Rede Dr. Karl-Georg Pochhammer
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch ich möchte Sie zur Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung begrüßen. Es freut mich sehr, die Mitglieder der Vertreterversammlung hier im Saal willkommen zu heißen. Aber auch alle anderen, die sich digital zugeschaltet haben, möchte ich herzlich begrüßen.
Ergänzend zu den Ausführungen im schriftlichen Bericht möchte ich Sie heute in der gewohnten Form über die aktuellen Entwicklungen in meinem Ressort informieren. Beginnen möchte ich mit meinem Bericht über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Telematik.
Telematik
Die Pandemie hat vieles verändert, aber gleichsam auch Entwicklungen beschleunigt, die bereits zuvor eingesetzt haben. Das Gesundheitswesen ist ein solcher Bereich. Die enormen Zuwächse bei Videosprechstunden sind ein Beispiel dafür. Ein anderes ist die Digitalisierung und Selbstverwaltung von Gesundheitsdaten.
Welches Potential hier schlummert, hat vor allem der digitale Impfpass gezeigt. Innerhalb von nur wenigen Wochen, zwischen Mitte Juni und Ende Juli, wurden laut Bundesministerium für Gesundheit rund 80 Millionen elektronische Impfzertifikate ausgestellt. Man mag diese Zahl kaum glauben, weshalb uns die Pandemie auch vor Augen geführt hat, wie schnell digitale Technologien zum Nutzen der Patientinnen und Patienten verfügbar gemacht werden können. Dass alles Entscheidende dabei ist der Nutzen. Wenn die Anwendung den Alltag erleichtert, wollen die Menschen sie haben. So einfach ist das.
Und so einfach ist dann auch zu erklären, warum sich nur wenige Versicherte für eine elektronische Patientenakte (ePA) interessieren. In den vergangenen 11 Monaten wurden rund 300.000 Aktensysteme aktiviert. 80 Millionen digitale Impfpässe in wenigen Wochen, knapp 300.000 ePAs in 11 Monaten. Ich denke, der Nutzen macht den Unterschied. Der digitale Impfpass eröffnet Freiräume, die ePA soll die persönliche medizinische Behandlung besser unterstützen. Der digitale Impfpass hat heute einen konkreten Mehrwert, die ePA ist ein Versprechen auf die Zukunft.
Das ist weiterhin das große Dilemma der Telematikinfrastruktur. Sie ist auch vier Jahre nach Beginn des Rollouts in erster Linie ein Versprechen geblieben, die gesundheitliche Versorgung der Menschen in Deutschland zu verbessern. Ein Versprechen, dass sie in Zukunft sicherlich noch einlösen wird. Heute werden stattdessen vor allem Rechnungen für die Updates der Komponenten und Dienste der TI eingelöst.
Kein Zweifel, die TI wird die Gesundheitsversorgung besser machen, aber ich kann auch die Kolleginnen und Kollegen verstehen, denen die Absicht allein nicht mehr ausreicht, um die Aufwände zu rechtfertigen. Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte sind genervt. Die Geduld sinkt, während die Anspannung steigt. Das merken die KZVen jeden Tag an den Telefon-Hotlines. 2021 war diesbezüglich ein besonderes Jahr.
Ich denke, ich spreche für viele, wenn ich sage, dass wir die Digitalisierung in diesem Jahr als besonders schwer empfunden haben: ePA, KIM, eAU und E-Rezept – die Taktung, mit der neue Anwendungen ins Feld geführt worden sind, hat tief in den Alltag der Praxen eingegriffen. Einen Alltag, der durch die Pandemie ohnehin schon auf dem Kopf steht.
Nichtsdestotrotz haben die Zahnärztinnen und Zahnärzte diese Herausforderung angenommen. Mehr noch: Sie haben sich bewährt. Die Zahnarztpraxen haben, vergleicht man die Berufsgruppen, die höchste Anschlussquote an die TI und sind die Nummer 1 bei der Ausstattung mit den eHealth-Anwendungen der TI. Das haben die neuen Ergebnisse der Wissenschaftlichen Evaluation der TI noch einmal bestätigt.
Und wir sehen das aktuell auch bei KIM. Hier sind es wiederum vor allem die Zahnarztpraxen, die sich um eine Anbindung gekümmert haben. Die Zahl der im Verzeichnisdienst gelisteten Adressen von Zahnarztpraxen ist relativ betrachtet die größte. Dort, wo sich die Zahnarztpraxen mit einem KIM-Dienst ausstatten konnten, haben sie das getan.
Ein ähnliches Bild können wir bei den Heilberufsausweisen konstatieren: In fast jeder Zahnarztpraxis liegt nunmehr mindestens ein elektronischer Zahnarztausweis vor. Und nicht zuletzt bringen sich die Zahnärztinnen und Zahnärzte auch aktiv in die Weiterentwicklung der TI ein, zum Beispiel durch eine sehr hohe Teilnahmequote an der Wissenschaftlichen Evaluation der TI.
