche Beratung und Erstanlage des Notfalldatensatzes auf der eGK durch die hausärztliche Praxis des Patienten.

Finger tippt auf medizinische Icons

Medikationsplan / Arzneimittel­therapie-Sicherheitsprüfung

Mit der Anwendung "Elektronischer Medikationsplan (eMP)" wurden die Inhalte des papiergebundenen Bundeseinheitlichen Medikationsplanes (BMP) auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) überführt. Auf Wunsch der Patientin oder des Patienten kann ein elektronischer Medikationsplan auf der eGK gespeichert werden.

Vernetzte Icons mit medizinischen Symbolen

Kommunikation im Medizinwesen und Elektronische Signatur

KIM ist ein sicherer Dienst zum Datenaustausch. Er ermöglicht auch die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur.

Frau hält Tablet in der Hand

Videosprechstunden und Videofall­konferenzen

Seit dem 1. Juli 2020 sind Videosprechstunden und Videofallkonferenzen über festgelegte Standards auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung möglich. Der Bewertungsausschuss hat einen Beschluss über die Abbildung spezieller vertragszahnärztlicher Vergütungen zu diesen Leistungen im BEMA gefasst. Diese neuen Leistungen können seit dem 1. Oktober 2020 abgerechnet werden und stehen für die Versorgung der betreffenden Versicherten zur Verfügung.

Digitale Ordner und Dateien in einem virtuellen Netzwerk

Versichertenstammdaten­management

Der Begriff VSDM bezeichnet die Prüfung der auf der eGK enthaltenen Versichertenstammdaten auf Aktualität. Bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal muss die eGK in das Kartenterminal gesteckt werden. Anschließend wird überprüft, ob für diese eGK aktualisierte Daten vorliegen und diese bei Bedarf automatisch auf die eGK geschrieben. Erst dann werden die Daten von der eGK in das jeweilige Praxisverwaltungssystem eingelesen.

Symbolbild: Datenaustausch zwischen Zahnarztpraxis und Krankenkasse

Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren

Beim weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur speziell für die zahnärztliche Versorgung kommt dem Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) eine Schlüsselposition zu. Seit dem 1. Januar 2023 ist der Einsatz des EBZ für alle Zahnarztpraxen Pflicht. Die bisherige Antragstellung mit Papiervordrucken entfällt. Bei der Anwendung wurde großen Wert daraufgelegt, nicht allein Papierformulare zu digitalisieren, sondern die komplette Antragsstrecke so aufzustellen, dass spürbare Verbesserungen der Genehmigungs- und Dokumentationsprozesse realisiert werden und zugleich Bürokratie und kleinteilige Arbeitsschritte im Praxisalltag nach Möglichkeit reduziert werden. Die bisherige Antragstellung mit Papiervordrucken entfällt.

IT-Sicherheit

Praxishelferinnen schauen auf Bildschirm

Datenschutz und IT-Sicherheit

Der Leitfaden "Datenschutz und IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis" berücksichtigt die Weiterentwicklung des Datenschutz­rechtes und gibt zugleich einen erweiterten Überblick über die Anforderungen an die IT-Sicherheit. Er zeigt in Praxistipps, mit welchen Maßnahmen diese möglichst praxisnah und aufwandsarm umgesetzt werden können. Berücksichtigt werden auch der inzwischen obligatorische Anschluss an die Telematikinfrastruktur sowie der Einsatz mobiler Anwendungen und Geräte wie Smartphones und Tablets.

Digitales Schloss

Hintergrund und FAQ

Ziel der IT‐Sicherheitsrichtlinie ist es, mittels klarer Vorgaben Zahnärzte, Ärzte und Psychotherapeuten dabei zu unterstützen, Gesundheitsdaten in den Praxen künftig noch besser zu schützen. Eine neue Broschüre des BSI gibt nützliche Hinweise zur Anwendung in der Praxis.

Anlage 1 - Anforderungen für Praxen

Eine Auflistung der Anforderungen, die sich aus Anlage 1 ergeben.

