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Wenn Sie sehr ängstlich sind oder Ihnen die physischen Belastungen der Behandlung nicht zuzumuten sind, kann Ihnen der Zahnarzt zusätzliche Hilfe anbieten.
Beruhigende Medikamente oder Schmerzmittel
Der Zahnarzt kann Ihnen in diesem Fall beruhigende und angstlösende Medikamente oder auch Schmerzmittel verabreichen.
Vollnarkose
Reichen diese Maßnahmen nicht aus, Sie schmerzfrei und weitgehend stressfrei zu behandeln, so wird eine Allgemeinanästhesie (Vollnarkose) notwendig. Diese erfordert in der Regel keine stationäre Aufnahme, sondern wird ambulant durchgeführt. Aufgrund des höheren Aufwands und Risikos sollte sie jedoch nur bestimmten Indikationen vorbehalten bleiben und von einem Facharzt für Anästhesiologie durchgeführt werden.
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Was übernimmt die Kasse?
In der Zahnheilkunde wird in der Regel eine lokale Schmerzausschaltung angewendet. Hierzu zählen die Infiltrationsanästhesie, die Leitungsanästhesie, die intraligamentäre Anästhesie und die intraossäre Anästhesie (alle Techniken sind auf dieser Seite beschrieben). Diese Techniken werden von den Krankenkassen übernommen. Über die Abrechnung von oberflächlichen Anwendungen, wobei das Zahnfleisch (z. B. die Einstichstelle der Spritze) und nicht die Zähne oder der Knochen betäubt werden, entscheidet jeder Zahnarzt selbst.