In der Gesamtschau zeigt sich, dass die Disziplin der Zahnarztpraxen in Sachen Telematikinfrastruktur beispiellos ist. Das ist eine Tatsache, die wir uns nicht kleinreden lassen dürfen. Die Zahnarztpraxen leisten ihren Beitrag. Und weil das so ist, ist die Anspannung auch besonders groß. Die Zahnarztpraxen sind nun schon seit langem in einem hohen Maße belastet.
Wir haben mit Dankbarkeit vermerkt, dass die Politik die herausragenden Leistungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Pandemie gewürdigt hat. Der Pandemiezuschlag hat geholfen, aber ansonsten habe ich nicht den Eindruck gewonnen, dass die Pandemie zu einer Politik geführt hat, die unsere Berufswirklichkeit sensibler zur Kenntnis nimmt.
In Sachen Telematikinfrastruktur ist das Gegenteil richtig. Die Politik hat – mitten in der Pandemie – kräftig aufs Gaspedal getreten. Man hat das Gefühl, dass in einem Jahr nachgeholt werden soll, was zuvor jahrzehntelang versäumt worden ist. In immer schnellerer Abfolge werden neue TI-Anwendungen ins Feld geführt. Im Juli die ePA, im Oktober KIM und die eAU und zum Jahreswechsel das E-Rezept.
Das mutet uns allen etwas zu. Den KZVen und natürlich vor allem den Zahnarztpraxen. Die stellen sich nicht gegen die Digitalisierung, aber sie wollen eine Perspektive, wie diese ihren Praxisalltag und die Versorgung der Menschen verbessert.
Technik und Digitalisierung. Das funktioniert nicht von heute auf morgen und per Knopfdruck. Das ist schon klar. Aber wenn wir uns etwa die ePA anschauen, dann ist da auch fünf Monate nach dem offiziellen Start noch viel Luft nach oben. Und das ist schade, weil die ePA im Kern eine sehr sinnvolle Entwicklung ist. Aber die Art und Weise, wie sie in den Praxen angekommen ist, das ist nicht gut gelaufen.
Die Einführung erfolgte unter Zwang und der Androhung von Sanktionen. Die Zahnarztpraxen haben die eingeforderte Disziplin gezeigt und sich, dort wo es möglich war, mit der notwendigen Technik ausgestattet. Und die Praxen sind heute auch bereit, die ePA zu bedienen. Dafür haben sie organisatorische und finanzielle Aufwände in Kauf genommen. Und am Ende festgestellt, dass die Versicherten keinerlei Interesse an der ePA zeigen. Das hat nicht nur an den Kräften gezehrt, sondern auch die Geduld in den Praxen strapaziert.
Wenn die Politik von den Zahnarztpraxen Disziplin verlangt, muss sie auch selbst liefern. Das hat sie nicht getan. Bis kurz vor dem offiziellen Starttermin herrschte bei der ePA Unsicherheit darüber, wie die Praxen mit der fehlenden oder fehlerhaften Technik umgehen sollten. Auch der Konflikt zwischen dem Bundesdatenschutzbeauftragten und den Krankenkassen ist bis heute ungelöst. Und der deutsche Sonderweg einer strikten Opt-in-Lösung für die Versicherten hat kaum Anwendungsfälle entstehen lassen.
Wir hatten deshalb bereits in unserer Sommer-VV gefordert, die Frist für die Einführung der ePA um mindestens sechs Monate zu verlängern. Und der Gesetzgeber wäre gut beraten gewesen, dieser Forderung zu entsprechen, denn jetzt haben wir die Probleme im Feld und die ePA hat keinen guten Start hingelegt.
Das Beispiel der ePA macht deutlich, dass sich die Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht verweigern. Sie haben trotz berechtigter Bedenken konstruktiv auf den Starttermin hingearbeitet und sich dort, wo es möglich war, mit der erforderlichen Technik ausgestattet. Die Bereitschaft der Zahnarztpraxen, die neuen Anwendungen der TI zu akzeptieren, ist also da. Das zeigt das Beispiel der ePA und das zeigt die genannte Anschluss- und Ausstattungsquote auch ganz allgemein.
Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal deutlich unterstreichen: Die Bereitschaft der Zahnärztinnen und Zahnärzte ist da. Aber diese Bereitschaft ist nicht bedingungslos. Sie fußt auf Plausibilität und ist mit der Erwartung verknüpft, dass die TI die Praxisabläufe unterstützt und die Versorgung verbessert. Das gelingt zu selten, obwohl die Anwendungen das Potential dazu hätten.
Ein gutes Beispiel dafür ist aktuell auch das E-Rezept. Es gibt kaum jemanden, der das Potential dieser Anwendung anzweifelt. Aber es muss dann auch so funktionieren, wie es gedacht ist. Und das tut es noch nicht, wie ein Blick in die Testregion in Berlin-Brandenburg zeigt. Die Testphase für das E-Rezept läuft seit Juli 2021 – und nicht wie geplant. Mit einer Ausnahme: die fünf Zahnarztpraxen, die teilnehmen sollten, testen seit August. Auch hier zeigt sich also wieder: Die Zahnärztinnen und Zahnärzte leisten ihren Beitrag.
