Stellungnahme zum Referentenentwurf von KZBV und BZÄK
Die KZBV und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützen das vom Gesetzgeber verfolgte übergeordnete Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Digitalisierungsmaßnahmen müssen allerdings zu einem spürbaren Mehrwert für die Vertragszahnärzte und Patienten sowie deren Versorgung führen und die vorgesehenen Maßnahmen technisch ausgereift, hinreichend erprobt und wirtschaftlich, zeitlich wie organisatorisch in realistischer Weise umsetzbar sein.
Unter dieser Prämisse begrüßen KZBV und BZÄK die im Referentenentwurf des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG-RefE) vorgesehenen Regelungen zur Ausstattung der Digitalagentur Gesundheit mit Befugnissen, soweit sie der Gewährleistung der Betriebsstabilität der TI dienen. Denn dieser muss die zentrale Betriebsverantwortung für Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) überantwortet werden.
Kritisch bis ablehnend beurteilen KZBV und BZÄK hingegen die Regelungen zur Ausweitung des Aufgabenportfolios der Digitalagentur, sofern diese keine bzw. nur eine geringe Beteiligung der Selbstverwaltung an den Entscheidungsprozessen der Digitalagentur vorsehen, oder diese gar geeignet sind, in die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung einzugreifen.
Stellungnahme zum Referentenentwurf von KZBV und BZÄK
BMG: Referentenentwurf und Regierungsentwurf GDAG
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