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Vorgaben für Softwarehersteller

Praxisverwaltungssysteme müssen unter anderem in der Lage sein, Daten zu zahnärztlichen Leistungen für die Abrechnung mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) aufzubereiten und in elektronischer Form (Online-Abrechnung, Datenträgeraustausch) zu übermitteln. Dabei müssen sie auch die KZV-spezifischen Anforderungen berücksichtigen. Die KZBV stellt den Softwareherstellern konkrete Vorgaben in Form von Programmmodulen zur Verfügung, die in die Praxisverwaltungsprogramme integriert werden.

Übersicht über die den Softwareherstellern vorliegenden aktuellen Programmmodule

Module Version gültig
Knr12-Modul 5.3 bis 12 / 2022
5.4 ab 01 / 2023
KCH-Abrechnungs­modul 5.5 bis I / 2023
5.6 ab II / 2023
KBR-Abrechnungs­modul 5.0 bis 03 / 2023
5.1 ab 04 / 2023
KFO-Abrechnungs­modul 5.8 bis I / 2023
5.9 ab II / 2023
PAR-Abrechnungs­modul 4.6 bis 03 / 2023
4.7 ab 04 / 2023
ZE-Abrechnungs­modul 6.2 bis 03 / 2023
6.3 ab 04 / 2023
Sendemodul (KCH, KBR, KFO, PAR und ZE) 2.5 bis 03 / 2023
2.6 ab 04 / 2023

 Stand: 16. Februar 2023

 

Wichtige Hinweise für die Zahnarztpraxen

Es ist dringend zu empfehlen, alle Updates der Praxisverwaltungssystem-Hersteller gemäß deren Vorgaben einzuspielen.

Downloads

Die KZBV hat eine ausführliche Dokumentation zu den "Fehlermeldungen der Abrechungsmodule auf Fallebene" erstellt. Diese Dokumentation umfasst alle Fehlermeldungen der Abrechnungsmodule für alle Leistungsbereiche und soll der Praxis eine zusätzliche Hilfe bei der Fehlerbeseitigung sein. Seit dem Quartal I / 2013 sollten auch durchgängig die Fehlernummern durch Ihr Softwaresystem gemeldet werden. Den Softwareherstellern wurde diese Dokumentation ebenfalls zur Verfügung gestellt. Unter "Reaktion in der Zahnarztpraxis" wird den Softwareherstellern vorgeschlagen, welche Reaktion aus allgemeiner Sicht in den Praxen erfolgen sollte. Diese Reaktion kann aufgrund der unterschiedlichen Praxisverwaltungssysteme abweichend ausfallen.

Fehlermeldungen der Abrechnungsmodule auf Fallebene (Stand 23.11.2022)

 

Ansprechpartner

Zahnarztpraxen, die Fragen zu ihren Praxisverwaltungssystemen haben, wenden sich bitte an ihren Praxisverwaltungssystem-Hersteller (PVS-Hersteller).

Software-Hersteller, die Fragen zu den Programmmodulen haben, können sich per E-Mail an die Abteilung Vertragsinformatik der KZBV wenden: KZBV-Informatik-ABT@kzbv.de

Bild: © istockphoto.com/monsitj

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