Ansonsten hat zu wenig funktioniert: Zu wenig Arztpraxen, zu wenig Apotheken, zu wenig Krankenkassen, zu wenig Datenverarbeitungssysteme und vor allem: zu wenig E-Rezepte. Ende September, also auf der Zielgerade der Testphase hatte nur eine Handvoll E-Rezepte den Weg in die Apotheke und die Abrechnung gefunden.
Das bei so einem komplexen Projekt Probleme auftreten und das IST vom SOLL abweicht, kommt nicht überraschend, zumal das E-Rezept im Unterschied zu anderen Anwendungen der TI Besonderheiten und Neuerungen aufweist. Das es da ruckelt, ist nicht der Skandal, sondern dass die gematik nach außen immer so getan hat, als ob alles nach Plan läuft.
Dabei war schon der Start im Juli ein Start ohne echte Teilnehmer und Verordnungen. Seitdem dominiert der Begriff der „Hochlaufkurve“ – seit ein paar Monaten das neue Lieblingswort der gematik. Alles sollte besser werden, mehr Teilnehmer, mehr Primärsysteme, mehr E-Rezepte – aber die Realität ist stets hinter diesen wolkigen Worten zurückgeblieben.
Kurz vor dem geplanten bundesweiten Rollout am 1. Oktober wurde dann endlich die Notbremse gezogen – jedoch nicht von der gematik selbst. Stattdessen hat sich die KZBV zusammen mit den anderen Gesellschaftern erfolgreich dafür eingesetzt, die Testphase zunächst um zwei weitere Monate bis zum 30. November zu verlängern. Dabei konnten wir, wiederum im Schulterschluss, vermeiden, dass die bundesweite freiwillige Einführungsphase trotzdem am 1. Oktober startet. Das wäre fatal gewesen, weil das E-Rezept noch nicht reif genug ist, um in der Versorgung akzeptiert zu werden.
Auch haben wir uns dafür engagiert, dass die fakultative Einführung erst dann startet, wenn der Test in der Testregion erfolgreich beendet worden ist. Dafür haben wir Qualitätskriterien entwickelt und definiert, die erreicht werden müssen. Für den bundesweit obligaten Rollout zum 1. Januar 2022 müssen zudem weitere Bedingungen erfüllt sein.
Wir sind überzeugt, dass die Testungen in der Testregion weitergehen müssen. Denn das Quality Gate wird nicht durchstritten. Das ist allen Beteiligten klar. Nicht im November und auch nicht im Dezember. Noch immer werden viel zu wenig E-Rezepte in der Testregion generiert. Und viele Primärsysteme sind frühestens zum 1. Januar 2022 E-Rezept-ready.
Damit die Zahl der E-Rezepte kurzfristig zumindest etwas zunimmt, hat die gematik eine kontrollierte Ausweitung der Tests innerhalb der Testphase über die Fokusregion Berlin-Brandenburg hinaus beschlossen.
Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch: das wird nicht reichen. Selbst wenn der Plan doch noch aufgehen sollte, hätten viele Praxen de facto nur einige wenige Tage Zeit, um sich für das E-Rezept zu ertüchtigen, und zwar mitten in der Vorweihnachtszeit. Es droht eine Situation, in der das E-Rezept-Update in den Praxen in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zwischen den Feiertagen installiert werden muss. Den Umgang mit der neuen Anwendung müssten die Praxisteams dann im produktiven Betrieb erlernen.
Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass in Deutschland jeden Tag rund 2 Millionen Rezepte verordnet werden. 2 Millionen! Bei diesem Volumen gibt es keine Fehlertoleranz. Das E-Rezept muss funktionieren. Vom ersten Tag an. Die Zahnarztpraxen sind keine Ausfallbürgen für eine agile Produktauslieferung.
Der Gesetzgeber hält aber an der obligaten Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar 2022 fest, sodass die Testphase spätestens am 31. Dezember 2021 enden muss. Das BMG hat das vorgestern in der Gesellschafterversammlung der gematik noch einmal deutlich gemacht und einen Beschlussvorschlag aus den Reihen der Gesellschafter abgelehnt, der eine Verlängerung der Tests bis zu ihrem erfolgreichen Abschluss gefordert hat, bevor das E-Rezept in die Fläche geht.
Deshalb kann ich den Zahnarztpraxen heute nur Folgendes raten: Sofern noch nicht geschehen, bestellen Sie das erforderliche Update für Ihr PVS und kümmern Sie sich um die restliche technische Ausstattung. In unserem Leitfaden zum E-Rezept, den wir im September veröffentlicht haben, können sie nachlesen, wie Sie sich auf das E-Rezept vorbereiten können.
