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Qualitätsförderung

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Gutachterwesen

 (© istockphoto.com/Saklakova)

Allgemeines

Mit einem Planungsgutachten kann die Krankenkasse vor der Behandlung durch einen Gutachter prüfen lassen, ob die geplante genehmigungspflichtige Behandlung fachlich angemessen ist und von der Krankenkasse bezuschusst werden kann.

 (© Fotolia.com/tcsaba)

Vertragszahnärztliches Gutachterwesen

Die Broschüren informieren unter anderem über Sinn und Zweck des Gutachterverfahrens, die Rechtsgrundlagen, die verschiedenen Gutachtenarten und die gesteigerten Anforderungen an die Gutachter. Außerdem gibt es Informationen für Zahnärzte, die Interesse am Amt des Gutachters haben und sich hierfür bewerben möchten.

Leitfäden für Gutachter

Hier können Sie Leitfäden für implantologische Gutachter, PAR-Gutachter und KFO-Gutachter herunterladen. Sie geben einen Überblick über die Rechtsvorschriften und Verfahrensgrundsätze und helfen, sich in den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zurechtzufinden.

Artikel

 (© Fotolia.com/Dmytro Smaglov)

Was ist Qualitätsförderung?

Die KZBV sieht in Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung nur einen Aspekt einer umfassenden Qualitätsförderung, die als kontinuierliche Aufgabe zu verstehen ist. Schon bisher gibt es für den zahnärztlichen Bereich eine Vielzahl an Regelungen, die der Förderung der Qualität in den Praxen dient. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte in einer Grafik zusammengefasst, die Sie hier abrufen können.

 (© Fotolia.com/Alex Yeung)

Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement

Nach § 135 a SGB V ist jeder Vertragszahnarzt verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu die vom Gesetzgeber geforderte Richtlinie beschlossen. Seit 2011 ist sicherzustellen, dass das in der Praxis eingesetzte QM-System alle aufgeführten Grundelemente enthält.

 (© istockphoto.com/kokouu)

Zahnärztliche Qualitätsprüfungen

In den kommenden Monaten beginnen bundesweit die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsprüfungen. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) sind dabei verpflichtet, die Qualität der in der vertragszahnärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen im Einzelfall durch ausgewählte Stichproben zu prüfen.

 (© Fotolia.com/Andrey Popov)

Richtlinien zum Thema Qualität

Die gesetzlichen Vorgaben zur Qualität wurden vom Gesetzgeber in den vergangenen Jahren regelmäßig erweitert und angepasst. Dies betrifft insbesondere auch die Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Regelungen zur Qualitätssicherung in Richtlinien zu treffen.

CIRS dent – Jeder Zahn zählt!

Das gemeinsame Berichts- und Lernsystem von KZBV und BZÄK „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“ (CIRS: Critical Incident Reporting System) leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit. Weitere Informationen, auch zur Registrierung, erhalten Sie hier.

 (© istockphoto.com/filmfoto)

Vertragszahnärztliche Fortbildung

Obwohl Zahnärzte bereits über ihr Berufsrecht zur Fortbildung verpflichtet sind, hat der Gesetzgeber 2004 die Fortbildungspflicht der Vertragszahnärzte auch im Sozialgesetzbuch geregelt. Nach § 95 d SGB V ist jeder Vertragszahnarzt zur regelmäßigen fachlichen Fortbildung verpflichtet.

 (© istockphoto.com/monkeybusinessimages)

Qualitätszirkel

Qualitätszirkel sind eine etablierte Form zahnärztlicher Fortbildung. Sie fördern den Transfer von Wissen in die Praxis sowie die Bildung von beruflichen Netzwerken. Qualitätszirkel gibt es bundesweit. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr.

Agenda Qualitätsförderung

Zahnärztliche Agenda Qualitätsförderung

KZBV und BZÄK haben im Jahr 2014 gemeinsam die neue Agenda Qualitätsförderung für die zahnmedizinische Versorgung entwickelt. Das Grundsatzpapier, an dessen Überarbeitung eine Vielzahl von Experten mitgewirkt hat, verdeutlicht die Positionen des Berufsstandes in Sachen Qualitätssicherung.

 (© istockphoto.com/mediaphotos)

Zentrum Zahnärztliche Qualität (ZZQ)

Das Zentrum Zahnärztliche Qualität ist eine gemeinsame Einrichtung von KZBV und BZÄK. Es wurde im Jahr 2000 gegründet, um die Trägerorganisationen bei ihren Aufgaben im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung zahnmedizinischer Berufsausübung zu unterstützen.

Anforderungen an Gesundheitsinformationen

Das Zentrum Zahnärztliche Qualität hat ein Methodenpapier für die zahnmedizinische Versorgung erarbeitet. Es ist eine Handlungshilfe für die Erstellung von evidenzbasierten, patientenorientierten Gesundheitsinformationen der Zahnärzteschaft. Die Anforderungen, die in dem Methodenpapier beschrieben werden, gelten grundsätzlich für alle Formate, die für Gesundheitsentscheidungen relevante Inhalte haben.

 (© Fotolia.com/Andrey Popov)

Leitlinien für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Leitlinien für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sind systematisch entwickelte, wissenschaftlich begründete und praxisorientierte Entscheidungshilfen für die angemessene zahnärztliche Vorgehensweise bei spezifischen Behandlungsszenarien. Sie dienen als Orientierungshilfen, von der in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Kürzlich wurde die S1-Leitlinie "Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern" (AWMF-Nr. 083 - 046) veröffentlicht.

 (© G-BA/Svea Pietschmann)

Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung.

 (© IQWIG)

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde im Jahr 2004 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als private Stiftung gegründet.

 (© Fotolia.com/S-Gnatiuk)

Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen

Das fachlich unabhängige IQTiG soll im Auftrag des G-BA ab dem Jahr 2016 Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Darstellung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen erarbeiten und an deren Umsetzung mitwirken.

 (© istockphoto.com/c-George)

Informationen über zahnärztliche Arzneimittel

Die Publikation „Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel“ dient als Nachschlagewerk für Fragen im Zusammenhang mit angemessenen Arzneimitteltherapien.

Flyer Qualitätsförderung

Qualitätsförderung im Überblick

Für den zahnärztlichen Bereich gibt es eine Vielzahl von Regelungen, die der Förderung der Qualität in den Praxen dienen. Die KZBV versteht eine umfassende Qualitätsförderung als eine zentrale kontinuierliche Aufgabe. Das Ziel ist die fortlaufende Verbesserung der Versorgung und damit der Mundgesundheit der Bevölkerung durch wirksame präventive und therapeutische Maßnahmen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst.

System der vertragszahnärztlichen Qualitätsförderung

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