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Zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie

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Aktuell

Aufgrund von Problemen bei der Zertifizierung der Software zur vertragsärztlichen Verordnung von Heilmitteln hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 3. September 2020 beschlossen, das Inkrafttreten der ärztlichen Heilmittel-Richtlinie vom 1. Oktober 2020 auf den 1. Januar 2021 zu verschieben. Zur Sicherung eines einheitlichen Verordnungsgeschehens musste in dieser Folge auch das Inkrafttreten der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie auf den 1. Januar 2021 angepasst werden.

Der G-BA hatte im Mai 2020 die Anpassung der „Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte“ an das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Die KZBV hat in den Verhandlungen im G-BA erreicht, dass die Besonderheiten der Heilmittelverordnung in der zahnärztlichen Versorgung gewahrt werden und das Verordnungsgeschehen für Vertragszahnärzte, Therapeuten und Patienten zugleich bürokratieärmer und versorgungsnäher ausgestaltet wird.

 

Nach zweieinhalbjähriger Beratungszeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss auf Betreiben der KZBV als stimmberechtigte Trägerorganisation die eigenständige zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie verabschiedet. Planungsgemäß ist die Richtlinie zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten und stellt seitdem abschließend die verbindliche Rechtsgrundlage für die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Praxis dar. Die Neufassung der Richtlinie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Damit wird die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte deutlich vereinfacht. Wir stellen Struktur und Inhalt vor.

Broschüre: Die zahnärztliche Heilmittelverordnung – So verschreiben Sie richtig (Stand: 1.1.2021)

Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (Stand: 1.1.2021)

Hinweis: Die Erläuterungen und die FAQ zur zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie werden derzeit überarbeitet und in Kürze auf dieser Seite veröffentlicht.

Vordruckerläuterungen und Beispiele zum Ausfüllen

Auf folgender Seite erhalten Sie allgemeine Hinweise zum Ausfüllen der zahnärztlichen Heilmittelverordnung sowie zwei Beispiele anhand konkreter Fälle.

Ausfüllen der zahnärztlichen Heilmittelverordnung

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