Mehr können die Zahnarztpraxen nicht tun. Und mehr müssen Sie auch nicht tun. Das haben wir mit einem Rundschreiben an die KZVen noch einmal deutlich gemacht. Wenn in einer Zahnarztpraxis die Technik nicht verfügbar ist, weil zum Beispiel das PVS-Update nicht lieferbar oder der Zahnarztausweis defekt ist, dann kann die betroffene Praxis weiter ein Papierrezept ausstellen.
Wer alles getan hat, sich aber objektiv nicht mit allen Diensten und Komponenten ausstatten konnte, der darf weiter Papierrezepte ausstellen, bis die technischen Voraussetzungen geschaffen worden sind. Das gilt in unserem Verständnis übrigens auch für Praxen, die technisch voll ausgestattet sind, aber noch auf einen Schulungstermin warten, um ihre Prozesse auf das E-Rezept anzupassen.
Mit der Beschreibung der bestehenden Regelungen wollen wir den Zahnarztpraxen Sicherheit geben. Denn der Gesetzgeber besteht weiterhin auf dem Einführungstermin am 1. Januar 2022. Das E-Rezept soll dann unter Produktivbedingungen weiterentwickelt werden. Dafür habe ich kein Verständnis.
Die KZBV fordert den Gesetzgeber deshalb erneut auf, eine offizielle Übergangsfrist zu schaffen. Erst, wenn in der Erprobung die zentralen Komponenten und Dienste verlässlich funktionieren, darf das E-Rezept in die Versorgung gehen. Die vereinbarten Qualitätskriterien für die Bewertung der Testphase müssen vollständig erreicht werden, bevor das E-Rezept in die Praxen kommt.
Und weil das Testsetting in Berlin-Brandenburg die Heterogenität der Akteure und Datenverarbeitungssysteme nicht ausreichend abbildet, fordern wir zudem, dass das E-Rezept im Anschluss an die Testphase auf freiwilliger Basis drei Monate lang kontrolliert und unter der Regie der gematik in Betrieb genommen wird, bevor die obligate Einführung kommt.
Ich wiederhole gerne, was wir in der Vertreterversammlung im Sommer dieses Jahres gefordert haben: E-Rezept und eAU sollen erst nach ausreichender Testphase eingeführt werden. Heute müssen wir sagen: Wir haben es schon im Sommer kommen sehen.
Auch deshalb hat der Vorstand erneut einen Antrag zum E-Rezept eingebracht. Er greift das gerade Gesagte auf und soll es den Praxen ermöglichen, die Einführung des E-Rezepts sicher organisieren und ausprobieren zu können, bevor es verpflichtend eingeführt wird. Beim E-Rezept ist noch Zeit und bei nüchterner Betrachtung ist eine Übergangsfrist alternativlos. Bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat die technische Realität die politische Frist schon früher eingeholt.
Weil die KIM-Rolloutzahlen deutlich hinter den Erwartungen lagen und viele Krankenkassen zum geplanten Stichtag noch nicht empfangsbereit waren, wurde der Start kurzfristig mit einer Übergangsregelung flexibilisiert, die allerdings zum 31. Dezember 2021 ausläuft.
Zahnarztpraxen können bis dahin noch das bekannte Verfahren in Papierform nutzen. Wie Martin Hendges bereits betont hat: Alle sollten die Zeit nutzen, um sich technisch bereit zu machen und die eAU auszuprobieren, bevor sie verpflichtend wird. Ab dem 1. Januar ist der Rückgriff auf das herkömmliche Papierverfahren nur noch dann möglich, wenn die technischen Voraussetzungen für das elektronische Verfahren nicht vorliegen und die Zahnarztpraxis dies nicht zu verantworten hat.
Die Situation beim E-Rezept und der eAU hat gezeigt, dass es in der TI an einheitlichen Vorgehensweisen zur Testung der Anwendungen fehlt. Eine Anwendung wird so eingeführt, die nächste wieder anders. Hier gibt es einen Feldtest, dort eine Testphase und woanders nur eine kontrollierte Inbetriebnahme.
Ein standardisiertes Testsetting mit einem einheitlichen Regelwerk würde den Praxen mehr Sicherheit geben – und dem Projekt Meilensteine, anhand derer man Einführungstermine frühzeitig korrigieren könnte. Dass dieses Regelwerk fehlt, zeigt sich gerade auch wieder bei den Vorbereitungen auf das Konnektor-Update für die Produkttypversion 5. Dieses Update ist nicht nur für die ePA-Stufe 2, also zum Beispiel das elektronische Zahnbonusheft, wichtig. Es ist für alle Konnektoren systemrelevant, beginnend mit denen, deren Laufzeit in 2022 endet. Mit dem Update wird es möglich, die Zertifikate in diesen Konnektoren vor deren Ablauf zu tauschen. Schlägt das Update fehl, müssen die Konnektoren getauscht werden und in den Praxen steht die TI bis dahin still.
