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Artikel

Hand hält zwei Stapel Münzen

GKV-Finanzstabilisierungs­gesetz

Im Juli 2022 wurde der Entwurf zum geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) bekannt. Die KZBV macht seitdem zusammen mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf die fatalen Folgen des Gesetzes aufmerksam. Dieses Gesetz ist ungeeignet, die GKV-Finanzen zukunftsfest auszugestalten. Die Vertragszahnärzteschaft beteiligt sich stets konstruktiv an den Diskussionen zur Stabilisierung der Finanzen und bringt dabei ihre Expertise ein. Es geht dem zahnärztlichen Berufsstand darum, gravierende Schäden für die Patientenversorgung abzuwenden. Instrumente wie Budgetierung und Deckelung hält die KZBV grundsätzlich nicht für zielführend. Hintergründe, Stellungnahmen und Medienbereichte.

Impfpass mit Spritze

Gesetzentwürfe und Anträge für Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegewesen

KZBV und BZÄK erachten die einrichtungsbezogene Impfpflicht als einen grundsätzlich sinnvollen Beitrag zum Schutz vulnerabler Patientinnen und Patienten im Rahmen der Pandemiebekämpfung.

Spielfiguren in rot, gelb und grün

Analyse des Koalitionsvertrages

Die KZBV hat eine Analyse des Koalitionsvertrages erstellt und Anknüpfungspunkte für ihre weitere politische Arbeit aufgezeigt. Schwerpunkte der Analyse sind gesundheitspolitische Zielsetzungen, Leitlinien und Maßnahmen mit Blick auf Themen und Anknüpfungspunkten für die vertragszahnärztliche Versorgung. In der Gesamtschau zeigen sich, ausgehend von der Agenda Mundgesundheit mit Blick auf die gesundheitspolitischen Positionen der Vertragszahnärzteschaft einige Anknüpfungspunkte und Schnittmengen. Aufgabe der KZBV ist es nun, diese politischen Punkte gegenüber der Ampel-Regierung, dem neuen Minister und dem Bundestag deutlich zu machen und den Koalitionsvertrag aus vertragszahnärztlicher Sicht durch konkrete Reformvorschläge mit Leben zu füllen.

Zahnmedizin-Studierende arbeiten am Phantom

Zahnmedizinstudium: Praxis­kurse auch in der Pandemie

KZBV und BZÄK begrüßen die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die den Ländern gestatten, die praxisbezogene Lehre vor Ort unabhängig der Inzidenzwerte unter strengen Hygieneauflagen fortführen zu können.

Impfpass mit Kalender

Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19

KZBV und BZÄK unterstützen im Grundsatz die mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ziele, die Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 voranzutreiben und vulnerable Personengruppen vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besonders zu schützen.

Frau hält Aligner in der Hand

Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen

Die KZBV und die BZÄK unterstützen das Anliegen der FDP-Fraktion, die Patientensicherheit auch bei der Behandlung von Zahnfehlstellungen mittels sog. Alignern durch eine Verantwortlichkeit und lückenlose Begleitung durch Zahnärzte und Kieferorthopäden sicherzustellen.

Amalgam

Revision der EU-Quecksilberverordnung

Die deutsche Zahnärzteschaft regt eindringlich an, das von der Europäischen Kommission mit Blick auf die Revision der EU-Quecksilberverordnung formulierte Ziel eines Phase-Out von Dentalamalgam zu überdenken. KZBV und BZÄK haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegenüber der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission für einen Erhalt von Amalgam ausgesprochen.

Arzt mit Stethoskop und medizinischen Icons

Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

Die KZBV und die BZÄK unterstützen grundsätzlich das mit dem Regierungs­entwurf des DVPMG verfolgte Ziel, das Potential der Digitalisierung auszuschöpfen, um so eine effiziente und qualitativ gute Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Jedoch werden mit dem Entwurf zahlreiche grundlegende Neuerungen eingeführt bzw. vorgegeben, deren Zweckmäßigkeit und Umsetzbarkeit zum jetzigen Zeitpunkt kritisch gesehen werden.

Medizinische Icons vor einem Laptop

Gesundheits­versorgungs­weiterentwicklungs­gesetz (GVWG)

Die KZBV und die BZÄK unterstützen das mit dem Regierungsentwurf des GVWG verfolgte Ziel, die flächendeckende und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln, und begrüßen daher viele zur Erreichung dieses Ziels intendierten gesetzlichen Änderungen bzw. Ergänzungen, wozu u. a. auch die dort angelegten Maßnahmen zur Steigerung der Qualität und Transparenz in der Versorgung gehören.

Spritze mit COVID-19-Impfstoff

Coronavirus-Impfverordnung

KZBV und BZÄK begrüßen die Zuordnung einer hohen Priorität für Impfungen für Beschäftigte in Zahnarztpraxen durch die STIKO und bitten ausdrücklich darum, diese Empfehlung umzusetzen. Die Zahnärzteschaft ist ihrer ärztlich-ethischen Verpflichtung nachgekommen, indem die Zahnarztpraxen in der Pandemie flächendeckend und durchgehend offen gehalten wurden. Dies soll auch weiterhin so bleiben.

Symbolfoto: Papierfiguren werden von Händen geschützt

Drittes Bevölkerungs­schutz­gesetz

KZBV und BZÄK begrüßen, dass im Rahmen des Bevölkerungs­schutz­gesetzes auch die Zahnmedizin als wichtiger Teil der medizinischen Primärversorgung mit einbezogen wird. Als eine der Facharztgruppen mit den häufigsten regelmäßigen Patientenkontakten sind die Zahnärzte für diese Aufgaben prädestiniert.

Tastatur

Zahnmedizinische Versorgungszentren

Die KZBV hat die Wirkungsweise der TSVG-Regelung und ihre Auswirkung auf die Versorgung einer Analyse unterzogen und Gutachten beauftragt. Sowohl die Gutachten aus 2020 als auch eine MVZ-Analyse aus 2021 bestätigen, dass Gefahren von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) für die vertragszahnärztliche Versorgung weiter vorhanden sind und dringender Handlungsbedarf zur Eindämmung der iMVZ besteht.

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