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Derzeit benötigen viele Geflüchtete aus der Ukraine mitunter auch eine zahnmedizinische oder eine medizinische Behandlung. Rechtsgrundlage hierfür ist insbesondere das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Für die Versorgung dieser Patientinnen und Patienten wurden jedoch trotz politischer Bemühungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) seitens des Gesetzgebers bislang keine bundeseinheitlichen konkretisierenden Regelungen festgelegt.
Die jeweils geltenden Regularien sowie konkrete Detailfragen zu Leistungserbringung und Abrechnung bei der Behandlung von registrierten Geflüchteten müssen daher im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) mit den jeweils zuständigen unterschiedlichen Leistungs- und Kostenträgern geklärt werden. Dies sind entweder die dazu auf Landesebene bestimmten Behörden – in der Regel die Sozialämter – oder – bei einer durch das Land beauftragten Behandlungsübernahme – die Krankenkassen.
Zum 1. Juni 2022 hat sich die Gesetzeslage allerdings dahingehend geändert, dass hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten können, wenn sie registriert sind. Auf diese Weise erhalten sie auch einen regelhaften Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Aus der Ukraine geflüchteten Menschen, die nicht hilfebedürftig sind, wird ein Beitrittsrecht zur GKV eingeräumt.
Auch für die Behandlung von noch nicht registrierten Geflüchteten gibt es bislang kein geregeltes Verfahren. Soweit es die Behandlungssituation solcher Patienten erlaubt, sollten Zahnärztinnen und Zahnärzte daher vor Beginn einer Behandlung über ihre KZV oder direkt mit dem jeweils zuständigen Kostenträger klären, ob die Kosten für die Versorgung von diesem übernommen werden.
Die Gesundheitsversorgung von Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, ist auf allen politischen Ebenen Inhalt intensiver Gespräche und Abstimmungsprozesse. Sobald die KZBV seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) weitergehende Angaben zu der Thematik erhält, werden wir darüber an dieser Stelle umgehend informieren. Die entsprechende FAQ-Liste des BMG mit zentralen Informationen zur (zahn-)medizinischen Hilfe für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer finden Sie ebenfalls auf dieser Website.
Grundsätzlich gilt: Die rechtliche Grundlage für die gesundheitliche Versorgung registrierter ukrainischer Geflüchteter ist das AsylbLG. Dieses begrenzt die Leistungsansprüche auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzustände. Dies umfasst die erforderliche zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheit oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen. Auf eine Versorgung mit Zahnersatz besteht ein Anspruch nur dann, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.
Sonstige Leistungen können gemäß AsylbLG nur dann gewährt werden, wenn sie zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind oder die besonderen Bedürfnisse von Kindern betreffen. Die Voraussetzungen hierfür müssen immer im konkreten Einzelfall geprüft und die Behandlung dann danach ausgerichtet werden.
Die Vergütungen solcher Leistungen richten sich nach dem geltenden Gesamtvertrag am Ort der Niederlassung der Zahnärztin oder des Zahnarztes, wobei letztlich die zuständige Landesbehörde bestimmt, welcher Vertrag hierfür die Grundlage bildet.
Die zahnmedizinische Versorgung nach dem AsylbLG erfolgt vollständig über die Landes- bzw. Kommunalebene.
Standpunkt der KZBV
Aus aktuellem Anlass nahm Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, bei der außerordentlichen Vertreterversammlung am 9. März 2022 Stellung zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und erklärte sich im Namen der Vertragszahnärzteschaft solidarisch mit allen Bürgerinnen und Bürgern der Ukraine. Die Vertreterversammlung hat zudem eine Resolution zum Ukrainekonflikt verabschiedet.
Statement von Dr. Wolfgang Eßer zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine inkl. Video
Resolution zum Ukrainekonflikt
Pressemitteilung: KZBV und KZVen unterstützen Spendenaktion des HDZ
Allgemeine Informationen
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
BMG: Fragen und Antworten zur medizinischen Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer
BZÄK: Piktogrammheft - Kommunikation ohne Worte (Stand: März 2022)
KZV Berlin: Behandlung von Asylsuchenden/-bewerbern
KZV Rheinland-Pfalz: Zahnärztliche Behandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
KZV Bayerns: FAQs zur zahnmedizinischen Behandlung von Asylbewerbern in Bayern.
Freiberufliches Jobportal des BFB für Geflüchtete aus der Ukraine
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat ein freiberufliches Jobportal entwickelt, das Ukrainerinnen und Ukrainern, die nach Deutschland geflüchtet sind, eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bieten soll. Das Portal richtet sich gleichermaßen an junge Menschen, die ein Praktikum oder eine Ausbildung suchen wie an schon Berufserfahrene, die wählen können zwischen einer regulären Arbeitstätigkeit oder einem Praktikum. Freiberufler – darunter Zahnärztinnen und Zahnärzte – können ihre Angebote für Jobs, Ausbildungsstellen und Praktikumsplätze unkompliziert und kostenfrei in das Portal einstellen. Das Portal soll eine Jobchance für die Ukrainerinnen und Ukrainer und zugleich einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel für die Freien Berufe bieten. Die KZBV ist Mitglied im BFB und Partner der Initiative.
Mittel- und langfristig soll sich das Jobportal nicht ausschließlich an geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer wenden, sondern generell für alle Arbeitssuchende und Arbeitgeber in den Freien Berufen ein Angebot schaffen.
Das Jobportal kann unter www.freieberufe-jobportal.de aufgerufen werden.
Stand: 2. Februar 2023
Bild: © Adobe Stock - Ivan Kmit