Trotzdem denkt die gematik, dass eine sogenannte "kontrollierte Inbetriebnahme" ausreicht, um dieses heikle Update auszurollen. Wir denken das nicht. Und deshalb setzt sich die KZBV auch hier für einen Feldtest ein.
Ein anderes aktuelles Beispiel für das fehlende Regelwerk sind die Vorläuferkarten. Seit mehreren Jahren engagiert sich die KZBV beim BMG und der gematik dafür, dass die Vorläuferkarten, der eZahnarztausweis der Generation 0 und die ZOD-Karte bis zum Ende ihrer Laufzeit, also bis Ende 2023, in der TI unterstützt werden.
Als Ergebnis unserer Bemühungen haben sowohl das BMG als auch die gematik mehrfach bestätigt, dass die zahnärztlichen Vorläuferkarten in der TI bis Ende 2023 unterstützt werden. Nichtsdestotrotz haben wir in den Tests zum E-Rezept sowie zur KIM und eAU gesehen, dass die Vorläuferkarten bestenfalls stiefmütterlich behandelt werden und dadurch wieder und wieder Fehler in der Umsetzung auftreten. Fehler, die bei besserer Vorbereitung vermeidbar gewesen wären.
Beim E-Rezept konnte der Fachdienst die mit Vorläuferkarten signierten Verordnungen nicht prüfen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen hat die gematik bei der Problemlösung zunächst die zahnärztlichen Vorläuferkarten nicht im Blick gehabt. Erst durch das intensive Engagement der KZBV konnte dort die Unterstützung wieder garantiert werden.
Bei KIM können die Fachdienste die Prüfung der Statusinformation von Zertifikaten der Vorläuferkarten nicht validieren. Ursächlich hierfür ist eine unzureichende Spezifikation der gematik, denn die Statusprüfung der Vorläuferkarten wurde explizit in der TI angelegt. Eine Lösung des Problems wird aktuell durch die gematik geprüft.
Und auch bei der eAU gibt es Probleme: Krankenkassen können die Prüfung der qualifizierten elektronischen Signatur von eAUs bei Vorläuferkarten nicht durchführen. Die Spezifikation war hier ebenfalls nicht ausreichend und die technische Lösung ist hier ebenfalls in Prüfung.
Die KZBV fordert diese Lösungen ein. Die Vorläuferkarten müssen unterstützt werden. So, wie es vereinbart worden ist. Da werden wir nicht lockerlassen und die KZVen, wie bereits begonnen, kontinuierlich informieren, damit die entstandenen Unsicherheiten schnell ausgeräumt sind.
Drei neue Anwendungen, dreimal werden die Vorläuferkarten nicht ausreichend berücksichtigt. Wie soll man das nennen? Desinteresse? Vergesslichkeit? Zeitdruck? Offenbar ist das Rad, das bei der TI gedreht werden muss, zu groß geworden, um die vielen kleinen Räder noch im Auge behalten zu können, wenn der Einführungstermin naht. Es ist ja auch ein sehr großes Rad, das unter Zeitdruck gedreht werden muss.
Ich möchte an dieser Stelle keine Vorwürfe und Schuldzuweisungen adressieren. Die TI ist ein äußerst komplexes Gebilde mit vielen Beteiligten, vielen Systemen und vielen Abhängigkeiten. Fehler ordnen sich dann fast logisch ein.
Dieser Punkt ist wichtig. Denn nicht der Fehler ist das Problem, sondern die Maßgabe der Politik, im Zweifel immer die Qualität zu senken, um in der Digitalisierung des Gesundheitswesen Meter machen zu können.
Dabei wird gerne so getan, als ob die Zahnärzte, Ärzte und Apotheker die Vorteile der Digitalisierung nicht sehen würden. Keine Sorge, das tun wir! Aber so, wie wir aktuell die Anwendungen in die TI schütten, werden wir den Nutzen der Digitalisierung nicht erlebbar machen. Zumindest nicht gegenwärtig.
Immer nur aufs Tempo zu drücken und dem politisch gewollten Starttermin alles unterzuordnen, ist der falsche Weg. Anstatt immer wieder unrealistischen Terminen hinterher zu hecheln, wäre es sinnvoller, dass Potential der Anwendungen erst einmal spürbar zu machen. Das würde den Prozess beschleunigen.
Es ist wie mit dem eingangs erwähnten Beispiel des digitalen Impfpasses. Wenn der Nutzen erkennbar ist, wird die Anwendung auch genutzt. Dafür muss sie aber zunächst einmal verlässlich funktionieren. Und dafür brauchen wir neben einheitlichen Teststandards auch ein gemeinschaftliches Verständnis, dass die Anwendungen der TI erst dann ausgerollt werden können, wenn sich im Test gezeigt hat, dass sie funktionieren.
