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Fehlverhalten im Gesundheitswesen

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Artikel

Die KZBV hat gemäß § 81a SGB V eine Stabstelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten eingerichtet. Sie ist beim Justiziariat angesiedelt und geht Fällen nach, die auf Unregelmäßigkeiten, rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der KZBV hindeuten. Der Vorstand, die Vertreterversammlung und das BMG werden über die Arbeit und die Ergebnisse der Stelle unterrichtet. Sie können die Stabstelle über das Kontaktformular erreichen.

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Weitere Hinweise zum Datenschutz

Bundesbericht

Die KZBV ist gem. § 81a Abs. 6 Satz 3 SGB V verpflichtet, die ihr von den KZVen zugeleiteten Berichte über die Arbeit und Ergebnisse der Fehlverhaltensbekämpfungsstellen der KZVen zu einem Bundesbericht zusammenzuführen und diesen Bericht nach Abgleich der Ergebnisse mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen auf der Website zu veröffentlichen.

Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Bundesbericht 2018 bis 2019

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