Anlage 2 - Anforderungen für mittlere Praxen

Eine Auflistung der Anforderungen, die sich aus Anlage 2 ergeben.

Anlage 3 - Anforderungen für Großpraxen

Eine Auflistung der Anforderungen, die sich aus Anlage 3 ergeben.

Anlage 4 - Anforderungen für medizinische Großgeräte

Eine Auflistung der Anforderungen, die sich aus Anlage 4 ergeben.

Anlage 5 - Anforderungen zur Telematikinfrastruktur

Eine Auflistung der Anforderungen, die sich aus Anlage 5 ergeben.

Praxissoftware

Zahnbrücke und Instrumente

Update Digitale Planungshilfe

Die DPF erleichtert Zahnarztpraxen bei einer Versorgung mit Zahnersatz den Umgang mit dem Festzuschusssystem. Das Update 3.1.7 enthält die zum 1. Januar 2023 geltenden neuen Festzuschussbeträge. Ergänzend können Sie Informationen zu den Änderungen bei den Befund- und Therapiekürzeln herunterladen.

CD-Stapel

Herstellerliste und EDV-Statistik

Hier erhalten Sie eine Übersicht über verschiedene Zahnarztsoftware und die entsprechenden Hersteller.

Quellcode

Programmmodule

Die KZBV stellt den Softwareherstellern konkrete Vorgaben in Form von Programmmodulen zur Verfügung, die in die Praxisverwaltungsprogramme integriert werden. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Module.

Tastatur mit Download-Pfeil

Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis (BKV)

Hier finden Sie Links zu den Seiten der KZVen, auf denen das BKV zum Download angeboten wird.

Mann sitzt am Laptop

Papierlose Abrechnung

Seit 2012 müssen alle Praxen die vertragszahnärztlichen Leistungen in papierloser Form abrechnen. Das gilt für konservierend-chirurgische Leistungen ebenso wie für Leistungen in den Bereichen Parodontalerkrankungen, Kieferorthopädie, Kieferbruch und Zahnersatz.

Telematikinfrastruktur (TI)

Cover Leitfaden Telematikinfrastruktur

TI – das Gesundheitsnetz

Grundlage der elektronischen Vernetzung ist der Aufbau eines hochsicheren Netzwerks, das Schritt für Schritt alle Akteure des Gesundheitswesens miteinander verbindet, der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI). Zahnarzt- und Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser sind nahezu flächendeckend an die TI angebunden; mittelfristig werden auch Organisationen der Leistungserbringer – also z. B. die KZVen folgen.

Arzthelferin hält eGK in der Hand

Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist alleiniger, gültiger Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ermöglicht – zusammen mit der Telematikinfrastruktur – eine Reihe von (medizinischen) Anwendungen in digitaler Form.

Hand steckt Karte in Lesegerät

Elektronischer Praxisausweis

Der elektronische Praxisausweis (SMC-B) ist eine sogenannte Smart Card, die zur Authentisierung der Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte eingesetzt wird. Mit Hilfe einer SMC-B können zum Beispiel besonders geschützte Daten auf der eGK in einer Zahnarztpraxis ausgelesen werden und auch KIM-Nachrichten entschlüsselt werden.

Elektronischer Heilberufsausweis

Elektronischer Heilberufsausweis

Der elektronische Heilberufsausweis (HBA) ist im Gegensatz zur SMC-B, die als "Praxisausweis" die Praxis repräsentiert, ein Ausweisdokument, welches ausschließlich dem Inhaber, also der Zahnärztin oder dem Zahnarzt zugeordnet ist und diese als Person beispielsweise gegenüber den Anwendungen in der TI authentisieren kann. Der HBA ermöglicht es, die medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) zu nutzen.

Telefon

Ansprechpartner für eGK und Telematikinfrastruktur

Sollten Sie Fragen zur Telematikinfrastruktur oder zur elektronischen Gesundheitskarte haben, so können Sie sich an einen der hier aufgeführten Ansprechpartner Ihrer KZV wenden.

Artikel

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