Die Praxen müssen sich darauf verlassen können, dass die Anwendung zumindest potentiell auslieferbar ist, wenn sie in die Versorgung kommt. Damit das gelingt, brauchen wir in der TI eine Phase der Festigung und Ausbildung. Die eingeführten oder angestoßenen Anwendungen der TI müssen sich stabilisieren. Und die Praxen müssen den Umgang damit erlernen und verinnerlichen. Wir scheuen uns nicht vor harter Arbeit, aber wir müssen raus aus dieser rastlosen Situation. Wir brauchen ein Innehalten, um die aktuellen Anwendungen ans Laufen zu bringen und ihre Vorteile erlebbar zu machen.
Mit dem elektronischen Zahnbonusheft, dem elektronischen Zahnimplantatpass oder dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) wird die KZBV in 2022 ihren Teil dazu beitragen und echte Mehrwerte für die Praxen und die Patientinnen und Patienten über die TI zur Verfügung stellen.
Gemeinsam mit der Industrie wollen wir diese Produkte entwickeln und zum Laufen bringen. Dafür benötigt aber auch die Industrie freie Ressourcen. Wir sollten uns also bei diesen Anwendungen die Zeit nehmen, die benötigt wird.
Politik und gematik verfolgen hier allerdings einen anderen Ansatz und mischen die TI stattdessen nochmal kräftig durch. Anstelle von Festigung und Ausbildung rückt unter dem Stichwort TI 2.0 die Transformation der Telematikinfrastruktur in den Fokus.
Mit der TI 2.0 soll die TI als eigenständiges, geschlossenes Gesundheitsnetz abgelöst und bis Ende 2025 durch ein Modell ersetzt werden, das von überall aus dem Internet erreichbar ist. Danach soll der Zugang zur TI und ihrer Anwendungen künftig mittels eigener Endgeräte und ohne Konnektor erfolgen, während die Anmeldung nicht mehr ausschließlich über eGK, HBA und SMC-B, sondern ergänzend über digitale Identitäten und sogenannte Identitätsprovider läuft. Und für die Sicherheit des dann offenen Netzes soll das „Zero Trust Network“-Prinzip sorgen.
Die Stichpunkte zeigen, in welche Richtung die gematik denkt: Technik und Sicherheit. Die KZBV hat sich deshalb von Anfang an dafür eingesetzt, dass die Versorgungsperspektive Teil des Umsetzungskonzeptes wird.
In diesem Sinne haben wir uns frühzeitig engagiert. An dieser Stelle mein herzlicher Dank an die AG Telematik, die bereits im Juli ein Positionspapier erstellt hat, das basierend auf dem Beschluss der Sommer-VV die Forderungen an die TI 2.0 nochmal konkretisiert hat.
Die Punkte, die uns besonders wichtig sind, möchte ich noch einmal hervorheben:
- Die TI 2.0 muss auf die Verbesserung der Gesundheitsversorgung und den Nutzen für die Praxen einzahlen. Technik und Sicherheit müssen sich daran orientieren.
- Der technische und finanzielle Aufwand für die Zahnarztpraxen muss für diese organisierbar sein. Die TI 2.0 muss die Abläufe vereinfachen. Dort, wo durch die Einführung Aufwände entstehen, müssen diese erstattet werden.
- Es darf für die Praxen kein zusätzliches Risiko entstehen, wenn die Absicherung durch den Konnektor entfällt. Die Verantwortung für Betrieb und Sicherheit der TI 2.0 muss auch im Zero-Trust-Modell zu 100 Prozent bei der gematik liegen.
- Die Zeitpläne zur Einführung der TI 2.0 müssen realistisch gestaltet werden. Qualität, Stabilität und Interoperabilität sind wichtiger als das strikte Einhalten von politisch motivierten Terminen.
Die KZBV hat diese Punkte in den vergangenen Wochen und Monaten in den Workshops mit der gematik eingebracht. Mit Erfolg.
Das Umsetzungskonzept, dass die Gesellschafterversammlung am 29. September einstimmig beschlossen hat, ist ein Kompromiss, der dank unserer Initiative in der Gesamtschau die Auswirkungen auf die Praxen und die Versorgung stärker in den Blick nimmt.
Damit dieser Fokus geschärft bleibt und es im gesamten Transformationsprozess nicht zu Einschränkungen in der Versorgung kommt, hat die KZBV gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern die gematik in dem getroffenen Beschluss verpflichtet, sich bei der weiteren Umsetzung verbindlich mit uns abzustimmen.
Um das klar zu sagen: Die TI 2.0 muss stufenweise umgesetzt werden und jede Stufe muss mit uns und den anderen Gesellschaftern abgestimmt werden. Das war uns sehr wichtig. Deshalb haben wir darauf gedrängt, Regularien und Maßnahmen, nach denen gehandelt wird, in den Beschluss aufzunehmen. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Hauptaugenmerk bei der Weiterentwicklung der TI auf dem Nutzen für die Praxen und der Versicherten liegt.
