Artikel
KZBV und BZÄK unterstützen nach wie vor das grundsätzliche Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen, wenn die Digitalisierungsmaßnahmen zu einem spürbaren Mehrwert für die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte und Patienten sowie deren Versorgung führen und die vorgesehenen Maßnahmen technisch ausgereift, hinreichend erprobt und wirtschaftlich, zeitlich wie organisatorisch in realistischer Weise umsetzbar sind. Dazu müssen vor allem die zahnärztliche Berufswirklichkeit und die Belange der Anwenderinnen und Anwender in den Blick genommen werden. Mit und nicht gegen die Anwenderinnen und Anwender finden sich die besten Lösungen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Die vorliegenden Referentenentwürfe zum Digital-Gesetz und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz enthalten nach Bewertung von KZBV und BZÄK hingegen zahlreiche Regelungen, die dem nicht gerecht werden.
Letter of Intent Digitalisierung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) beabsichtigen, gemeinsam die Digitalisierung im Gesundheitswesen sinnvoll und im heilberuflichen Interesse voranzutreiben. Wo es sich anbietet, sollen Ressourcen hierzu gebündelt werden.
Letter of Intent Digitalisierung (Januar 2018)
10-Punkte-Papier
In dem 10-Punkte-Papier „Chancen nutzen, Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten“, das die Vertreterversammlung am 9. November 2017 in Frankfurt am Main verabschiedet hat, betont die KZBV den Gestaltungsanspruch der Selbstverwaltung für eine Digitalisierungsstrategie. Weiter macht die KZBV deutlich, dass digitale Anwendungen Zahnärztinnen und Zahnärzten eine Fokussierung auf ihre Kernkompetenz ermöglichen müssen: Die Versorgung ihrer Patienten. Eine Chance bieten digitale Anwendungen insbesondere bei der Bewältigung von Bürokratielasten. Ausgangspunkt sind dabei die Bedürfnisse der Patienten und nicht die Technik. Technische Entwicklungen und Innovationen müssten daher die Versorgung gezielt verbessern. Kosten und Aufwände, die der Zahnärzteschaft durch die Digitalisierung entstehen - etwa die Investitionen in den Praxen bei Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) und Aufwände bei der Beratung der Patienten - müssen vollständig übernommen und honoriert werden.
10-Punkte-Papier Digitalisierungsstrategie (November 2017)
Bild: © AdobeStock - kras99/j-mel/WonderfulPixel