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Artikel

„Zähne zeigen“ für eine präventionsorientierte Patientenversorgung

Mit dem sogenannten GKV-Finanzstabilisierungs­gesetz sollen die wachsenden Finanzlöcher in der gesetzlichen Krankenversicherung gestopft werden. Durch das Gesetz stehen weniger Mittel für zahnärztliche Leistungen zur Verfügung. Besonders betroffen ist die erst im Juli 2021 in den GKV-Leistungskatalog aufgenommene neue präventionsorientierte Parodontitis-Therapie. Die KZBV ruft deshalb zum Protest auf und macht mit der bundesweiten Kampagne „Zähne zeigen“ auf diese Problematik aufmerksam. Der Vorstandsvorsitzende Martin Hendges erläutert in mehreren Videos, warum Sie die Kampagne unterstützen sollten.

Hand hält zwei Stapel Münzen

GKV-Finanzstabilisierungs­gesetz

Im Juli 2022 wurde der Entwurf zum geplanten GKV-Finanzstabilisierungs­gesetz (GKV-FinStG) bekannt. Die KZBV macht seitdem zusammen mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf die fatalen Folgen des Gesetzes aufmerksam. Dieses Gesetz ist ungeeignet, die GKV-Finanzen zukunftsfest auszugestalten. Die Vertragszahnärzteschaft beteiligt sich stets konstruktiv an den Diskussionen zur Stabilisierung der Finanzen und bringt dabei ihre Expertise ein. Es geht dem zahnärztlichen Berufsstand darum, gravierende Schäden für die Patientenversorgung abzuwenden. Instrumente wie Budgetierung und Deckelung hält die KZBV grundsätzlich nicht für zielführend. Hintergründe, Stellungnahmen und Medienbereichte.

Medizinische Symbole

Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 5. Oktober ein Impulspapier zur Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorgelegt. Laut den Plänen des Ministeriums soll auf dieser Grundlage eine Gesetzesinitiative folgen. Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, nimmt dazu Stellung.

Arzt hält Hand unter digitalen Symbolen

Krankenhaus­transparenz­gesetz

Die KZBV nimmt zu dem vorliegenden Entwurf einer Formulierungshilfe für ein Krankenhaustransparenzgesetz gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag nur insoweit Stellung, als Interessen der vertragszahnärztlichen Versorgung betroffen sind.

Amalgam

Amalgamverbot ab 2025? Pläne der EU-Kommission

Die Vereinten Nationen hatten sich im sog. „Minamata“-Übereinkommen darauf verständigt, die Emission von Quecksilber in die Umwelt so weit wie möglich einzudämmen. Die Inhalte dieses Abkommens hatte das Europäische Parlament 2017 in der „Verordnung über Quecksilber“ übernommen. Neben Vorgaben zur Eindämmung von Quecksilberemissionen beinhaltete die Verordnung auch Regelungen zu Dentalamalgam. Die EU-Kommission betrachtet nicht nur die zahnmedizinische Versorgung, sondern auch Aspekte des Umweltschutzes. Die Mitgliedsstaaten sollten prüfen, wie Dentalamalgam bis 2030 weiter reduziert werden kann. Dieses Zeitziel hat die EU-Kommission nun mit Vorlage eines neuen Vorschlages ad absurdum geführt: Ein Regelungsentwurf sieht vor, aus Umweltschutzgründen die Verwendung von Dentalamalgam ab 2025 zu verbieten.

Digitaler Hintergrund mit medizinischen Piktogrammen

Digitalisierung des Gesundheitswesens

KZBV und BZÄK unterstützen nach wie vor das grundsätzliche Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen, wenn die Digitalisierungsmaßnahmen zu einem spürbaren Mehrwert für die Vertragszahnärzte und Patienten sowie deren Versorgung führen und die vorgesehenen Maßnahmen technisch ausgereift, hinreichend erprobt und wirtschaftlich, zeitlich wie organisatorisch in realistischer Weise umsetzbar sind.

Zwei Hände halten virtuelles MVZ-Schild

Zahnmedizinische Versorgungszentren

Der Zustrom von Private Equity Gesellschaften und Finanzinvestoren in die vertragszahnärztliche Versorgung nimmt seit Jahren mit hoher Dynamik zu. Eine von KZBV und BZÄK in Auftrag gegebene aktuelle Stellungnahme von Prof. Dr. Helge Sodan zeigt, dass sämtliche in der Diskussion befindliche Reformvorschläge zum Thema iMVZ verfassungs- wie europarechtlich zulässig sind.

Frau hält Aligner in der Hand

Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen

Die KZBV und die BZÄK unterstützen das Anliegen der FDP-Fraktion, die Patientensicherheit auch bei der Behandlung von Zahnfehlstellungen mittels sog. Alignern durch eine Verantwortlichkeit und lückenlose Begleitung durch Zahnärzte und Kieferorthopäden sicherzustellen.

Kalender

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz ist das bislang umfassendste gesundheitspolitische Gesetzgebungsverfahren der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen. Das Gesetz ist am 11. Mai 2019 in Kraft getreten. Wir haben die zentralen Regelungen für vertragszahnärztliche Praxen zusammengefasst.

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