Praktikabilität, Zuverlässigkeit und Sicherheit müssen beim weiteren Ausbau der Telematikinfrastruktur gewährleistet sein. Daher haben wir Ihnen die Anträge „Digitalisierung – Sicherheit vor Schnelligkeit“ und „Kosten der Digitalisierung müssen refinanziert werden“ zur Abstimmung vorgelegt.
Wie heute bereits mehrfach betont, wird es auch hierbei wichtig sein, diesen Nutzen für die Anwenderinnen und Anwender schnell erlebbar zu machen. Deshalb begrüßen wir es, dass mit dem TI-Messenger eine erste Anwendung, die im Sinne der TI 2.0 umgesetzt werden soll, bereits in 2022 ins Feld gehen soll.
Der TI-Messenger ist für die Praxen freiwillig. Er soll als Kurznachrichtenstandard über mobile und stationäre Endgeräte den sicheren Austausch von Sofortnachrichten ermöglichen, zum Beispiel, um im Anschluss an eine Behandlung Rückfragen zu klären - zwischen den Behandlern, aber auch direkt mit den Patientinnen und Patienten.
Die Vorteile eines Kurznachrichtendienstes, die wir im Alltag nicht mehr missen wollen, werden dergestalt endlich auch für das Gesundheitswesen nutzbar gemacht – abgesicherte Kontaktdaten durch den zentralen Verzeichnisdienst und Datensicherheit inklusive.
Eine Telematikinfrastruktur, die den Nutzen für alle Anwender erlebbar macht, ist ganz in unserem Sinne. Das werden wir auch weiterhin einfordern. Bei der TI 2.0, aber auch bei den Anwendungen, die schon im Feld oder angestoßen sind. Wir wollen, dass sich die Telematikinfrastruktur an der Versorgung sowie an den Interessen der Praxen und Versicherten orientiert. Dafür haben wir im Berichtszeitraum gearbeitet und dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.
Wir leisten unseren Beitrag, nun erwarten wir von der Politik, dass sie entsprechend handelt. Das ist unsere Forderung an die neue Regierung, die wir in der Agenda für Mundgesundheit und aktuell auch in unserem Positionspapier formuliert haben. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte sind in der Pandemie über sich hinausgewachsen – nun ist die Politik an der Reihe, die Digitalisierung des Gesundheitswesens so zu gestalten, dass der Nutzen für die Versorgung im Vordergrund steht.
Der eingangs gewählte Vergleich mit dem digitalen Impfpass zeigt, was dann auch über die Telematikinfrastruktur möglich wäre.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bestimmen weiter die überarbeitete Richtlinie zur Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen sowie in der Folge die neuen Kassenleistungen die Schlagzeilen von Fachdiensten, aber auch von regionalen und überregionalen Medien. Der mit dem erweiterten Leistungskatalog einhergehende Informationsbedarf von Praxen, Patienten und Journalisten ist nach wie vor groß. Unsere Kommunikation haben wir mit einem multimedialen Angebot konsequent auf diese weit überdurchschnittliche Nachfrage ausgerichtet.
Auf einer Themenseite unter www.kzbv.de ist seit Monaten eine Vielzahl von Materialien für verschiedene Zielgruppen verfügbar. Zentrales Element der Kampagne sind drei aufwändig produzierte Erklärvideos zu der neuen Behandlungsstrecke, zu standespolitischen und wissenschaftlichen Hintergründen, zu Abrechnungsmodalitäten sowie zu den Regelungen für die Behandlung vulnerabler Gruppen. Darüber hinaus zählen eine Erläuterung der Behandlungsstrecke inklusive BEMA-Abrechnung, Formulare und Ausfüllhinweise, Grafiken, Musterbeispiele, Statements und Artikel, wichtige Fragen und Antworten, ein aktualisierter Gutachterleitfaden sowie Informationen für Patienten zu unserem Portfolio.
Ausgewählte Indikatoren belegen den Bedarf und zugleich den Erfolg der Kommunikationsstrategie: So wurde allein die Sonderwebsite der KZBV seit ihrer Freischaltung fast 100.000 Mal aufgerufen. Auch die Videos mit einer Gesamtsendezeit von fast eineinhalb Stunden wurden zehntausendfach geklickt – Tendenz weiter steigend. Allein der zweite Clip zur Abrechnung zählt bis dato fast 80.000 Aufrufe – für eine Fachinformation hat das fast schon Blockbuster-Qualität!
Da zu dem Thema PAR auf absehbare Zeit noch mit erhöhtem Informationsbedarf zu rechnen ist, werden in Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen fortlaufend weitere Materialien erstellt und über unsere verschiedenen Kanäle an KZVen und Berufsstand kommuniziert.
Auch der breite Niederschlag des Themenkomplexes in der Presse spricht für sich: Ein 160 Seiten starkes Mediendossier beinhaltet bis dato etwa 70 Treffer, darunter Platzierungen der KZBV in der Print- und Online-Ausgabe des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ sowie in weiteren renommierten Blättern und auf Websites, darunter die „FAZ“, das „Hamburger Abendblatt“, der „Tagesspiegel“, „Focus“, „RTL.de“, die „Rheinische Post“ und das „Handelsblatt“.
