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Festzuschüsse für Zahnersatz

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  4. Festzuschüsse für Zahnersatz

Artikel

Das seit 2005 bestehende Festzuschusssystem zum Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bindet die Zahnarztpraxis in zweierlei Hinsicht ein: Zum einen ist die Praxis verpflichtet, vor jeder anstehenden Zahnersatzbehandlung die jeweiligen Festzuschussbefunde zu ermitteln und im Heil- und Kostenplan einzutragen. Zum anderen muss die Praxis die systembedingten Besonderheiten bei der Abrechnung beachten. Beides erfordert profunde Kenntnisse des Festzuschusssystems, das von einem komplexen Regelwerk geprägt ist und ständig weiterentwickelt wird. Die unten aufgeführten Dokumente geben einen Überblick über das Regelwerk zu den Festzuschüssen.

Rechtliche Grundlage des Festzuschusssystems sind die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Festzuschuss-Richtlinien, mit denen die Befunde und die Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse zu gewähren sind, festgelegt werden. Die Richtlinien werden ergänzt durch die Bestimmungen zur Kombinierbarkeit der Befunde sowie die jährlich neu festzulegenden Festzuschuss-Beträge. Zusätzliche gemeinsame Interpretationen von Vertretern der Zahnärzte und Krankenkassen helfen, das Festzuschusssystem in der Praxis richtig anzuwenden.

Aktuelle Richtlinie

Festzuschuss-Richtlinie, Stand 1.1.2023

 

Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses

Beschluss vom Inhalt Gültig ab
15.12.2022

Festzuschuss-Richtlinie: Anpassung der Beträge nach § 57 Absatz 1 und Absatz 2 in den Abstaffelungen nach § 55 Absatz 1 Satz 2, 3 und 5 sowie Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zum 1. Januar 2023 und Änderung der Beträge für zahntechnische Leistungen sowie der Festzuschüsse bei Leistungen, bei denen die BEL-Nr. 002 3 neben den BEL-Nrn. 005 1, 005 2 und 005 3 hinterlegt ist

Tragende Gründe zum Beschluss

1.1.2023

Ältere Beschlüsse auf der Website des G-BA

Beschluss vom: 3.9.2020
Gültig ab: 1.10.2020

Ältere Beschlüsse auf der Website des G-BA

Bekanntmachungen, Erläuterungen, Interpretationen

Thema Downloads

Stand

Kombinierbarkeit
der Befunde

Vereinbarung zur Ergänzung der Kombinationstabelle

Erläuterungen zur Kombinierbarkeit

Mögliche Kombinationen, Tabelle 1

Mögliche Kombinationen, Tabelle 2

1.1.2014
Interpretationen Richtlinien

Gemeinsame Interpretation der Spitzenverbände der Krankenkassen und der KZBV

25.5.2005

Kombinierbarkeit der Befunde
Stand: 1.1.2014

Vereinbarung zur Ergänzung der Kombinationstabelle

Erläuterungen zur Kombinierbarkeit

Mögliche Kombinationen, Tabelle 1

Mögliche Kombinationen, Tabelle 2

Interpretationen Richtlinien
Stand: 25.5.2005

Gemeinsame Interpretation der Spitzenverbände der Krankenkassen und der KZBV

Je nach Befundsituation kann der Gesamtzuschuss des Patienten im individuellen Behandlungsfall teilweise höher ausfallen als bei den Befunden in der Tabelle "Höhe der Festzuschüsse" aufgelistet. Der Grund hierfür liegt darin, dass einzelne Befunde/Festzuschüsse unter bestimmten Umständen miteinander kombinierbar sind.

Beispielsweise erhält ein Patient bzw. eine Patientin mit einer Einzelzahnlücke neben dem Festzuschuss für den Lückenbefund zusätzlich einen weiteren Festzuschuss, wenn die Lücke in einem Bereich des Kiefers liegt, in dem die Krankenkasse die Kosten für eine Verblendung des Zahnersatzes übernimmt (siehe Erläuterungen zur Kombinierbarkeit).

Begleituntersuchungen zum Festzuschusssystem

Bericht über die Auswirkungen des Festzuschusssystems bei Zahnersatz in der GKV 2005 - 2007

Bild: © AdobeStock - sebra/JULA

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