Natürlich unterlaufen bei Berichterstattung zu einem solch komplexen Thema Journalisten – die heute über Zahnmedizin schreiben und morgen über ein Sportevent oder Politik – auch immer wieder Fehler. So behauptete etwa die „Apotheken Umschau“ – mit einer Auflage von 9,53 Millionen Exemplaren und 20,03 Millionen Lesern nach der Mitgliederzeitschrift des ADAC immerhin eines der auflagenstärksten Magazine Deutschlands – dass die PZR im Zusammenhang mit der PAR-Richtlinie nun – angeblich – Kassenleistung sei! Gemeint war offensichtlich die therapeutische Zahnreinigung im Rahmen der UPT und nicht die PZR als präventive, weiterhin privat zu zahlende Leistung. Die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit konnte die Redaktion der „AU“ – eine Macht im Markt der Gesundheitsmedien – dazu bewegen, in der Folgeausgabe und auch online eine Korrekturmeldung zu veröffentlichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiteres Thema im permanenten Fokus der Öffentlichkeitsarbeit ist die voranschreitende Digitalisierung und die Umsetzung der Telematikinfrastruktur. Die Vertragszahnärzteschaft versteht die digitale Entwicklung mehrheitlich als Chance und begrüßt diese grundsätzlich im Interesse von Patienten und Praxen. Zugleich kritisieren wir das Vorgehen der verantwortlichen gematik und des BMG als Mehrheitsgesellschafter.
Um Zahnartpraxen bedarfsgerechte, auf den Berufsstand fokussierte Informationen zu den neuen digitalen Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, bietet die KZBV eine Serie von Leitfäden, Broschüren, Flyern, Erklärvideos und Sonderwebsites an, welche perspektivisch weiter ausgebaut wird. Kürzlich haben wir etwa eine neue Patienteninformation zu Videoleistungen veröffentlicht. Diese ist speziell für die Auslage und Weitergabe in Praxen konzipiert und beschreibt anhand von Anwendungsbeispielen die Vorteile von Videosprechstunden und Videofallkonferenzen und informiert über Voraussetzungen in Sachen Technik und Ablauf. Auf Grafiken und Abbildungen wurde – auf Wunsch vieler Praxen – bewusst verzichtet, um einen Selbstausdruck vor Ort zu ermöglichen.
Bereits im Februar hatten wir für unsere wichtigste Fokuszielgruppe Zahnärzte eine Broschüre zu Videoleistungen veröffentlicht. Beide PDF-Dateien sind auf einer KZBV-Sonderwebsite kostenfrei verfügbar – ebenso wie ergänzende Informationen, etwa zu Anbietern solcher Leistungen.
Die KZVen haben zudem mittlerweile eine 30-seitige Muster-Präsentation zu Videoleistungen erhalten. Gerne können Sie die Folien, aber auch die Broschüren, für in- und externe Informationszwecke in Ihren Häusern weitergeben – etwa an Pressestellen oder an andere Abteilungen, die dafür Bedarf haben. Machen Sie bitte als Service für Ihre Mitglieder davon Gebrauch, um unsere Informationen und Forderungen in der Öffentlichkeit nach vorne zu tragen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich Sie auf den aktuellen Geschäftsbericht der KZBV hinweisen. Wenn Sie die rund 120 Seiten in einer ruhigen Minute zum Jahresende durchblättern, wird Ihnen einmal mehr deutlich, welches enorme Arbeitspensum die vertragszahnärztliche Selbstverwaltung – KZBV und KZVen gemeinsam – im Berichtszeitraum bewältigt hat – allen Widrigkeiten, den massiven Widerständen von Kassenseite und der andauernden pandemischen Lage zum Trotz!
Zahnärztliche Mitteilungen – zm
Abschluss eines neuen Konzessionsvertrags für die zm
Ich freue mich sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass die europaweite Ausschreibung des Konzessionsvertrages für die zm kurz vor ihrem erfolgreichen Abschluss steht. Wir haben durch das Ausschreibungsverfahren einen neuen und potenten Verlag gefunden, der ab dem 1. Januar 2023 die Produktion, das Anzeigengeschäft und den Vertrieb von zm und zm-Online übernimmt. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass ich Ihnen heute noch keinen Namen nennen kann, um den Abschluss nicht zu gefährden. Wir werden in Kürze mit einer Pressemitteilung über das Ergebnis informieren.
Wie Sie wissen, war die Neuausschreibung notwendig geworden, nachdem eine Verlängerung des bestehenden Konzessionsvertrages zur Herausgabe der zm über das Jahr 2022 hinaus seitens des Deutschen Ärzteverlages nicht mehr möglich bzw. gewünscht war.
Ich schließe damit meinen Bericht und danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit!
Bild: © KZBV/Knoff